Immer wieder diskutiere ich mit Interessenten und Mandanten darüber, wie wichtig es bei einer Hausratversicherung ist, einen Tarif zu wählen, bei dem der Versicherer auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet (Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit). Von einem kleinen – aber typischen – Beispiel aus der Praxis berichtet aktuell die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ): In Georgsmarienhütte-Oesede kam es zu einem Wohnungsbrand, weil das Feuer eines allein gelassenen Adventskranzes Möbelstücke in Brand setzte. Die NOZ schreibt dazu:
Zum Glück gab es nur Leichtverletzte (die sich die Verletzungen bei Löschversuchen zuzogen) und der Sachschaden scheint nicht so groß zu sein.
Was das mit dem Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit zu tun hat?
Man darf brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen. Gerade weil das ‚eigentlich‘ jedem einleuchten muss, gilt ein solches Verhalten als grob Fahrlässig. In der Folge kann der Versicherer der Hausratversicherung die Entschädigung für einen solchen Schaden kürzen. Grundlage für eine Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit ist § 81 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG. Wie hoch die Kürzung erfolgen kann, ist abhängig von dem Grad der Schwere des grob fahrlässigen Verhaltens. Dabei wird unter anderem zu berücksichtigen sein, wie lange der Adventskranz unbeaufsichtigt war, aber auch, aus welchem Material der Kranz war und auf welcher Art von Möbelstück er stand. Die Kürzung wegen grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers kann dabei bis zu 100% betragen: Im Extremfall hat der Kunde also eine Feuerversicherung (im Rahmen der Hausratversicherung) für seinen Hausrat, bekommt aber im Schadensfall nichts.
Für die Sinnhaftigkeit des Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherer gibt es viele weitere Beispiele: Wasser in die Badewanne laufen lassen und weggehen, Wohnungstür zuziehen, ohne abzuschließen, Waschmaschine ohne Wasserstop laufen lassen und zur Arbeit gehen und viele mehr.
Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie Tarife der Hausratversicherung, bei denen der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Aber Achtung: Manche Tarife verzichten nur bis zu geringen Schadenshöhen, nur relativ wenig Versicherer bieten bis zur Versicherungssumme den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit. Lassen Sie sich beraten.
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