Wert 1914 – wie ermittelt man die Versicherungssumme?
Wie ermittelt man den Wert eines Gebäudes nach Versicherungssumme Wert 1914?
Die Berechnung der „Versicherungssumme 1914“ für Ihr Wohngebäude kann wahlweise nach folgenden Methoden erfolgen:
1. Wert 1914: Schätzung durch einen Sachverständigen
Insbesondere, wenn sich der Neubauwert für das Gebäude durch keine der anderen geschilderten Methoden berechnen lässt, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Er kann als erfahrener Fachmann das Wohngebäude systematisch bewerten und somit die „Versicherungssumme 1914“ zuverlässig ermitteln – und zwar anders als bei den anderen Methoden unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten. Zwar entstehen durch das Sachverständigen-Gutachten Kosten, doch diese sind sehr niedrig im Vergleich zu den finanziellen Nachteilen, die ein unzureichender Versicherungsschutz mit sich bringen kann.
2. Wert 1914: Berechnung nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen
Diese Berechnungsmethode ist anwendbar, wenn Ein- oder Mehrfamilienhäuser mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dienen. Darüber hinaus muss das Haus der Bauartklasse 1 oder 2 entsprechen, und das Dach darf nicht überwiegend aus Holz, Stroh, Ried oder Schilf (weiche Bedachung) bestehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man in einem Ermittlungsbogen neben dem Gebäudetyp die Bauausführung bzw. -ausstattung des Hauses anzukreuzen. Wenn die Mark-Beträge für Zuschläge und Abzüge pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben sind, lässt sich so der Wert der Bauausstattung pro Quadratmeter Wohnfläche ermitteln. Diesen Wert multipliziert man mit der Wohnfläche des Gebäudes, und erhält so die „Versicherungssumme 1914“, ausgedrückt in Mark (Reichsmark – nicht D-Mark).
3. Wert 1914: Berechnung nach Kubikmeter umbautem Raum
Die „Versicherungssumme 1914“ ergibt sich durch Multiplikation der Kubikmeterzahl des umbauten Raumes (nicht der Quadratmeter !) mit dem Kubikmeterwert von 1914. So ermittelt man den umbauten Raum:
Der Rauminhalt errechnet sich
a) für Vollgeschosse (Keller, Erdgeschoss, Obergeschosse) aus: Länge x Breite x Höhe = m3 (cbm)
b) für ausgebaute Dachgeschosse aus: Länge x Breite x halbe Höhe = m3 (cbm)
Der nicht ausgebaute Dachraum wird lediglich mit einem Drittel seines vollen Rauminhaltes in Ansatz gebracht. Wenn diese Maße nicht einer Gebäudezeichnung zu entnehmen sind, müssen sie gemessen werden.
Länge und Breite = von Außenkante zu Außenkante der Umfassungsmauern.
Höhe der Vollgeschosse = von der Oberkante des Kellerfußbodens bis zur Oberkante des Dachgeschossfußbodens. Sie lässt sich am besten im Treppenhaus messen.
Höhe des Dachgeschosses = von der Oberkante des Dachgeschossfußbodens bis zur Oberfläche des Daches.
Bei Wohngebäuden können, sofern eine genaue Ermittlung der Höhe nicht möglich ist, folgende Höhen angenommen werden:
Kellergeschoss 2,5 m
Erdgeschoss 3,0 m
Obergeschosse 3,0 m
Breite Dachgeschoss: Hälfte der Gebäudebreite
4. Wert 1914: Umrechnung nach den Anschaffungskosten
Diese Berechnungsmethode eignet sich nur für gerade erstellte Neubauten, bei denen man keine Eigenleistung erbracht hat. In anderen Fällen können beispielsweise Eigenleistungen, An- und Umbauten, nicht mehr nachvollziehbare Kosten zu ungenauen Berechnungen und damit im Zweifelsfall zu einer Unterversicherung führen. Die Anschaffungskosten für das Gebäude inklusive Architekten- und Planungskosten, sowie Grundstücksbestandteile werden bei dieser Methode durch den im Jahr der Anschaffung gültigen Baupreisindex dividiert und mit 100 multipliziert.
Gebäude Wertermittlung Wert 1914 – ein Rechenbeispiel:
Anschaffungskosten im Jahr 2010 | 350.000.- € |
dividiert durch den in 2010 gültigen Baupreisindex von 1.189,6 | 294,22 |
multipliziert mit 100 ergibt den Wert 1914 | 29.422 Mark 1914 |
Lesen Sie hier, was der Wert eines Gebäudes in EURO mit dem „Wert 1914“ zu tun hat – und wie man das mittels Baupreisindex umrechnet.
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