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01
Nov
2011

KFZ Versicherungswechsel 2011: Dank neuer Rabattstaffel ‚auf gut Glück’?

Kategorie: KFZ-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  11 Kommentare

Ihre Autoversicherung wird teurer und Sie wollen vielleicht wechseln? Lesen Sie hier, warum der KFZ Versicherungswechsel 2011 für viele Dank neuer Rabattstaffel zur reinen Glücksache werden könnte. Nicht nur bei KFZ-Wechsel-Dauerwerbesendungs-Beschallten ist das Interesse an einem Wechsel der Autoversicherung diesen November besonders groß: Schließlich werden nach vielen Jahren mit eher roten Zahlen und der ersten Pleite eines KFZ Versicherers branchenweit Preiserhöhungen erwartet.

Damit einhergehend führen mehr und mehr Versicherer mehr oder weniger still und leise eine neue Rabattstaffel ein. In einer Rabattstaffel ist festgelegt, wie viel schadenfreie Jahre welchem Beitragssatz entsprechen und wie man nach einem Schaden im darauf folgenden Jahr zurück gestuft wird. Sie finden diese Rabattstaffel meist im Anhang Ihrer KFZ Versicherungsbedingungen. Nicht alle Versicherer verwenden die gleiche Rabattstaffel. Viele Versicherer verwenden sogar in unterschiedlichen Tarifen unterschiedliche Versionen.

In der bisher oft angewandten alten Rabattstaffel war es meist so, dass man mit etwas Glück als junger Halter eines PKW mit einem halben schadenfreien Jahr (SF ½) anfangen konnte, was einem Beitragssatz von etwa 140% der Tarifprämie entsprach. Verhielt man sich eher untypisch und hatte nie einen Haftpflichtschaden, stieg die Anzahl der schadenfreien Jahre und parallel sank, wenn auch nicht jedes Jahr, der Beitragssatz. Wer 22 schadenfreie Jahre (SF 22) erfahren hatte, landete etwa bei einem Beitragssatz von 30%, der sich ab dann nicht mehr änderte. Wer auch auf Versicherungsbedingungen und nicht nur den Preis achtete, konnte sich einen Tarif mit einem Rabattretter besorgen, der dafür sorgte, dass man nach 25 schadenfreien Jahren und dann einem einzigen Schaden zwar auf SF 22 zurückgestuft wurde – aber der Beitragssatz blieb der gleiche, man zahlte also nicht mehr Beitrag. 

Hier sehen Sie ein Beispiel einer bisherigen Rabattstaffel…

Beispiel einer alten Rabattstaffel

„Alte“ Rabattstaffel zum Vergrößern anklicken!

 

 … mit der dazugehörigen Rückstufungstabelle nach einem Schaden. In der untersten Zeile sehen Sie, dass es im Basistarif des Versicherers keinen Rabattretter gibt – irgendwoher muss die billige Prämie ja kommen…

Rückstufung alte Staffel

Rückstufung „alte“ Staffel zum Vergrößern Anklicken!

 

Nun soll alles anders – und Sie ahnen es – für die Kunden besser werden: Fahranfänger können vielleicht schon mit 70% anfangen und die älteren Semester können sich sogar 25% bis 20% erfahren. Das klingt toll! Wer allerdings bei der Prozentrechnung in der Schule aufgepasst hat, ahnt, dass man für eine Bewertung auch wissen muss, wie viel denn der Grundwert, also die 100% überhaupt sind. Beispiel: 70% von 1.000 EUR sind genau so viel wie 140% von 500 EUR…

Nicht jedoch in der potentiellen Prozentkosmetik liegt die Herausforderung der neuen Rabattstaffel, sondern in der Rückstufung nach einem Schaden: Einen Rabattretter gibt es gar nicht mehr. Wer zum Billigtarif ‚Basis’ greift, riskiert zum Beispiel beim Direktversicherer aus Coburg nach einem Schaden eine Rückstufung von SF 35 nach SF 18 (Verlust von 17 schadenfreien Jahren), oder von SF 25 nach SF 10 (statt 24% Beitragssatz 36%, im Zahl-Beitrag also gleich die Hälfte mehr).

Hier die neue Rabattstaffel des Onlineversicherers…

Neue Rabattstaffel

Neue Rabattstaffel

  … mit der dazugehörigen Rückstufungstabelle:

Neue Rückstufungsstaffel

Neue Rückstufungsstaffel

Fazit KFZ Versicherungswechsel 2011: Dank neuer Rabattstaffel ‚auf gut Glück’?

