Das NDR Fernsehen brachte am 07.01.2013 in der Sendung Markt einen Beitrag zur Beratungsqualität von Versicherungsmaklern. Bei einigen hannoveraner Kollegen (O-Ton „die im Internet besonders vollmundig werben“) wurden Beratungstermine vereinbart und diese mit versteckter Kamera gefilmt. Anschließend wurden die Empfehlungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen zur Prüfung vorgelegt.
Sehen Sie sich hier den Beitrag von NDR Markt online an: Wie verlässlich sind Versicherungsmakler?
Die ausgedachte Ausgangslage im NDR markt – Beitrag:
Das sollte Beratungsanlass sein: Eine Frau, 28 Jahre alt, ledig, Nettoeinkommen 1500 €, Wohnung mit 62qm Wohnfläche, kaum Erspartes, außer den gesetzlichen Sozialversicherungen keine Absicherung vorhanden, möchte sich beraten lassen, welche Versicherungen sie als „notwendige Grundversorgung“ braucht.
Die Empfehlungen der getesteten Versicherungsmakler
Die getesteten Versicherungsmakler empfahlen überwiegend eine Privathaftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Teilweise auch eine Hausratversicherung, eine Unfallversicherung, eine Zahnzusatzversicherung, eine fondsgebundene Rentenversicherung.
Die Kritik der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Die Journalisten der Sendung NDR Markt legten die Ergebnisse der Beratungen Andreas Gernt („Versicherungsexperte“) von der Verbraucherzentrale Niedersachsen vor. Dessen Hauptkritikpunkt in einem Fall, in dem eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wurde: „Der Beitrag ist schon zu hinterfragen.“ Was die Kundin für die Versicherungen zahlen soll, scheint auch im Mittelpunkt des ganzen Beitrages zu stehen, stets wird jedenfalls die Summe der Beiträge eingeblendet. Andere Kritikpunkte waren ein empfohlener Ablauf der BU mit Endalter 60, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung als ’notwendige Grundversorgung‘ und nicht mitgegebene schriftliche Unterlagen. Der abschließende Tipp: „Sich viel Zeit nehmen und mehrere Angebote vergleichen“.
Mein Fazit zum NDR markt -Beitrag „Wie verlässlich sind Versicherungsmakler?“
Das Thema Versicherungen überfordert nicht nur viele Verbraucher. Wer sich mit Versicherungsrecht und Versicherungsbedingungen nicht auskennt, vergleicht wohl das, was er dann noch vergleichen kann: Den Preis. Und legt sich damit die Schlinge schon halb selbst um den Hals.
Was man von Listenpreisen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu halten hat, habe ich in einem anderen Artkel beschrieben: Nichts. Wer sich konkret mit einem Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot auseinander setzen will, ohne vorher seine Gesundheitshistorie aufgearbeitet zu haben, zäumt das Pferd von hinten auf und ist sich des Risikos eines BU-GAUs vielleicht gar nicht bewusst? Beides könnte man auch bei einer Verbraucherzentrale wissen – und Hinweise darauf, statt Kritik am Preis, erwarten. Oder?
Jemand, der noch keinerlei private Versicherung hat, hat vermutlich entsprechend großen Beratungsbedarf, weil er keine Erfahrungen hat: Man muss quasi bei Null anfangen. Es sei denn, der Interessent hätte schon bei der Frage „Welche Versicherung braucht man wirklich ?“ vorgearbeitet. So war der Fall aber nicht erdacht. Das schafft man selbst für die wichtigsten Versicherungen nicht in einer Stunde und nicht in drei. Kein Wunder, dass der Journalistin von NDR Markt ‚der Kopf rauchte‘ – und sie sollte die Ahnungslose nur spielen… Ist also der Anspruch, mit konkreten (schriftlichen) Angeboten aus einer solchen ersten Beratung zu kommen, überhaupt erfüllbar, wenn man richtig beraten will? Daran hat sich Andreas Gernt von der Verbraucherzentrale offenbar nicht gestört. Warum eigentlich nicht?
