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Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
16
Apr
2013

Liebe Verbraucherschützer, lieber Herr Kleinlein

Kategorie: Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  13 Kommentare

Verbraucherschützer: Der kürzlich beim Bund der Versicherten (BdV) als Vorstandsvorsitzender abberufene Axel Kleinlein wirbt in einem offenen Brief für mehr Kooperation zwischen Verbraucherschützern und Versicherungsvermittlern. Eine Antwort.

 

Verbraucherschützer Axel Klein: Offener Brief an VermittlerLieber Herr Kleinlein, Hilfe hat der institutionelle Verbraucherschutz in Deutschland ganz offenbar bitter nötig: Im Versicherungsbereich sind viele Aktivitäten kontraproduktiv, oder je nach Lesart von mangelnder fachlicher Aufarbeitung, oder mangelndem Verantwortungsbewusstsein geprägt. Seine Finanzierung und seine Strukturen ermutigen offensichtlich nicht zu unabhängiger Denkweise, manchmal werden sogar selber Verbrauchern elementarste Rechte vorenthalten und der Verbraucherschutzgedanke ad absurdum geführt. Die jahrelange unkritische Auseinandersetzung der Medien mit dem institutionellen Verbraucherschutz hat ihren Teil zu dieser Entwicklung beigetragen.

 

Verbraucherschutz: Wer im Glashaus sitzt…

Stammte die Geschichte aus dem Italien eines Silvio Berlusconi – es würde hier wohl kaum jemanden wundern: Ein Verein nennt sich „Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für private Versicherungsfragen“. In seiner Satzung heißt es, er bezwecke, die Interessen der Versicherten wahrzunehmen. Der Verein hatte früher selber Versicherungen vermittelt, dafür vor einigen Jahren aus steuerlichen Gründen jedoch eine GmbH gegründet. Nachdem die GmbH sich dazu bekennen musste, selber Versicherungsvermittler zu sein, erfolgte das durch das neue Vermittlergesetz erforderliche Bekenntnis und die Registrierung: Als Vertreter des Versicherers (Versicherungsvertreter) – also exakt für die „andere Seite“ und im Auftrag mehrerer Versicherer.

BdV Mitgliederservice GmbH, registriert als Versicherungsvertreter

Damit noch nicht genug: Die simpelsten Rechte eines Versicherten, nämlich selbst Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner der Versicherer zu sein, werden den Vereinsmitgliedern durch sogenannte Rahmenverträge verwehrt: Diese Aufgabe übernimmt dann eine zweite GmbH dieses Vereines und wird somit zur Kundin der ersten GmbH. Die Vereinsmitglieder sind also oft nicht die Versicherungsnehmer. Sie müssen daher nicht nach den gesetzlichen Vorschriften beraten werden, womit auch die entsprechende schriftliche Dokumentation entfallen kann. Und die angebotenen Verträge müssen daher auch nicht auf gesetzlicher Basis ausgewählt, oder wenigstens geeignet sein, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Gut, dass nicht die Strukies von Carsten Maschmeyer oder Mehmet Göker auf so ein raffiniertes Konstrukt gekommen sind, wie dieses vom Bund der Versicherten (BdV)!

Liebe Verbraucherschützer: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Wie ernst kann man selbst berechtigte Kritik aus so einem Verein nehmen? Sollte nicht, wer von anderen Transparenz & Verbraucherschutz einfordert, sie auch seinen eigenen Mitgliedern auf gesetzlicher Grundlage bieten?


Mit Kosten- & Preis-Fokus in die Abwärtsspirale

Wir fragen billige Nahrung nach und wundern uns, wenn sich eines Tages die Kuh in der Lasagne als Fury entpuppt? Wir fragen billige Kleidung nach und wundern uns, wenn wir eines Tages von den sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen der Näherinnen in Indien und Pakistan erfahren? Wir ordern beim allgegenwärtigen billigen Online-Händler und wundern uns, wenn wir von der Ausbeutung seiner Mitarbeiter selbst hier in Deutschland erfahren und darüber, dass der Buchhändler in unserer Stadt pleite macht? Und bei Versicherungen sollen wir auf „günstige“ Verträge mit „niedrigen Kosten“ achten, auf Angebote mit einem Beitragsniveau ‘weit besser’ im Vergleich zum Durchschnitt, um uns – worüber eigentlich anschließend zu wundern? Über weniger Service und längere Bearbeitungszeiten? Das ist „nur“ nervig. Über schlechtere Versicherungsprodukte etwa, also löchrigen Versicherungsschutz, oder gar pleite gehende Versicherer? Das kann uns finanziell ruinieren.

