Ein Brandschaden passiert (bei unseren Kunden) nicht so häufig, wie es die Medien-Berichterstattung vielleicht vermuten lassen würde. Ein Feuer ist natürlich oftmals spektakulär, bringt gute Fotos und „Stories“ – und entsprechend gern wird darüber berichtet. Tatsächlich kommen Brandschäden in unseren Gebäudeversicherungen viel seltener als Leitungswasserschäden vor, mit nicht höheren Schadenssummen, seltener als Sturmschäden und sogar seltener als Elementarschäden wie beispielsweise Überschwemmung. Das mag an unseren besonderen & umsichtigen Kunden liegen, bestimmt liegt es im Vergleich zu früher auch an verbessertem Brandschutz.
Nun kommt es bei Versicherungen nicht so sehr auf die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts an, sondern noch eher auf die potentiellen finanziellen Folgen – und die können bei einem Brand nun einmal verherend sein: Das Gebäude kann vollständig durch Flammen und Löschwasser zerstört werden, der Schutt müsste fachmännisch entsorgt, das Erdreich vielleicht dekontaminiert werden und erst anschließend kann mit dem Wiederaufbau begonnen werden. Für alles soll dann ausreichend Geld vorhanden sein.
Brandschaden Praxisfall: Glück im Unglück
Nicht ganz so viel Pech hatte unser Kunde mit seinem vermieteten Mehrfamilienhaus. Ein Mieter war offenbar mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen, die Möbel hatten Feuer gefangen. Aufmerksame Nachbarn (mit keinem Geld der Welt zu bezahlen!) hatten sofort die Feuerwehr arlamiert, die schnell zur Stelle war. Der Mieter konnte gerettet werden und der Brand war schnell gelöscht. Banger Anruf unseres Kunden am nächsten Tag: „Zahlt das die Gebäudeversicherung?“ Ja, das tat sie – für den Schaden am Gebäude. Und weil es ein Mieter war, der mit der brennenden Zigarette eingeschlafen war, musste nicht einmal über den Einwand der Groben Fahrlässigkeit diskutiert werden. Der Versicherer sandte einen Sachverständigen; die notwendigen Arbeiten, wie Aufräumarbeiten, Malerarbeiten, Einsatz eines neuen Fensters waren schnell ermittelt. Der Kunde konnte (teilweise nach Einreichung von Kostenvoranschlägen) die Arbeiten ausführen lassen und die Rechnungen einreichen.
Kundenfeedback Brandschaden
Und so sah das Kundenfeedback zur Schadensregulierung dieses Brandschadens aus:
Ich danke auch: Für das Vertrauen – und die netten wertschätzenden Worte!
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