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Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
15
Mai
2013

(Fehl-) Startertarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Startertarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Start oder Fehlstart?Startertarife: Sie nennen sich fantasievoll „BU Perfect Start“, „Ego young“, „Einsteiger-BU“, „SBU Solution“, oder einfach „Stufentarif“, oder „Startertarif“ – Tarife mit einem anfangs besonders niedrig erscheinendem Beitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie sollen insbesondere jungen Leuten den Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu bezahlbareren Konditionen ermöglichen. Klingt entgegenkommend und einfach. Ist es das auch?

 

Berufsunfähigkeitstarife – normal kalkuliert

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Laufzeit des Vertrages gleich bei Antragsstellung festgelegt. Und mit ihr die Dauer, für die die versicherte Person versichert sein soll (Versicherungsdauer), Leistungen erhalten soll (Leistungsdauer) und für die Beiträge gezahlt werden sollen (Beitragsdauer).

Der Versicherer kalkuliert eine Summe, die er für die Absicherung der versicherten Person gegen Berufsunfähigkeit benötigt. Diese Summe wird je nach gewünschter Zahlungsweise auf von Anfang bis zum Ende des Vertrages gleich hohe Teilbeträge verteilt. Wer sich also im Alter von 25 Jahren bis 67 versichern will, bekommt über alle 42 Jahre einen gleichbleibenden Beitrag garantiert. Auch wenn das Risiko eines Fünfundzwanzigjährigen, berufsunfähig zu werden, sehr viel niedriger ist, als das eines Fünfzigjährigen. Nur durch Änderungen in der Höhe der versicherten Rente (Dynamik, Nachversicherungen, Reduzierungen) wird sich der garantierte Beitrag ändern, so das Prinzip.

 

Startertarife – anders kalkuliert

Startertarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden anders kalkuliert, als oben beschrieben. Und die Aktuare der Versicherer haben mittlerweile durchaus einige Kreativität in der Kalkulation an den Tag gelegt. So gibt es bisher drei vollkommen unterschiedliche Kalkulationswege:

  • 1) Einjährig kalkulierte Risikobeiträge: Der Beitrag einer 25 jährigen Versicherten Person entspricht dem Risiko eines 25 jährigen: Sehr niedrig. Jahr für Jahr steigt das Risiko, berufsunfähig zu werden und damit steigt auch Jahr für Jahr der Beitrag, besonders stark im Alter zwischen 50 und 60 Jahren. Eine Option für einen Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung in den normal kalkulierten Tarif erhält die Möglichkeit auf ein gleichbleibendes Beitragsniveau. Beispiel für einen Startertarif mit einjähriger Tarifkalkulation: Dialog Lebensversicherung (Tarif BU Perfect Start);
  • 2) Abgekürzte Versicherungsdauer: Die versicherte Person wird anfangs nur für maximal 10 bis 15 Jahre versichert (Versicherungsdauer). In jungen Jahren ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, ja eher gering und entsprechend gering kann der Beitrag kalkuliert werden. Wird die versicherte Person beispielsweise mit 30 berufsunfähig, wird zwar die Berufsunfähigkeitsrente maximal bis zum Alter von 67 Jahren gezahlt (Leistungsdauer) – aber der Vertrag muss durch einen Anschlussvertrag ersetzt werden, damit man auch dann noch versichert ist, falls man erst mit 40 oder 50 berufsunfähig wird. Daher enthalten solche Tarife eine Option auf einen Anschlussvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung. Beispiele für Startertarife mit abgekürzter Versicherungsdauer: HDI Lebensversicherung (Tarif EGO Young),  Inter (Tarif ProBeruf), Europa Lebensversicherung (Tarif Starter BU Premium); Condor Lebensversicherung (Tarif Comfort BUZ mit Einsteigermodell), Continentale Lebensversicherung (Tarif Starter Vorsorge BU Premium);
  • 3) Stufenweise Anpassung: Bei Startertarifen mit stufenweiser Anpassung erfolgt in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit eine Reduzierung des Beitrages, der dann in einen oder mehreren Stufen innerhalb von 5 bis 10 Jahren auf den für die restliche Laufzeit erhöhten Beitrag angehoben wird. Termine und Beiträge für die Anpassungen sind meist von Anfang an festgelegt. Eine Option auf einen Wechsel ohne Gesundheitsprüfung in einen Tarif mit gleichbleibenden Beiträgen wird nur selten angeboten. Beispiele für Startertarife mit stufenweiser Anpassung: Generali Lebensversicherung (Tarif SBU Smart); Gothaer Lebensversicherung (Tarif SBU Premium Starter Tarif); Hanse Merkur Lebensversicherung (Tarif Profi Care mit Einsteigeroption); Cosmos Direkt Lebensversicherung (Tarif BUZ Einsteigertarif JRECB2); LV 1871 (Tarif Golden BU mit Startoption); Swiss Life (Tarif 943 Stufentarif Ausbildungsstart), Volkswohl-Bund Lebensversicherung (Tarif BU perfect Start), Württembergische Lebensversicherung (Tarif Einsteiger-BU).