Forum zur ersten Pleite eines KFZ-Versicherers in Deutschland: IneasLiebe Verbraucherschützer: Es gibt einen Zusammenhang von Angebot und Nachfrage. Fragt die ehemaligen Kunden des insolventen KFZ-Versicherers INEAS, ob sie für 100 EUR mehr Versicherungsprämie nicht gern auf die Erfahrungen aus dieser Pleite verzichtet hätten. Lehrt die Leute, in erster Linie auf die Qualität und Herkunft dessen zu achten, was sie essen, anziehen, ordern und sich an persönlicher Vorsorge einkaufen – das wäre auf Dauer nicht nur Verbraucherschutz, sondern im gleichen Maße Tier-, Menschen- und Umweltschutz.

 

Vergütungsdiskussion als Ablenkungsmanöver?

Es hat sich seit einigen Jahren eingebürgert, dass mancher, der sich Verbraucherschützer nennt, breitwürfig mit Dreck wirft. Offenbar nicht ohne Erfolg. Versicherungsmakler würden nach der Höhe ihrer Vergütung den Versicherer oder das Produkt auswählen, sich doof und dämlich verdienen und die Kunden reihenweise über den Tisch ziehen. Jetzt ist in Deutschland Gesetz, dass ein Versicherungsmakler, der heute z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt, erst in 6 Jahren erfährt, was er wirklich daran verdient hat: In den ersten fünf Jahren muss er nämlich anteilig seine Vergütung zurückzahlen, falls es sich der Kunde aus welchem Grund auch immer anders überlegt. In welchem anderen Beruf gibt es eine solche Regelung? Aber das reicht noch nicht, Unabhängigkeit könne es nur dann geben, wenn der Auftraggeber, also der Kunde, direkt zahlt, so die Parole.

Wie sieht es nun eigentlich bei den institutionellen Verbraucherschützern hinsichtlich dieses Themas aus? Bekanntlich werden die Verbraucherzentralen oder Stiftung Warentest auch mit Steuergeldern finanziert: Ob dort wohl wirklich die erforderliche Unabhängigkeit gegenüber diesen Geldgebern gegeben ist? Müssten es nicht eigentlich die Verbraucherzentralen sein, die am lautstärksten und vehementesten die Schuldenorgien der öffentlichen Haushalte und die für Sparer so ruinöse Niedrigzinspolitik attackieren sollten? Der potentielle Schaden für die Verbraucher dürfte zig mal höher sein, als alle Millionen aus angeblicher und realer Falschberatung in der Versicherungsbranche.

Statt Kritik an Schuldenorgien und Niedrigzinspolitik gab es über Jahre die Empfehlung, in Produkte wie Bundesschatzbriefe zu investieren: Ein Zufall?

 

Update: 16.09.2013: Und jetzt noch Vorsorgefonds – zur Staatsschuldenfinanzierung?

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[Update Ende]

 

Oder wie lauten die Ratschläge, die im Hinblick auf die neulich drohende Kleinsparer-Enteignung in Zypern gegeben wurden?

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Liebe Verbraucherschützer: Vergütungsfragen sind immer ein Reizthema. Neid ist leicht geschürt. Eure Haltung zur Vergütung in der Versicherungsbranche ähnelt all zu oft einem Shitstorm. Sie missachtet Eure eigenen Abhängigkeiten und sie dient – so wie Ihr die Diskussion führt – vielleicht eher als Ablenkungsmanöver, um sich nicht mit für Verbraucher viel dramatischeren Herausforderungen auseinander setzen zu müssen.

 

Fazit zum Artikel „Liebe Verbraucherschützer“

Wir brauchen dringend eine kritische Auseinandersetzung mit und in der Versicherungswirtschaft, so wie wir eine solche in unserer Gesellschaft insgesamt und vielen Branchen brauchen. Worauf alle gut verzichten können: Doppelmoral, falsche Strategien und Sündenböcke. Verbraucherschützer, die das auch so sehen, werden es nicht schwer haben, Versicherungsmakler als verlässliche Bündnispartner zu finden.

