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27
Jan
2011

Griechischer Versicherer VDV Leben pleite

Kategorie: Verbraucherschutz, Versicherungsgesellschaften  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) meldet:

„Die griechische Versicherungsaufsicht Bank of Greece hat der BaFin mitgeteilt, dass sie dem Lebensversicherer VDV Leben International S.A. mit Beschluss vom 5. Januar 2011 die Erlaubnis entzogen hat und dessen Abwicklung in die Wege leitet. Der Entzug der Erlaubnis ist am 10. Januar 2011 rechtskräftig geworden.“

Der griechische Versicherer soll in Deutschland Versicherungsveträge mit einem Prämienvolumen von etwa 4,5 Mio. € im Bestand gehabt haben, die anscheinend hauptsächlich wie ein Direktversicherer im Fernabsatz vertrieben wurden.

Mehr Informationen zur Pleite der VDV Leben international S.A. findet man auf der Seite der BaFin. 

Wichtiger Termin für Versicherungsnehmer der VDV Leben: 08.04.2011. Bis zu diesem Termin sollten die Kunden sicherstellen, dass sie in der Datenbank des Griechischen ‚Garantiefonds für die Private Lebensversicherung‘ erfasst sind, meldet die BaFin hier.

Aktualisierung vom 27.12.2011 zur Pleite des griechischen Versicherers VDV Leben

Folgende Pressemitteilung des Griechischen Garantiefonds erreichte uns:

PRESSEMITTEILUNG „VDV Leben International AEAZ“

Der Garantiefonds für Private Lebensversicherung (im folgendem: Garantiefonds) gibt den Schadenersatzberechtigten der „VDV Leben International AEAZ“ folgendes bekannt:

Ab dem 9.12.2011 wurde der Such-Mechanismus für die Verträge aus denen sich ein Schadenersatzanspruch ergibt, auf der Webseite des Garantiefonds deaktiviert. Der Garantiefonds wird sofort mit der Verarbeitung der Anträge beginnen, die mit PZU-Datum 9.12.2011 eingegangen sind. Die Schadenersatzberechtigten, deren Daten bestätigt wurden, d.h. ihre Unterlagen richtig und vollständig übermittelt haben, werden im ersten Stadium für einen Entschädigungszahlung berücksichtigt. Alle Personen die ihre Anträge gestellt haben, unabhängig ob sie als Ersatzberechtigte bestätigt worden sind oder nicht, werden entsprechend informiert.

Über das Verfahren, insbesondere über das erste Stadium der Auszahlung, wird der Garantiefonds im Laufe des ersten Vierteljahres 2012 durch eine neue Mitteilung auf dieser Webseite informieren. Die Unterlagen, die nach Ablauf der Frist übermittelt worden sind (also nach dem 9.12.2011), werden vom Garantiefonds zu einem späteren Zeitpunkt verarbeitet.“

Aktuelle Informationen des Griechischen Garantiefonds, auch in Deutscher Sprache, finden Sie unter diesem Link.

Die BaFin gibt folgende Kontaktdaten für Ratsuchende bekannt:

„Kontaktdaten für Verbraucher:

Supervisor of Insurance Liquidation

Herr Gerassimos Haliotis Telefon: +30 210 61 09 287 (werktags zwischen 10.00 und 14.00 Uhr)

Griechische Versicherungsaufsicht

Telefon: +30 210 320 1111 Homepage: www.bankofgreece.gr

Griechischer Garantiefonds für die Private Lebensversicherung

Homepage: www.pligf.gr „

 

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