Wem soll man nun glauben: Einem Versicherungsmakler, dem manche (auch im Beitrag) unterstellen, nur das eigene Portemonnaie im Sinn zu haben, oder dem „Versicherungsexperten“ einer Verbraucherzentrale? Der Versicherungsmakler soll eine Beratung dokumentieren, haftet für seinen Rat und muss dafür eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben. Die Verbraucherzentrale nicht. Das ist Gesetz. Der Versicherungsmakler soll beraten, ohne seine Kosten für die reine Beratungsleistung dem Interessenten in Rechnung stellen zu können. Auch das ist Gesetz. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen kostet eine Stunde telefonischer Beratung 90,00 EUR. Das ist dort Tarif.
Wem Sie glauben und vertrauen, liegt ganz an Ihnen. Der Tipp, sich Zeit zu nehmen und zu vergleichen, ist bestimmt ganz richtig.
Kommentare zu diesem Beitrag
Kann nur Ihnen nur zustimmen Herr Helberg, anbei mein Beitrag dazu im NDR Forum:
Entgegen der Meinung des Herren von der Verbraucherschutzzentrale, hat der letzte Makler alles, aber auch wirklich alles richtig gemacht. Die Begründung für das nicht vorliegen von Angeboten kann man in dessen Stellungnahme ablesen, bevor diese nur verkürzt wiedergegeben wird.
Die Kundin wünscht eine Beratung was gebraucht wird. Der Makler berät diese und erklärt den Sinn und die Gründe für die Notwendigkeit der jeweiligen Absicherung. Das im Rahmen dieses Gespräches kein Angebot übergeben werden kann liegt auf der Hand, da für jede Sparte eine ausführliche Risikoanalyse erfolgen muss(wie auch der Makler beschreibt) und erst dann ein Marktvergleich erstellt werden kann mit genauen Vorschlägen.(viele Stunden Arbeit) Das dies für den Kollegen der Verbraucherzentrale nicht nachvollziehbar ist, überrascht nicht, da genau diese in den, auch von Versicherungsmaklern genutzten, Vergleichsprogrammen, bevorzugt den günstigsten Anbieter empfehlen. (Geburtsdatum eingeben, Privathaftpflicht anwählen, Angebot zum günstigsten auswählen, fertig) Unabhängig der genauen Situation und Fallstricken in den Versicherungsbedingungen. Hier arbeitet also nicht der zuletzt genannte Makler unseriös, sondern der Berater der VSZ, der sich in der Lage sieht, Angebote die genau auf die Risikosituation des Kunden abzielen, nach einem kurzen Gespräch auszuhändigen.
Hallo Herr Bortenreuter,
Danke für Ihren Beitrag. Immerhin ist Ihr Leserbrief / Forumsbeitrag beim ndr veröffentlicht worden, das kann ich von meinem nicht behaupten 😉
Herzliche Grüße
Die journalistische Qualität des Beitrags lässt sich bereits in den einleitenden Sätzen erkennen, dort wird von „Versicherungsmaklern einer Versicherungsgesellschaft“ gesprochen. Wieder ist einer Redaktion der Unterschied zwischen Versicherungsvermittlern, Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern offensichtlich nicht bekannt.
Weitestgehend haben die Kollegen die Wichtigkeit des primären Risikoschutzes erkannt und angeboten. Allein Preisnennungen lassen allerdings keinen Rückschluss auf die hinterlegte Bedingungsqualität zu, insbesondere der letzte Kollege hat verdeutlicht, dass ein solcher Kunde nicht nach einem ersten „Kennenlerngespräch“ konkrete Angebote mitnehmen kann, hierfür bedarf es einer umfassenderen Risikoanalyse, weitern Gesprächen und Erläuterungen an dessen Ende ein passender und bedarfgerechter Versicherungsschutz steht. Der sog. „Experte“ (Kraft welcher Qualifikation oder Haftungsgrundlage eigentlich?) der Verbraucherzentrale, sah sich aber offenbar selbst in der Lage innerhalb eines Erstgesprächs die „billigsten“ Lösungen parat zu haben.
Diese Art der „unseriösen“ Berichterstattung (hier benutze ich bewusst die Wortwahl der Redaktion) soll ein Bild von Versicherungsmaklern erzeugen, welches zwar quotenträchtig ist, aber nicht dem Berufsbild des Versicherungsmaklers entspricht.