 

Nachtrag vom 04.06.2013: Thematisch gut passend ist auch folgender Artikel zum „Spiel“ der Verbraucherzentralen mit großen Zahlen: Übrigens haben Sie neulich 2.000 € verloren.

 

Reaktionen auf twitter zu diesem Artikel:

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Kommentare zu diesem Beitrag

Joachim Haid  |   16. April 2013 um 20:56 Uhr

Sehr geehrter Herr Kollege Helberg,

Ihre Ausführungen kann ich zu 100% unterschreiben. Vor allem der Satz zum Thema „Versicherungsmakler als Bündnispartner“!

Ich sehe das auch so, dass Versicherungsmakler und „echte“ Verbraucherschützer auf der selben Seite stehen, nämlich der der Kunden. Was ein „echter“ Verbraucherschützer ist? Eine Person, die sachlich und fachlich nicht nur kritisiert, sondern sich aktiv einbringt, auch Lösungen zu erarbeiten. Vor allem aber jemand, der schreibt und handelt, um zu helfen und nicht, um „der Auflage wegen“, populistische Äußerungen verbreitet!

Hans@VersicherungsKarrieren  |   17. April 2013 um 00:21 Uhr

Hallo Herr Helberg, hallo Joachim,

stimme Dir zu, dass die Absicht des Verbraucherschützers die Hilfe sein sollte. Ob er in Sachen Versicherungen auch ein Berater sein sollte, darüber streiten ja die Gelehrten.

Um eine kleine Lanze für die Verbraucherschützer zu brechen: Ich bin nicht Deiner Ansicht, dass Verbraucherschützer Lösungs-Vorschläge erarbeiten müssen. Wenn sie es können, gerne. Der Schutzmann sollte, darf und muss Defizite aufzeigen. Aber für die Lösungen sind die Versicherer „zuständig“ – ggf. die Berater, wenn es nicht am Produkt liegt.

Aber natürlich hilft es weder dem Kunden, noch dem Versicherer, noch irgendeiner Auflage, wenn die Kritik fachlich falsch oder übertrieben ist oder für noch mehr Unsicherheit sorgt.

Letztendlich wollen wir doch alle, dass der Kunde eine verlässliche, faire und an seinen Wünschen ausgerichtete Beratung und Planungs-Hilfe bekommt.

Dabei hilft es nicht, dass wir aufeinander rumhacken. Damit meine ich nicht diesen Blogbeitrag – Appelle müssen erlaubt sein.

Manchmal würde ich mir wünschen, dass einige der Beteiligten sich abends einfach mal auf ein Pils treffen und miteinander sprechen.

Ich wüsste da einen tollen Laden … 🙂

– Hans Steup, Berlin

Markus Rieksmeier  |   17. April 2013 um 09:40 Uhr

Guten Tag ins Blog!

Das Tagesbriefing hat die Ausführungen Herrn Helbergs am 17. April im „Thema des Tages“ aufgenommen. Vielen Dank aus Hamburg und München!

http://www.tagesbriefing.de/2013/04/17/verbraucherschutz-pflege-bahr-renten-riester/#oeffentlicher-diskurs-um-den-verbraucherschutz

Matthias Helberg  |   17. April 2013 um 10:06 Uhr

Herzlichen Dank für die vielen, vielen Likes, Tweets und Kommentare! Diese Diskussion scheint notwendig zu sein. Im Versicherungsmagazin hat auch Matthias Beenken geantwortet: http://www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/195/20517/Kleinleins-Lanze-fuer-die-Vermittler.html

Edgar Niklaus  |   19. April 2013 um 10:32 Uhr

Sehr geehrter Herr Helberg,

Gratulation zu diesen wahren Worten Sie haben genau den richtigen Ton und die richten Argumente gefunden.

