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Helbergs Versicherungsblog
Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
27
Okt
2011

Basisrente mit BUZ: Böses Erwachen bei Wechseloption?

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  2 Kommentare

Obwohl seit Jahren vor den Risiken einer Verknüpfung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Sparvorgang gewarnt wird, wird genau das von bestimmten Vertrieben gern verkauft. Sogar in der Kombination einer Basisrente mit BUZ. Sie lesen hier, wie selbst vorhandene Wechseloptionen ins Leere laufen können.

Basisrente mit BUZ?

Ja, wer für den Fall der Berufsunfähigkeit richtig vorsorgen will, muss zwei Baustellen „beackern“: Erstens, wovon soll man zukünftig leben? Zweitens, wer zahlt weiter in die Altersvorsorge ein? Aber warum sollte die Tatsache, dass man auf zwei Baustellen tätig werden muss, zwangsläufig bedeuten, dass man es gleichzeitig mit einem Werkzeug machen muss? Exakt das versuchen aber diejenigen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung als BUZ an eine Lebensversicherung, Rentenversicherung, oder gar eine „Rüruprente“ bzw. Basisrentenversicherung anhängen – oder angehängt bekommen.

Leider Zu Recht gelten diese Kombinationen als höchst unflexibel: Kann man wegen Arbeitslosigkeit, wegen Elternzeit oder aus irgendwelchen anderen Gründen vorübergehend nicht das Geld für den Sparvorgang einer solchen ‚Hauptversicherung’ aufbringen, wird automatisch auch die selbst in solchen Zeiten extrem wichtige Absicherung in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung tangiert. Schlimmstenfalls entfällt dann mit dem Sparvorgang die Absicherung der Arbeitskraft – und es steht in den Sternen, ob man sich jemals noch einmal überhaupt, oder ohne Ausschlüsse, wird versichern können.


Steuerliche Gründe?

Die Basisrente mit BUZ beinhaltet zusätzlich das Problem, dass aus steuerlichen Gründen der Beitrag für die BUZ nicht höher sein darf, als der Beitrag zur Altersrente: Da kann bereits eine notwendige Verringerung des Gesamtbeitrages eine Verschlechterung der BU-Absicherung mit sich bringen. Aber auch die notwendige Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente wird ab bestimmten Beitragshöhen voraussetzen, dass auch die Altersrente mit dynamisiert wird. Ist mit  Sicherheit dafür immer das Geld da? Selbst das so gern verwendete Argument der steuerlichen Ersparnis (gern auch bei Bevölkerungsgruppen angewandt, die alles mögliche haben, nur kein steuerliches Problem) in der Einzahlungsphase, kann sich in der Auszahlungsphase in’s Gegenteil verkehren, wenn nämlich auch die Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe versteuert werden muss. Kurz: Es gibt viele gute Gründe, Sparen und Berufsunfähigkeitsabsicherung zu trennen.

Vermutlich, um das Argument der Flexibilität zu entkräften, haben einige Anbieter von Basisrenten ein Option in die Versicherungsbedingungen aufgenommen, die einen Wechsel der versicherten Person ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen sollen, falls die Basisrente einmal beitragsfrei gestellt werden muss. Gekündigt werden kann eine Basisrente ja nicht so einfach.


Basisrente mit BUZ und Wechseloption – die Lösung?

Eine solche Klausel kann zum Beispiel wie hier bei der Heidelberger Lebensversicherung in der „topinvest Basisrente“ mit „bestpartner Berufsunfähigkeitszusatzversicherung“  („Exklusiv für MLP“, Druckstück ML022/0808) lauten:

„Vollständige Beitragsfreistellung

(5) Zur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten können Sie außerdem Ihre bisherige Basisrentenversicherung (inkl. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) vollständig beitragsfrei stellen und zur Aufrechterhaltung der in der Basisrentenversicherung abgesicherten Berufsunfähigkeitsrente eine neue selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung in einem dann verkaufsoffenen Tarif, ebenfalls unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gesundheitsprüfung
Ihrer bestehenden Basisrentenversicherung, abschließen.“

Flexibilitäts-Problem also gelöst? Könnte man meinen, oder? Oder fragen Sie sich vielleicht, warum der Artikel „Basisrente mit BUZ: Böses Erwachen bei Wechseloption?“ lautet?

