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11
Jan
2011

Was bedeutet Unterversicherung in der Hausratversicherung?

Kategorie: Hausratversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Warum ein Extra-Artikel zur Unterversicherung in der Hausratversicherung, wo es doch hier schon einen Artikel zur Unterversicherung in der Gebäudeversicherung gibt? Ganz einfach: Weil sich die Regelungen drastisch unterscheiden.

Viele Verbraucher haben zwar schon einmal von dem Begriff der „Unterversicherung“ im Zusammenhang mit einer  Hausratversicherung gehört. Zur Erinnerung: Bei der Hausratversicherung geht es um die Absicherung des Inventars eines privaten Haushaltes – also aller Sachen, die dem Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch in privater Nutzung dienen und (als Faustformel) nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Aber wie war das mit der Unterversicherung und dem Unterversicherungsverzicht noch?

Zusammgefasst:  Ist am Schadenstag Ihr Hausrat deutlich mehr wert, als die Versicherungssumme beträgt, kann der Versicherer im Schadensfall die Erstattung im gleichen Verhältnis kürzen.  Selbst wenn Sie aber einen Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, zahlt der Versicherer jedoch nicht mehr als die Versicherungssumme + einen Vorsorgebetrag + bestimmte Kostenpositionen. Der Unterversicherungsverzicht macht sich in der Hausratversicherung also nur bei Teilschäden bemerkbar.

Das Beispiel zweier Haushalte erläutert den Sachverhalt und die drastischen Auswirkungen, wenn man mit dem Kleingedruckten nicht vertraut ist:

In einem Mehrfamilienhaus gibt es zwei Wohnungen mit identischem Zuschnitt, beide mit 120qm Wohnfläche. Beide Haushalte sind zufällig beim gleichen Versicherer im gleichen Tarif versichert. Bei beiden Haushalten wurde die Versicherungssumme nach dem Wert berechnet, den der Versicherer als Mindestsumme pro qm Wohnfläche vorgibt, um einen Unterversicherungsverzicht zu gewähren. In beiden Fällen sind das 650.- € pro qm, also bei 120 qm Wohnfläche je 650 x 120 = 78.000 EUR Versicherungssumme. Beide Haushalte haben also gleiche Verträge mit gleichen Versicherungssummen und bezahlen auch die gleiche Versicherungsprämie. Durch einen Rohrbruch im Dachgeschoß, der wegen eines Feiertages erst nach zwei Tagen erkannt wird, werden beide Wohnungen quasi unbewohnbar – alles ist pitschenaß, aufgeweicht, aufgequollen, unbrauchbar: Totalschaden? In der Folge versuchen Bewohner und Sachverständige, die Höhe der zerstörten und unbrauchbaren Gegenstände zusammenzustellen.  Die Bewohner der einen Wohnung kommen auf eine Summe von 69.000 EUR, die voll vom Versicherer ersetzt werden (Teilschaden). Die Bewohner der anderen Wohnung kommen zu ihrem eigenen Erstaunen auf eine Summe von 110.000 EUR (Totalschaden): Allein die Naturholz-Einbauküche schlägt hier mit 20.000 EUR zu Buche und eine wertvolle Hamond-Orgel mit 30.000 EUR – schließlich geht es ja um den Neuwert, also die Summe, die man benötigt, um neuwertigen Ersatz zu beschaffen. Auch diese Bewohner rechnen, wie bei den Nachbarn bereits geschehen, mit einer vollen Erstattung durch den Versicherer.  Zu ihrem Entsetzen zahlt dieser jedoch „nur“ 85.800 EUR: Die Versicherungssumme + 10% „Vorsorge“.  Auf den restlichen 24.200 EUR bleiben sie sitzen. Wie das?

Die gesetzliche  Grundlage für die Unterversicherung finden Sie zwar im Versicherungsvertragsgesetz im § 75. Nur hier hat der Versicherer ja gerade auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. Fündig wird man hingegen in den dem Vertrag zu grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Hier beispielsweise die GDV_VHB_2008_VS – Musterbedingungen des GDV.  Dort finden Sie im § 9 die Regelungen zum Versicherungswert und zur Versicherungssumme und im § 12 die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung. Alles entscheidend ist hier der Absatz 4:

 

Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (…) auf die vereinbarte Versicherungssumme (…) einschließlich Vorsorgebetrag (…) begrenzt (…).“

Obwohl also die Versicherungssumme der Hausratversicherung so berechnet wurde, dass der Versicherer keine Unterversicherung geltend machen kann, muss er dennoch nicht etwa den Totalschaden in beliebiger Höhe übernehmen.  Daher ist es besonders wichtig, sich genau ein Bild darüber zu machen, was der eigene Hausrat wirklich neu wert ist: Der Versicherer sieht es nicht, ein Vermittler guckt nicht in jede Schublade und ein Vergleichsrechner zur Hausratversicherung im Internet fragt einfach nur nach einer Zahl. Ob die stimmt, ist Ihr Bier.

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