Gebäudeversicherung – ein Muss
Eine Gebäudeversicherung ist für Immobilieneigentümer quasi unverzichtbar. War es früher vor allem Feuer, das Gebäude bedrohte und daher abgesichert werden sollte, sind es heute auch Leitungwasser und Sturm, die zusammen die drei Gefahren der verbundenen Gebäudeversicherung, meist zum gleitenden Neuwert, bilden.
Insbesondere Leitungwasserschäden haben dabei in den vergangenen Jahren immense Kosten verursacht. Dies mag auch auf dem etwas Versicherungs-untypischen Umstand beruhen, dass für jedes Leitungswasserrohr irgendwann einmal der Tag kommt, an dem es verrottet – während weder Feuer, noch Sturm zwangsweise jedes Haus einmal betrifft.
Wertermittlung genau nehmen
Gebäudeversicherungen wurden früher stets nach dem „Wert 1914“ in Mark (Goldmark, nicht D-Mark) berechnet. Durch die Multiplikation mit dem Baupreisindex ergab sich bei der gleitenden Neuwertversicherung so stets ein an die Entwicklung der Baupreise angepasste Versicherungssumme. Diese Versicherungssumme bildet entgegen der Auffassung vieler jedoch keine Mindestentschädigungsgrenze, sondern eine Grenze ’nach oben‘ für Reparatur oder Neuaufbau, sofern der Versicherer nicht auch den Unterversicherungsverzicht erklärt hat. Neben der Größe spielen auch die Bauartklasse (z.B. massiv mit harter Dachung), Grundstücksbestandteile und Ausstattungsmerkmale (z.B. Parkett, Kupferdach) eine Rolle.
Die richtige Versicherungssumme kann auch durch eine Berechnung eines anerkannten Bausachverständigen ermittelt werden – eine gute Variante.
Inzwischen gibt es einige Anbieter, die keine (begrenzende) Versicherungsumme mehr nennen, sondern auf Basis der Größe der Wohnfläche die Versicherungsprämie berechnen und versicherte Schäden pauschal zum Beispiel bis 600.000.- €, bis 1,2 Mio. €, oder gar unbegrenzt übernehmen.
Beachten Sie, dass zunehmend Versicherer die Berechnung der Wohnfläche individuell vorgeben (z.B. Kellerfläche pauschal mit 20% Wohnfläche berechnen) und nicht mehr alle Versicherer die Wohnfläche auf Basis der folgenden Definition akzeptieren:
„Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung einschließlich Hobbyräumen. Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen gehören nicht dazu, Keller- oder Speicherräume nur, wenn sie zu Wohn- und/oder Hobbyzwecken ausgebaut sind.“
Wenn Sie gerade eine Immobilie erwerben, verlassen Sie sich nicht ungeprüft auf die Versicherungssumme der Vorversicherung – vielleicht hat der bisherige Besitzer Anbauten und Umbauten vorgenommen, Garagen oder Carports gebaut, eine Photovoltaikanlage installiert ohne dabei an die Anpassung der Versicherungssumme zu denken? Wie Sie einen Wert 1914 schnell auf Euro umrechnen können, lesen Sie hier.
Nicht nur Feuer, Leitungswasser, Sturm
Heutige Gebäudeversicherungen bieten nicht nur Schutz vor den Folgen der drei klassischen Gefahren Feuer, Leitungwasser und Sturm, sondern können auch vor den Folgen von Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Eisdruck) schützen, sofern vereinbart.
Weitere Ergänzungen sind die Mitversicherung von Grundstücksbestandteilen (z.B. Zaunanlage, Rohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks), Fotovoltaikanlagen, sogar unbenannten Gefahren, sowie ein umfangreicher Katalog von Kosten, die im Schadensfall übernommen werden, zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Kosten der Bodendekontaminierung, Sachverständigenkosten des Versicherungsnehmers u.v.m.
Einem besonderen Stellenwert kommt die Frage zu, ob der Versicherer im Schadensfall auf den Einwand Grober Fahrlässigkeit verzichtet. Erfolgt kein Verzicht, kann es bei der Schadensregulierung seit 2009 zu einer sogenannten Quotelung kommen, was bedeutet, dass der Schaden nur zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet wird (der auch Null lauten kann), in Abhängigkeit von dem Ausmaß des grob fahrlässigen Verhaltens (z.B. Kerze anzünden und den Raum verlassen, im Bett rauchen und dabei einschlafen, Badewanne einlaufen lassen und den Raum verlassen).
Das sollte ein Vertrag beinhalten:
- Mitversicherung der Garagen, Nebengebäude und Grundstücksbestandteile wie Zäune etc.
- Absicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm / Hagelschäden
- Absicherung gegen Elementarschäden, inkl. Rückstauschäden
- Rauch- und Rußschäden auch ohne Feuer
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Fahrzeuganprall
- Rohrbruch an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück
- Rohrbruch an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, falls Sie dafür die Gefahr tragen
- Rohrbruch an Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
- Rohrbruch an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks
- Fußbodenheizung und Schwimmbad, falls vorhanden
- Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
- Verzicht auf den Einwand der Groben Fahrlässigkeit
- Sachverständigenkosten
- Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Dekontaminationskosten, Mehrkosten in Folge behördlicher Auflagen
- Mietverlust für privat oder gewerblich genutzte Räume
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