Helberg Versicherungsmakler
  • +++ Versicherungsmakler als Vertrauensperson im BU-Leistungsfall +++
  • +++ Vor 25 Jahren habe ich meine erste Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt +++
  • +++ Berufsunfähig wegen Post-Covid: Alte Leipziger zahlt 58.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
  • +++ Anpassungsstörung mit Krankschreibung: Problem beim BU Antrag? +++
Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
01
Feb
2011

Kein Interesse an Verbraucherschutz in Aigner’s Verbraucherschutz – Minsterium BMELV?

Kategorie: Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Sind Sie schon einmal auf unserer Seite auf das ‚Forum der Ineas-Geschädigten‘  gestoßen? Dort berichten zahlreiche Betroffene über die teils verheerenden Auswirkungen der Pleite dieses KFZ – Direktversicherers im Sommer letzten Jahres. Was nämlich niemand so recht ahnte: Die vorgesehene Sicherungseinrichtung Verkehrsopferhilfe VoH darf nur für einen Teil der Schäden aufkommen, auf dem Rest bleiben die ehemals Ineas-Versicherten sitzen: Schäden am eigenen Fahrzeug, Prämienrückforderungen, Regressansprüche, Abwehr unberechtigter Ansprüche – all das hat der Gesetzgeber nicht bedacht und die betroffenen Verbraucher können sehen, wo sie bleiben.

Es liegt in der Natur der Dinge, dass sich manchmal erst im Ernstfall herausstellt, woran vorher in der Theorie gedacht wurde und woran nicht. Aber aus Fehlern sollte man lernen können. Wenn Verbraucher eine Auto Versicherung abschließen und dafür eine Prämie zahlen – also alles richtig machen – sollten Sie dann nach der Pleite ihres Versicherers wirklich schutzlos allein gelassen werden, während Forderungen von Unfallgegnern dieser Versicherten erstattet werden?

Das kann so nicht richtig sein. Eine Anfrage meinerseits hat ergeben, dass man das sowohl im Hause der VoH, als auch im Bundesministerium der Justiz ähnlich sieht – und über Verbesserungen nachdenkt. Ausgerechnet aber das ‚gefühlt zuständige‘ Ministerium für Verbraucherschutz scheint sich überhaupt nicht dafür zu interessieren, wenn bis zu 50.000 deutsche Verbraucher mit einemal ohne Autoversicherung dastehen. So jedenfalls könnte man die heutige Antwort aus dem BMELV verstehen. Auf meine Anfrage vom Oktober 2010, ob es „in Ihrem Hause Bestrebungen gibt, die gesetzliche Regelung für den Sicherungsfonds insgesamt verbraucherfreundlicher zu gestalten?“  kam heute nach einer Erinnerung die Antwort: „(…) Bedauerlicherweise ist ihr Schreiben vom 13.10.2010 nicht auffindbar. Zuständigkeithalber habe ich Ihr Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (…) gesandt.“

PS: Auch heute noch erzielt man mit einer Suche nach ‚Ineas‘ oder ‚Verkehrsopferhilfe‘ auf der Homepage des Verbraucherschutz – Ministeriums keinen einzigen Treffer.

Kommentare zu diesem Beitrag

Sabine  |   14. März 2011 um 17:12 Uhr

Hallo Herr Helberg, richtig, was das Ministerium für Verbraucherschutz sich da wieder ausgedacht hat, war für die Katz‘. Wer als Verbraucher alles richtig macht, der sollte auch davon profitieren – und nicht vom Ministerium veräppelt.

Einen Kommentar schreiben