Insbesondere für Fahranfänger und Alte Hasen wird die neue Rabattstaffel zu mehr oder weniger deutlichen Beitragssenkungen in der KFZ Versicherung führen können. Da die Versicherer irgendwoher ihr Geld jedoch erwirtschaften müssen, wird die Masse der Versicherungsnehmer in ‚mittleren’ Schadenfreiheitsklassen die Zeche bezahlen müssen. Wer einen Schaden verursacht, wird dafür deutlich mehr ‚bestraft’. Wer das als Kunde wiederum durch einen Rabattschutz („1 Schaden frei“) zu verhindern sucht, wird dem Versicherer ein treuer Kunde bleiben müssen, schließlich würde ein Wechsel des Versicherers nur zu einer verspäteten Rückstufung führen. Vielleicht liegt hier das eigentliche Motiv für die Symphatie manches Versicherers für die neue Rückstufungstabelle? Richtig angeschmiert werden die Kunden sein, die jetzt aus Verträgen mit alter Rückstufung in solche mit neuer Rückstufung wechseln und noch in 2011 einen Schaden haben – im Winter soll das vermehrt vorkommen.

Die Rückstufung erfolgt dann im neuen Jahr und im neuen Tarif. Viel Glück!

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Tina Peters  |   2. November 2011 um 18:48 Uhr

Hallo Herr Helberg, ich wollte ihnen nur DANKE sagen für ihre Infos. In dieser Deutlichkeit findet man sonst wohl kaum Hinweise auf diese Kehrseite der Medaille. Werde mir den Wechsel jetzt jedenfalls nochmal genau durch den Kopf gehen lassen. Liebe Grüße Tina Peters

Matthias Helberg  |   3. November 2011 um 08:11 Uhr

Gern geschehen! Und bei Versicherungen immer genau hinsehen…
Viele Grüße
Matthias Helberg

Knünz  |   15. November 2011 um 01:40 Uhr

Die Rückstufung im Schadensfall ist für die Versicherungsauswahl zunächst total irrelevant; im Schadensfall kann man immer noch seine alte SFK + den Schaden zu einem neuen Versicherer mitnehmen, den man dann nach dessen Rückstufungstabelle auswählt. Insofern ist der Beitrag irreführend.

Matthias Helberg  |   15. November 2011 um 09:28 Uhr

Hallo Herr oder Frau Knünz,
Ihre Aussage lebt von der Hoffnung, stets im Folgejahr nach einem Schaden einen passenden Versicherungstarif zu finden, der die alte Rückstufungstabelle noch verwendet. Da das zwar hoffentlich noch einige Zeit möglich ist, es jedoch niemand garantieren kann, spielt die Rückstufungstabelle meines Erachtens eben doch eine (erhebliche) Rolle. Sofort betroffen wären diejenigen, die noch in den letzten Wochen des Jahres 2011 einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden haben werden – und dann in 2012 direkt im neuen Tarif zurückgestuft werden.
Irreführend wäre es daher in meinen Augen, so zu tun, als gäbe es alle Leistungs- und Qualitätsmerkmale quasi garantiert und beliebig lang auch noch in der Zukunft.

Schönen Gruß

Matthias Helberg

Knünz  |   16. November 2011 um 03:00 Uhr

Sie schreiben: „Irreführend wäre es daher in meinen Augen, so zu tun, als gäbe es alle Leistungs- und Qualitätsmerkmale quasi garantiert und beliebig lang auch noch in der Zukunft.“

Gleichzeitig schreiben Sie an anderer Stelle in Ihrem Online auftritt: „Der Tarif TOP DRIVE M der Itzehoer KFZ Versicherung ist ein sehr leistungsstarker Tarif, den wir Ihnen gern an’s Herz legen, insbesondere wenn Sie […] einfach nur klasse versichert sein wollen.“

klasse versichert sein??? Einen Rabattretter hat der Tarif jedenfalls nicht. oder wie Sie schreiben „Richtig angeschmiert werden die Kunden sein, die jetzt aus Verträgen mit alter Rückstufung in solche mit neuer Rückstufung wechseln und noch in 2011 einen Schaden haben – im Winter soll das vermehrt vorkommen.“

Matthias Helberg  |   16. November 2011 um 11:38 Uhr

Hallo Herr oder Frau Knünz,

so ist das mit Versicherungen: Kein Tarif passt immer und überall…

Die neue Rabattstaffel der Itzehoer kennt wirlich keinen Rabattretter mehr, weshalb in der Tabelle auf der von Ihnen verlinkten Seite ja auch klar und deutlich darauf hingewiesen wird.

Leistungsinhalte wie 24 Monate Neuwert- und Kaufwertentschädigung, Direktregulierung, GAP-Deckung und eingebauter Rabattschutz halte ich allerdings für Merkmale eines klasse KFZ Versicherungsschutzes.

Wir bieten eine einzige Möglichkeit, die von uns angebotenen Nettotarife zu berechnen: Nutzung unseres Vergleichsrechners aus dem Hause NAFI.