Beste Grüße
Edgar Niklaus

Joachim Bluhm  |   23. April 2013 um 09:25 Uhr

Ich freue mich immer über klare Ansagen, dies auch dann, wenn sie nicht immer populär und/oder diplomatisch sind (sog. Steinbrück-Syndrom). Ich freue mich daher auch über den Beitrag des Herrn Helberg, dem ich an vielen Stellen zustimme – und an anderen nicht:

Dass die Gruppenversicherungs- und Rahmenvertragsaktivitäten des BdV nicht frei von Bedenken sind, ist richtig. Das Problem ist nur:

Als der BdV vor etwa 20 Jahren angetreten war, z.B. die damals üblichen 10-Jahres-Verträge anzugreifen, weil sie den Versicherungsnehmern jede Bewegungsfreiheit nahmen und den im Versicherungssektor ohnehin schwachen Wettbewerb behinderten, wurde dem BdV entgegengehalten, dass andere als 10-Jahres-Verträge gar nicht kalkulierbar seien. Das war die Zeit für den Gegenbeweis, den der BdV von Anfang an geführt hat: Wer aus einer Gruppenversicherung raus will (z.B. weil er anderswo ein besseres Angebot gefunden hat), der kann es, dies zu jeder Beitragsfälligkeit und somit halbjährlich. Und siehe da: Kaum gab es dies, fielen die 10-Jahres-Verträge, vor Gericht und vor dem Gesetzgeber.

Dabei ist das Vorstehende nur ein Beispiel. Die Gruppenversicherungen des BdV haben auch an vielen anderen Stellen gezeigt, dass bessere AVB und niedrigere Prämien möglich sind. Und sie haben den Wettbewerb belebt. Tatsächlich finden findige Versicherungsberater und Makler heute mitunter am „freien“ Markt schon Versicherungsangebote, die besser sind als die Angebote des BdV. So soll es sein. Dies schafft Anreize – und solche hat auch (und gerade) der BdV nötig.

Dass eine provisionsgebundene Beratung in Versicherungsfragen gegenüber einer abschlussunabhängigen Versicherungsberatung mit deutlich mehr Gefahren für den Verbraucher verbunden ist, ist dagegen so offenbar, dass es auch Herr Helberg nicht übersehen kann und, da bin ich sicher, auch nicht übersehen hat. Bei Einfirmenvertretern und den meisten Mehrfirmenvertretern kann man das gar nicht diskutieren. Und bei Maklern kommt es darauf an, welches berufliche Selbstverständnis sie haben. Dieses erkennen viele Versicherungsnehmer aber leider viel zu oft erst viel zu spät. Es gibt aber, wie Herr Helberg zeigt, Grund zur Hoffnung. Gäbe es diese auch, wenn der BdV das Thema NICHT problematisiert hätte?

Joachim Haid  |   23. April 2013 um 09:57 Uhr

Sehr geehrter Herr Bluhm,

Kollege Helberg und andere, auch ich, kritisieren ja nicht, dass sich der BdV dafür eingesetzt hat, dass langfristige Verträge vorzeitig gekündigt werden können und zwischenzeitlich deutlich mehr Flexibilität vorhanden ist. Dies ist eine Leistung, die von jedem Versicherungsmakler sicherlich anerkannt wird und zu mehr Verbrauchervorteilen geführt hat. Kritisiert wird der Weg und die Art, wie diese Verträge platziert werden. Sie haben dieser Kritik mit Ihrem Kommentar übrigens zugestimmt, denn Sie schreiben, dass man bei Einfirmenvertretern und Mehrfachvertretern die Gefahren gar nicht wegdiskutieren kann. Wie bekannt, ist die Mitgliederservice GmbH des BdV eben genau als so ein Vertreter im Register registriert! Interessant ist auch, dass in einige Sparten klassische Maklertarife, mit enthaltener Courtage, ein besseres Preis-Leistungsverhältnis bieten, als die Rahmenverträge des BdV, die ohne Courtage gerechnet sind, wie man auf den Seiten des BdV nachlesen kann. Das scheint den Mitarbeitern gar nicht bekannt zu sein, wurde ich doch vor einigen Monaten auf der Fanpage des BdV bei Facebook gebeten, die Anbieter dem BdV mitzuteilen. Ein Versicherungsmakler soll Marktresearch für den BdV machen, wo man diese Tarife auf nahezu jeder Vergleichsplattform finden kann? Interessant. Ich frage ich, wieso die BdV Mitgliederservice GmbH sich nicht einfach nach §34 e als Versicherungsberater hat registrieren lassen, das wäre doch ein logischer Schritt gewesen. Und ich frage Sie, Herr Bluhm, warum wurde das nicht so gemacht? Dazu kommt, dass der Internetauftritt des BdV als e.V. praktisch nicht von der Vermittler GmbH zu unterscheiden ist. Farben, Logo alles sehr sehr ähnlich oder gleich. Wenn das ein Vermittler machen würde….