 

Normaltarif versus Startertarif

Zur besseren Veranschaulichung habe ich Berechnungen verschiedener Anbieter der drei genannten unterschiedlichen Tarifkalkulationen durchgeführt und diese mit den Normaltarifen verglichen. In diesem Musterfall will sich eine 25 jährige Maschinenbau-Studentin mit dem Berufsziel Maschinenbauingenieur bis zum Alter 67 zunächst mit 1.000 EUR monatlicher Berufsunfähigkeitsrente absichern. Die Beiträge sind die garantierten Beiträge, nicht die nach Verrechnung der Überschüsse zu zahlenden Nettobeiträge. Wegen der besseren Übersicht ohne Berücksichtigung einer Dynamik dargestellt:

Beitragsvergleich von Normaltarifen und Startertarifen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Berechnung: Matthias Helberg, ohne Gewähr.

Was fällt im Vergleich der garantierten Beiträge von Normaltarifen und Startertarifen auf?

  • In diesem Musterfall ist die Summe aller Beiträge bei den Normaltarifen geringer, als bei den Startertarifen der gleichen Anbieter. Der geringere Anfangsbeitrag wird demnach mit einer insgesamt höheren Beitragssumme erkauft;
  • Im Extremfall kann die Summe der Beiträge im Startertarif 45% höher sein, als im Normaltarif des gleichen Anbieters;
  • Der Normaltarif des einen Versicherers kann günstiger sein, als der Starttarif eines anderen Versicherers in der niedrigsten Phase;
  • Die Beitragssprünge von einem Jahr aufs andere können erheblich sein und sich entsprechend auf dem Konto auswirken;
  • Bei einigen Startertarifen mit abgekürzter Versicherungsdauer ist es schlicht nicht möglich, den Gesamtbeitrag zu errechnen. Denn für die Verlängerungsoption gelten teilweise die dann gültigen Tarife im dann ausgeübten Beruf. Die kennt man jetzt nur noch nicht.

 

Startertarife: Mit Option auf Irgendwas

Wie erwähnt beinhalten viele BU- Startertarife eine Option für einen Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist einerseits sinnvoll und hört sich gut an. Schließlich kann ja morgen schon eine neu auftretende Erkrankung, eine gestellte Diagnose oder ein Unfall den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit üblicher Gesundheitsprüfung teilweise oder vollständig verhindern.

Wenn aber für den Vertrag, in den gewechselt werden kann, die dann gültigen Versicherungsbedingungen und -Beiträge gelten sollen, so bedeutet das: Man bekommt als Kunde eine Option, man weiß nur nicht, auf was genau. Welche Versicherungsbedingungen und Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Anbieter in 5 oder 10 Jahren haben wird, weiß ich nicht, Sie nicht und auch der Versicherer selber nicht. Wie Wechsel-Optionen durchaus auch mal ins Leere laufen können, habe ich in diesem Beitrag bereits beschrieben.

Selbst wenn der Versicherer bei einem Anschlussvertrag die gleichen Versicherungsbedingungen zugrunde legen will und auf eine Gesundheitsprüfung verzichten will, nicht aber auf eine Risikoprüfung, bedeutet das: Der Versicherer selbst hält sich die Option offen, durch die Abfrage ihn dann interessierender Umstände (z.B. Beruf, Familienstand, Raucher / Nichtraucher, Anzahl der Kinder, Motorradfahrer, gefährliche Hobbys… und was ihn dann noch mehr interessieren mag) zumindest den Beitrag für die lange restliche Vertragslaufzeit vollkommen neu zu kalkulieren – wenn nicht noch für viel mehr.

„Bei Umtausch der eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Versicherung wird auf eine erneute Gesundheitsprüfung, nicht jedoch auf die Überprüfung der tariflichen Eingruppierungsmerkmale verzichtet, d. h. es sind beispielsweise der zum Umtauschzeitpunkt ausgeübte Beruf und etwaige dann gültige zusätzliche tarifliche Dauerbegrenzungen maßgeblich.“ (aus den Tarifbestimmungen eines Startertarifs)

„Ein Wechsel ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung bereits eine Berufsunfähigkeit der versicherten Person eingetreten ist.“ (aus den Versicherungsbedingungen eines anderen Startertarifs)

Nicht unerwähnt sei an dieser Stelle, dass die meisten Anbieter in der Phase des reduzierten Anfangsbeitrages eine absolut sinnvolle Dynamisierung der versicherten BU-Rente nicht anbieten. Sie setzt meist erst in der Phase des erhöhten Beitrages ein: Also zu einem Zeitpunkt, an dem man sowieso schon deutlich mehr für seine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen muss.

 

Fazit: Start- oder Fehlstart- Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer sich eine normal kalkulierte Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten kann, mag in einem Startertarif besser aufgehoben sein, als wenn er sich aus finanziellen Gründen gar nicht absichert.

Die Wahl für einen BU- Startertarif kann über die gesamte Vertragslaufzeit jedoch zu einem höheren Beitragsaufwand führen. Insbesondere bei manchen Tarifen mit Wechsel- und Verlängerungsoptionen ist mit zusätzlichen unkalkulierbaren Unwägbarkeiten zu rechnen, die einem bei einer normal kalkulierten Berufsunfähigkeitsversicherung erspart bleiben.

Man sollte das wissen.

 

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    Kommentare zu diesem Beitrag

    Matthias Helberg  |   16. Mai 2013 um 13:46 Uhr

    Danke für den Hinweis, dass die Württembergische aktuell einen Startertarif mit stufenweiser Anpassung hat! Ich habe die Information im Artikel entsprechend korrigiert.

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