Dort stehen die offerierten Tarife der Itzehoer direkt im Preis- und Leistungsverlgeich mit gut 200 anderen Tarifen von rund 80 Anbietern für KFZ-Versicherungen. Manche dieser Anbieter vermitteln wir, andere nicht. Im Vergleich zu vielen anderen KFZ Tarifvergleichen im Netz, haben Sie hier jedoch die Möglichkeit, nahezu 40 Leistungsinhalte individuell einzustellen und vorzugeben – auch den ‚Rabattretter‘.

Wer also bei 25 oder mehr schadenfreien Jahren eingestuft ist, sollte beim Wechsel genau hinsehen, was ja auch Thema dieses Artikels ist.

Schöne Grüße

Matthias Helberg

Bastian Michel  |   31. Dezember 2011 um 10:35 Uhr

Hallo Herr Helberg,

Sie bieten hier hochwertige Informationen. Wir Versicherungsmakler können leider nicht jedem Anspruch gerecht werden. Erst recht nicht wenn Versicherer Jahr für Jahr meinen die Welt neu erfinden zu müssen und damit suggerieren wollen, das sie wieder was ganz besonderes geschaffen haben. Der Tarif der Itzerhoer ist zweiffelsohne einer der besten der am Markt zu bekommen ist. Das der Rabattretter nicht mehr vorhanden ist bedauerlich, es überwiegen aber weiterhin die guten Leistungen.

Ich erachte Ihren Beitrag gewiss nicht als irreführend. Er macht ganz klar, dass nicht alles was neu ist, per se gut ist.

Weiter so!

Kollegialen Gruß aus dem Taunus

Bastian Michel

Eduard S  |   16. Mai 2012 um 07:04 Uhr

Hallo Herr Helberg,

Vielen Dank für den Beitrag! Er hat geholfen etwas Verwirrung zu beseitigen.

Leider bin ich einer der jenigen, der jetzt wie Sie schreiben „angeschmiert“ ist. Nach SF4 und einem Schaden hat mir meine alte Versicherung gekündigt. Die Begründung war, dass der Tarif zu günstig wäre. Meinen Eltern und meinem Bruder, alle auch mit dem alten Tarif wurde auch ohne Schaden gekündigt.

Nach dem Versicherungswechsel wurde ich nach der Rückstungstabelle des neuen Versicherers zurückgestuft und bin jetzt leider in S. Nach dem alten Versicherer wäre ich SF2

Wissen Sie, ob es nachträglich eine Möglichkeit gibt, doch noch in SF2 zu bleiben? Auch wenn dies bedeuten würde, dieses Jahr erheblich draufzuzahlen. Hilft beispielsweise noch ein Tarifwechel beim aktuellen Versicherer? Hilf ein Fahrzeugverkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraums, da ich dieses Jahr mein Auto sowieso wechseln wollte? Vielleicht haben Sie noch einen Tipp wie man das schaffen könnte.

Vielen Dank!

Gruß
Eduard S.

Matthias Helberg  |   16. Mai 2012 um 08:16 Uhr

Hallo Eduard S.,

die einzige Möglichkeit, die mir spontan einfällt: Den Schaden aus 2011 zurückkaufen. Also dem alten Versicherer seinen Aufwand für den Schaden ersetzen. Ob das noch möglich ist (meist innerhalb von 6 Monaten) oder sich rechnet, kann ich nicht sagen.
Beim nächsten KFZ-Wechsel genau prüfen, welcher Versicherer welche Einstufung vornimmt.

Viele Grüße
Matthias Helberg

brands  |   12. November 2012 um 20:38 Uhr

hallo
ich würde gerne bei meiner KFZ versicherung sparen und bin in der SF9/ 2013 in SF10
und noch in der alten SF staffelung . sollte man lieber mehr zahlen und in der alten versichung bleiben oder lieber einen neuen güntigeren tarief mit neuer staffelung bei einer anderen versicherung nehmen ?
was ist am ende besser?
mfg marcel

Matthias Helberg  |   13. November 2012 um 08:24 Uhr

Hallo Brands,

was am Ende günstiger gewesen sein wird, sieht man auch erst am Ende. Wenn ich einen Vertrag mit SF 10 hätte, würde ich selbst nicht in einem alten, aber teuren Vertrag bleiben, in der Hoffnung in 15 Jahren SF 25 und damit noch einen Rabattretter zu ergattern. Vielleicht gibt es bei einem Fahrzeugwechsel in ein paar Jahren sowieso nur noch Anbieter mit der neuen Rabattstaffel? Dann hätte das in dieser Beziehung nichts gebracht.
Es macht aber durchaus Sinn zu gucken, wie man jetzt nach einem Schaden zurück gestuft würde und wie es in der neuen Rabattstaffel aussieht. Das ist aber nur individuell zu entscheiden.

Viel Glück & Herzliche Grüße

Matthias Helberg

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