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01
Jun
2015

Der Versicherungsombudsmann zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Beim Versicherungsombudsmann können sich Verbraucher beschweren, wenn sie Probleme mit ihrer Versicherung haben. Das gilt auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch. Quelle: versicherungsombudsmann.de

Beschwerden beim Versicherungsombudsmann sind für Verbraucher kostenlos. Viele Versicherer sind daran interessiert, bei Problemen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und deshalb Mitglied in der offiziellen Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. geworden. Wie ein Beschwerdeverfahren abläuft und worauf Sie achten müssen, wird auf diesen Seiten des Versicherungsombudsmann gut erklärt (Bildquelle: versicherungsombudsmann.de).

Gerade vor ein paar Tagen, am 21.Mai 2015, stellte Prof. Dr. Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofs und amtierender Versicherungsombudsmann seinen Jahresbericht 2014 vor. Was hatte er zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu berichten?

 

411 Beschwerden beim Versicherungsombudsmann zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Jahr 2014 erhielt der Ombudsmann 411 „zulässige Eingaben“ zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Das waren 14% weniger, als noch im Vorjahr. Gemessen am Gesamtbestand Privater Berufsunfähigkeitsversicherungen in Höhe von rund 17 Millionen Stück Ende 2013 führten demnach 0,0024 % der BU-Verträge zu einer Beschwerde. Das klingt nach einer nahezu homöopathischen Dosis. Allerdings stellt sich die Frage, wie viele Verbraucher sich wegen Problemen mit ihrer BU  nicht an den Ombudsmann wenden, sondern direkt an einen Anwalt, einen Versicherungsberater, die BaFin – oder den Kopf in den Sand stecken?

 

Worum ging es bei den Beschwerden zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Spannender als die Anzahl der Beschwerden, finde ich deren Hintergründe. Der Versicherungsombudsmann schreibt in seinem Bericht:

Viele Beschwerden betrafen – wie auch in den Vorjahren – die Frage, ob der Beschwerdeführer vorvertragliche Anzeigepflichten (insbesondere durch falsche Gesundheitsangaben) verletzt hatte und welche Rechtsfolgen sich daraus gegebenenfalls für den Versicherungsvertrag und für die beantragte Versicherungsleistung ergaben.

Das deckt sich mit unseren Beobachtungen, siehe den Blogbeitrag Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Daneben ist die Feststellung von Prof. Dr. Hirsch eine „schöne“ Bestätigung, warum es so wichtig ist, immer wieder auf die Wichtigkeit einer korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen hinzuweisen.

Außerdem kann man dem Bericht entnehmen:

Anlass für Beschwerden gab weiterhin die Frage, ob der Versicherungsfall eingetreten war und wann gegebenenfalls die Leistung des Versicherers einzusetzen hatte bzw. bis zu welchem Zeitpunkt zu leisten war. In diesem Zusammenhang spielten auch zeitlich befristete Leistungsanerkenntnisse, Leistungsausschlussfristen bei verspäteten Anzeigen, Vereinbarungen über die Versicherungsleistung sowie Leistungseinstellungen im späteren Nachprüfungsverfahren eine wesentliche Rolle.

Das ist für die Praxis der Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen insofern interessant, als dass es durchaus Tarife gibt, bei denen es keine zeitlich befristeten Leistungsanerkenntnisse und keine Fristen für verspätete Anzeigen des Versicherungsfalls gibt: Durch die Wahl solcher Tarife kann man offensichtlichen Streit zumindest in diesen Punkten vermeiden. Das ist gut zu wissen.

 

Was bringen Beschwerden beim Versicherungsombudsmann in Sachen BU?

Inwieweit der Versicherungsombudsmann helfen kann, dürfte für Verbraucher die wichtigste Frage sein. Dem Bericht ist zu entnehmen:

Da das Ombudsmannverfahren mit Ausnahme von Urkunden keine Beweiserhebung vorsieht, war in den Fällen, in denen relevante Tatsachenfragen nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden konnten, keine Entscheidung oder Empfehlung möglich. Jedoch gelangen immer wieder einvernehmliche Lösungen.

Zusätzlich stößt man auch in den Streitpunkten, in denen es um kompliziertere medizinische Sachverhalte geht, an Grenzen:

Entsprechende Beschwerden warfen komplizierte medizinische Fragen auf, die nicht immer im Ombudsmannverfahren geklärt werden konnten, da hierzu eine Beweiserhebung in Form einer Anhörung von Sachverständigen nötig gewesen wäre.

 

Fazit zu Beschwerden beim Versicherungsombudsmann in Sachen BU

Es gibt zwei Situationen, in der Sie in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt professionelle Hilfe nutzen sollten: Beim Abschluss und im Streit- bzw. Leistungsfall.

Wer sich im Streitfall professionellen Rat nicht leisten kann, oder alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung ausschöpfen will, ist beim Versicherungsombudsmann zunächst an der richtigen Adresse. Vorausgesetzt, der betroffene Versicherer ist Mitglied in dessen Trägerverein.

 

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