Per Rundschreiben an Versicherungsvermittler teilt die Zurich Versicherung in der siebten Kalenderwoche 2011 mit, dass man zukünftig Privatkunden-Sachgeschäft im Maklermarkt nicht mehr als Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland zeichnen möchte. Stattdessen solle die seit 2008 zur Zurich Gruppe Deutschland gehörende Baden-Badener Versicherung AG im Maklermarkt für die Versicherungssparten Unfall, Allgemeine Haftpflicht, Hausrat, Glas, Wohngebäude, Rechtsschutz und Ratenausfallschutz eingesetzt werden.
Zurich schreibt dazu:
„Mit dieser neuen Ausrichtung stärken wir unseren Service und bündeln die Vorteile von Zurich und BadenBadener. Das Individual– und Belegschaftsgeschäft sowie bestehende Zurich Verträge werden unverändert über Zurich weitergeführt. Risikoträger ist hier die Zurich Insurance plc (ZIP) . Bisherige Sondervereinbarungen mit Zurich bleiben selbstverständlich ebenfalls erhalten und haben weiterhin Gültigkeit.“
Freundlicherweise liegt dem Schreiben auch gleich ein Druckstück der Baden Badener bei, das die zukünftige Zusammenarbeit regeln soll. Schon die Begrifflichkeit ‚Vertriebspartnerabsprache Mit Gewerbeerlaubnis / Registrierung’ erweckt allerdings den Anschein geringer Kenntnisse des Maklermarktes und führt eher zur Fragestellung, ob die Baden Badener auch Vertriebspartner hat, die ohne die gesetzlich vorgeschriebene Gewerbeerlaubnis bzw. Registrierung Versicherungen vermitteln?
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