Machen wir es kurz: Einer meiner Mandanten hat sich für diese Option interessiert und so bat ich die Heidelberger Leben um einen entsprechenden Vorschlag. Die Antwort per E-Mail:

„Sehr geehrter Herr Helberg, leider ist dies in dieser Form nicht möglich. Wir haben zurzeit keine SBU im Angebot. Möglich wäre es allerdings das ganze an eine Fondsgebundene Rentenversicherung oder eine Risikolebensversicherung zu koppeln. Für die Variante mit der RiLV hätten wir allerdings eine Gesundheitsprüfung für die Lebensversicherung. (…)“

Zu Deutsch: Es kann nur entweder der eine Sparvorgang durch einen anderen ersetzt werden, oder –  falls die Gesundheitsprüfung eine Risikolebensversicherung nicht ermöglicht – gibt es auch keine daran angehängte BUZ .

Auf eine erneute Nachfrage meinerseits, dass damit die genannte Option vollständig ausgehebelt sei:

„(…) Hier steht definitiv der Wortlaut „in einem dann Verkaufsoffenen Tarif“. Da wir keine SBU im Angebot haben, erledigt sich das ja. (…)“

Einiges dürfte sich damit wirklich erledigt haben…  Immerhin teilte der Versicherer noch mit: Eine SBU ist bei uns für nächstes Jahr geplant. Einen genauen Termin dafür haben wir leider nicht.“


Aktualisierung 15.11.2011 zu „Basisrente mit BUZ: Böses Erwachsen bei Wechseloption?“

Der versicherungstip aus dem Hause markt intern verlag greift in seiner Ausgabe vom 08.11.11 das Thema ebenfalls auf. Dort ist zu lesen:

„(…) Wechseloptionen sollen bisweilen das Problem der fehlenden Flexibilität der Kombination BUZ-Basisrente lösen. Das liest sich jedenfalls gut, wenn derlei in einer AVB-Klausel ‚versprochen‘ wird. Was aber ist davon zu halten, wenn im Fall des Falles gar keine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird, die Wechseloption also schlichtweg verpufft? Ist eine solche Klausel zulässig, die mehr verspricht als sie halten kann? (…) „

Der versicherungstip (vt) will in einer der nächsten Ausgaben weiter berichten.


Aktualisierung vom 10.12.2011 zur  „topinvest Basisrente“ mit „bestpartner Berufsunfähigkeitszusatzversicherung“ , „Exklusiv für MLP“:

Der „versicherungstip“ (vt) titelt in seiner Ausgabe vom 29.11.2011: „Heidelberger Leben versagt bei SBU-Wechseloption

Mit freundlicher Genehmigung der Chefredaktion des ‚vt‘ hier ein Auszug des Artikels:

„Vom 01.01.2007 bis zum 31.03.2010 hatte die Heidelberger Lebensversicherung AG die ,topinvest Basisrente‘ -„exklusiv für MLP“ -mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Programm. (…) Wir haken beim Vorstandsvorsitzenden Thomas Bahr nach. Bei der ersten Antwort der Heidelberger weist man auch uns auf die “ nicht mehr verkaufsoffene Tarifversion“ und zumindest aus Sicht der Heidelberger Leben, „Gestaltungsmöglichkeiten“ hin. So könne „eine Risikolebensversicherung mit BU-Schutz abgeschlossen werden, wobei für den BU-Schutz die Ergebnisse der ursprünglich im Rahmen der BU-Zusatzversicherung durchgeführten Gesundheitsprüfung zugrundegelegt werden“. Aha. Warum zusätzlich Prämie für eine ggf. bereits vorhandene oder aber nicht notwendige Risiko-LV ausgeben, wenn lediglich die vereinbarte SBU-Wechseloption genutzt werden soll? Zweiter Versuch: „Speziell für Kunden, die aufgrund bereits bestehender Risikovorsorge oder fehlender Vorsorgeverpflichtung keine Risiko-Lebensversicherung benötigen, haben wir die Versicherungssumme auf 5.000 € reduziert, um die Kosten für den Trägertarif so niedrig wie möglich zu halten. Dies würde beispielsweise für einen 40jährigen nichtrauchenden Mann, bei einer Vertragslaufzeit von 25 Jahren einen Monatsbeitrag von 4,87 € für die Risiko-LV bedeuten.“ Knapp 60 € hört sich wenig an, doch warum zahlen für ein Verschulden der Heidelberger Leben? Insbesondere: Die ursprüngliche Gesundheitsprüfung wird für die BU, nicht aber für die RisikoLV herangezogen. Resultiert eine Nichtannahme, wenn der VN inzwischen Gesundheitsschäden hat? Also dritter Versuch: „Bei einer neu abzuschließenden Risiko-LV kommen wir dem Kunden dahingehend entgegen, daß wir zum einen die für das Neugeschäft normalerweise übliche Mindestversicherungssumme von 20.000 € auf 5.000 € reduziert haben, zum anderen bei der Gesundheitsprüfung einzelfallbezogen wohlwollend im Kundeninteresse entscheiden. Diese Vorgehensweise werden wir bis zur Einführung einer SBU anwenden.“

