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18
Okt
2011

Albtraum Versicherung – NDR TV-Beitrag zur Verzögerungstaktik mancher Versicherer

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz, Versicherungsgesellschaften  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  4 Kommentare

Das NDR-Fernsehen strahlte am 17.10.2011 einen sehenswerten Beitrag mit dem Titel ‚Albtraum Versicherung‘ aus. Es wurden zwei Beispiele genannt, wie namentlich genannte Versicherer die Regulierung von Schadens- bzw. Leistungsfällen anscheinend bewusst hinauszögern und die Betroffenen so in Armut treiben.

 

NDR-Albtraum-VersicherungIn dem einen Fall geht es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger, im anderen Fall um Haftpflichtansprüche im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung bei der Generali.

Sehen Sie hier selbst den Beitrag ‚Albtraum Versicherung‘ auf der Seite des NDR – es lohnt sich! Hinweis: Der Beitrag steht beim NDR leider nicht mehr zur Verfügung. Die Sender dürfen derlei Beiträge maximal 1 Jahr lang online stellen.

Aus Sicht eines Versicherungsmaklers, der eben nicht einen Versicherer vertritt, sondern den Kunden, und ihm auch im Schadensfall zur Seite steht, ist es sehr begrüßenswert, dass der NDR hier Roß und Reiter nennt. Gleichwohl kann und muss ich aus eigener Praxis auch sagen: Es geht auch anders – korrekt, zügig und ohne dass einer der Beteiligten dabei über  den Tisch gezogen wird. Das mag an der Auswahl des Versicherers liegen, es liegt mit einiger Wahrscheinlichkeit auch daran, ob der Versicherte vor dem Vertragsschluss richtig beraten wurde und einen Ansprechpartner hat, der ihn im Schadensfall unterstützt – oder nicht.

Leider gibt es meines Wissens keine belastbare Statistik, aus der zuverlässig hervorgehen würde, welche Versicherer am ehesten im Bereich ‚Verzögerungstaktik‘ negativ auffallen. Aus dem langjährigen Austausch mit dutzenden von Berufskollegen kristallisieren sich leider auch kaum Kandidaten für derlei Statistiken heraus; vielmehr machen viele unterschiedliche Kollegen auch viele unterschiedliche Erfahrungen mit ein und demselben Versicherer. Leider ist es in der Praxis in aller Regel nicht so eindeutig, wie man es bei oberflächlichem Hinsehen vermuten könnte.

Das Prinzip der Absicherung und des Versicherns muss aber lauten – wie vollkommen richtig im Beitrag Albtraum Versicherung des NDR erwähnt – wenn der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nachgekommen ist und es sich um einen versicherten Schaden handelt, ist der Versicherer gefordert, auch seinen Pflichten nachzukommen. Und zwar unverzüglich, nicht irgendwann.

Nachtrag 24.10.2011: Interessant wird auch zu erfahren sein, aus welchem Grund es überhaupt zu einer Klage gegen die Nürnberger kam? Hier bietet der NDR-Bericht leider wenig Informationen – und die Nürnberger möchte wegen des laufenden Verfahrens offenbar keine detaillierte Stellungnahme abgeben.

 

Nachtrag 26.11.2011: Nürnberger nimmt Stellung zum Vorwurf der Verzögerungstaktik

Nachdem der Fall des Herrn Boyer, dessen Klage gegen die Nürnberger Lebensversicherung auf Anerkennung der Berufsunfähigkeitsrente sich seit Jahren hinzieht, nun mehrfach in unterschiedlichen Medien wiederholt präsentiert wurde, hat die Nürnberger Lebensversicherung wie folgt Stellung genommen:

„Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

im Rahmen der Sendung „Anne Will“ wurde am 23.11.2011 erneut der BU-Fall von Herrn Boyer thematisiert. Folgende Stellungnahme haben wir an die Redaktion gegeben:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage zum BU-Fall von Herrn Boyer und dass Sie uns darüber die Möglichkeit geben, auf den Vorgang einzugehen. Der Versichertengemeinschaft gegenüber sind wir gesetzlich verpflichtet, jeden Leistungsanspruch gründlich zu prüfen, um unberechtigte Leistungen auszuschließen. Ausgangssituation war, dass zur Prüfung der Leistungsansprüche notwendige Unterlagen von Herrn Boyer nicht vorgelegt wurden. Wir haben Herrn Boyer mehrfach vergebens darum gebeten. Seine Forderung konnten wir ohne diese Unterlagen nicht prüfen und daher seinem Antrag auf Leistung nicht entsprechen. Herr Boyer wandte sich dann, ohne nochmalige Rücksprache mit uns an einen Anwalt, der den Vorgang bei Gericht einreichte.

Der BU-Fall wird, wie in vorangegangenen Fernsehbeiträgen berichtet, seit rund 3 ½ Jahren vor Gericht verhandelt. Daraus mögen Sie erkennen, dass der Leistungsfall auch vom Gericht nicht einfach zu entscheiden ist. Herr Boyer erhielt deshalb keine Leistungen, weil die Untersuchungen und Recherchen des Gerichts noch nicht abgeschlossen sind. Auf die Verhandlungsdauer und gutachterliche Prüfung hat die NÜRNBERGER keinen Einfluss. Auch wir sind an einem baldigen Urteil interessiert. Um unserem Kunden zu helfen, haben wir uns bei Gericht und Gutachter für die Beschleunigung des Verfahrens eingesetzt.“

 

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    Kommentare zu diesem Beitrag

    Valerie  |   28. November 2011 um 12:31 Uhr

    Das war auf jeden Fall ein toller Bericht und hat dem ein oder anderen sicherlich einige wichtigen Fragen beantwortet.

    Thiel Stefan  |   3. April 2015 um 10:52 Uhr

    Für mich war das auch ein toller und interessanter Bericht, da ich in Sachen Verzögerungstaktik sowas ähnliches in Sachen Wasserschaden Juli 2012 eines Bades im Holzfertighaus seit Jahren mit der HUK erlebe, wo der Versicherungsgutachter meine Mails überwiegend ignoriert und die Versicherung auch nicht zeitnah sondern zeitverzögert antwortet. Lediglich der Eingang der Emails wird sofort bestätigt. Jetzt haben wir April 2015 und es liegt noch immer keine Abschlussregulierung vor. Einen kleinen Teil der Schäden wurde bezahlt. Aber auf den wesentlichen Kostenteil des Wiederaufbaues des Bades müssen wir selbst finanzieren.

    Dennis Jernigan  |   16. August 2018 um 16:29 Uhr

    Leider habe ich bei der Nürnberger eine BU abgeschlossen. Ich habe Anfang Februar den Antrag auf Berufsunfähigkeit abgegeben, da ich im Sommer 2017 wegen einer Autoimmunerkrankung Dialysepflichtig geworden bin. Leider zieht dies auch schwere Erschöpfungszustände mit sich, die mir einen „normalen“ Tagesablauf unmöglich machen.
    Die Nürnberger Versicherung hat mir gestern eine erneute Anfrage gestellt. Nach 6 Monaten haben sie noch nicht alle Fragen gestellt, trotz häufiger Nachfragen ob alle Unterlagen vorhanden seien.
    Also zum Thema schlechte Erfahrung kann ich wohl was sagen.
    Mit meiner Hausversicherung oder der Rechtsschutzversicherung habe ich keine Probleme. Hier sind die Bearbeitungszeiten moderat.

    Matthias Helberg  |   28. August 2018 um 18:00 Uhr

    Hallo Dennis,
    vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrung hier teilen.
    Wann es Rückfragen seitens eines Versicherers gibt, hängt immer auch davon ab, wann er die Information erhalten hat, auf die sich die Frage bezieht. Manchmal geschieht das erst im Laufe der Leistungsprüfung, z.B. durch einen ärztlichen Bericht.
    Ich wünsche Ihnen alles Gute für das weitere Procedere!
    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

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