Matthias Helberg  |   23. April 2013 um 10:51 Uhr

Hallo Herr Bluhm,
herzlichen Dank für Ihre Zeilen! Ihren Kommentaren z.B. im Tagesbriefing entnahm ich, dass Sie derzeit auch etwas mit dem BdV hadern?

Danke für die Erläuterung zur Historie, die war mir in der Form neu. Nur: Wir alle haben vor 20 Jahren anders gearbeitet und mussten uns mehr oder weniger umstellen. Einige der größten Errungenschaften des Verbraucherschutzes, die in das ’neue‘ VVG aufgenommen wurden, stehen dem Versicherungsnehmer zu, nicht einer in einem Rahmenvertrag versicherten Person. Eine Verbraucherschutzorganisation sollte, wie ich meine, gesetzlich verbriefte (Verbraucher-) Rechte ihren Mitgliedern nicht vorenthalten.

Die Vergütungsdiskussion wird als schwarz-weiß Diskussion geführt, so als gäbe es nur die „schlimme“ vom Versicherer gezahlte Provision / Courtage oder das „gute“ Honorar. Ich sehe das differenzierter und berichte auch hier im Blog immer mal wieder darüber, z.B. hier: https://www.helberg.info/blog/2012/02/versicherungsmakler-bin-ich-nicht-aus-versehen/.

Es steht für mich ausser Zweifel, dass das Ideal ein Mandant ist, der seinen Versicherungsmakler selbst entlohnt. Im Gegensatz zur politischen Diskussion kann das meines Erachtens allerdings auch die Courtage, also die erfolgsabhängige laufende Vergütung, sein, die der Versicherungsnehmer direkt zahlt. In ihrer Höhe ist sie für den einen verkraftbar und für den anderen eine kalkulierbare dauerhafte Einnahmequelle. Ich glaube nicht an ein funktionierendes pay-for-Rat Prinzip. Genau so wenig, wie ich daran glaube, dass alle Rechtsanwälte noch gut zu tun hätten, wenn nicht Rechtsschutzversicherungen vielen ihrer Mandanten das Kostenrisiko abnehmen würden.

Um dem Ideal einer transparenten, verbraucherfreundlichen Vergütung näher zu kommen, ist ein Lernprozess auf beiden Seiten notwendig. Es werden Jahre der Umstellung notwendig sein. Und bei allem Fokus auf Verbraucher, sollte die politische Diskussion nicht gänzlich außer acht lassen, mit welchen Maßnahmen man wohl gerade die vielen guten Leute der Branche unterstützt, oder aber aus der Branche drängt.

Herzliche Grüße
Matthias Helberg

Matthias Helberg  |   28. Mai 2013 um 13:18 Uhr

Der interne Machtkampf beim Bund der Versicherten um Posten und Pöstchen hält an: http://www.welt.de/regionales/hamburg/article116554394/Bund-der-Versicherten-will-Aufsichtsrat-stuerzen.html

ASchub  |   4. Juni 2013 um 09:36 Uhr

Gibt es eigentlich eine Reaktion der Betroffenen auf Ihren doch sehr kritischen Beitrag, Herr Helberg?
vG
ASchub

Matthias Helberg  |   4. Juni 2013 um 09:42 Uhr

@aschub: Die Antworten, die wir bekommen haben, sind veröffentlicht. Es gab ja jede Menge Reaktionen auf den Artikel. Von den kritisierten Verbraucherschützern allerdings nicht.

André Perko  |   5. Juni 2013 um 10:15 Uhr

Sehr geehrter Herr Kollege Helberg,

vielen Dank für die klaren Worte, zum Gebaren des Verbraucherschutzes in Deutschland. Eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Organisation, war längst überfällig.

André Perko

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