Die Heidelberger merken, daß sie Probleme bei rechtlichen Ansprüchen der Kunden bekommen dürften und machen Friedensangebote. Es stellt sich die Frage, ob VN sich mit diesem Angebot anstelle einer vertraglichen Leistung zufrieden geben müssen. RAin Kathrin Pagel, Heinsen Rechtsanwälte / Hamburg hat eine klare Rechtsauffassung: „Es wurden Verträge geschlossen, in welchen den Versicherungsnehmern ausdrücklich eine vertragliche Wahloption zugesichert sein dürfte. Hierzu heißt es weiter unter § 11 Abs. 5 der BUZ-Bedingungen der Heidelberger Leben auch ausdrücklich, daß dem VN ein bedingungsgemäßes Recht auf Wiederinkraftsetzung der BUZ nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung eingeräumt wird. Nach dieser Formulierung wird der durchschnittliche VN davon ausgehen dürfen, daß eine verbindliche Zusage auf die Wahloption (Beitragsfreistellung Basisrente und Abschluß einer SBU) getroffen wurde, die er dann nur noch ausübt. Der Versicherer beruft sich auf eine (subjektive) Unmöglichkeit hinsichtlich der Vertragserfüllung. Der im Übrigen ersatzweise angebotene Abschluß einer Risiko-LV mit BUZ mit erneuter Gesundheitsprüfung ist schon keine Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.“ ,vt‘ -Fazit: Die Heidelberger Leben glaubt eine vertragliche Leistungsverpflichtung dadurch umgehen zu können, indem ein versprochenes Produkt schlicht nicht angeboten wird. Das ist u. E. rechtlich nicht haltbar. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Mitbewerbern wären denkbar. Eine ausführliche rechtliche Würdigung von RAin Pagel und worauf VN/Makler pochen bzw. sich nicht einlassen sollten, liefern wir Ihnen in der ,vt‘ -Ausgabe der kommenden Woche. „


Nachtrag vom 31.05.12 zum Artikel „Basisrente mit BUZ: Böses Erwachen bei Wechseloption?“

Die Heidelberger Leben hat nun wieder eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung im Angebot. Ein Vorschlag für einen entsprechenden Wechsel von der Basisrente mit BUZ in eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung für unsere Mandantin kam wenige Stunden nach unserer Anforderung. So geht es also auch. Ist doch schöner für alle, oder?


Nachtrag vom 26.08.2013: Heidelberger Leben: Lieber abwickeln als Neugeschäft?

Die Heidelberger Leben meldet am 21.08.2013, der bisherige Eigentümer, die Lloyds Banking Group veräußere 80% der Anteile an die Private Equity Gesellschaft Cinven und 20% an die Hannover Rück. Der Kaufpreis betrage ganze 300 Mio. €. Mit dem Verkauf einhergehen solle der Umbau der Gesellschaft zur „erste(n) deutsche(n) Konsolidierungsplattform für Lebensversicherungen“. Da anscheinend zu wenig Vermittler Neuverträge der Heidelberger Leben vermitteln, will man sich zukünftig gleich auf die Abwicklung von Lebensversicherungs-Beständen konzentrieren: Statt kundenfreundliche und sparsame Produkte zu verkaufen, lieber die Verträge totverwalten, deren Versicherungsnehmer nicht die Flucht ergreifen (können)? Ist sicherlich ein Geschäftsmodell. Mehr zur Historie der Heidelberger Leben finden Sie im Tagesbriefing des heutigen Tages.

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Kommentare zu diesem Beitrag

Thomas Dullin  |   15. Juli 2014 um 23:52 Uhr

Mehr solche Kollegen wie Sie und unsere Branche würde in ihrem Ansehen erheblich steigen.
Danke für die seriösen und für unsere Kunden leicht verständlichen Erklärungen (sowie für Ihre Mühe)!
Mit kollegialen Grüßen aus Regensburg
Thomas Dullin

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