Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, steht früh vor der Frage, wie er das anstellen soll. Was kann beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schief gehen und wie machen Sie es besser?
Was kann schief gehen, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Man muss nur ein bisschen die Medien verfolgen, oder in dem einen oder anderen Verbraucherforum für Versicherungen mitlesen, um zu erfahren, was alles schief gehen kann beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
1.) Nur gedacht, versichert zu sein
Viele schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und meinen, damit bestünde real auch Versicherungsschutz. Dem ist nicht automatisch so. Das liegt daran, dass die Versicherer im Normalfall erst dann die Angaben im Versicherungsantrag auf Korrektheit überprüfen, wenn jemand Leistungen aus dem Vertrag beansprucht. Im Fachjargon prüft der Versicherer eine „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“. Bis dahin darf der Versicherer darauf vertrauen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Es kann also sein, dass jemand viele (maximal 10) Jahre lang brav seine Beiträge zahlt, dann berufsunfähig wird, aber keine Leistung erhält, weil der Versicherer vom Vertrag zurücktritt und / oder ihn anfechtet. Die gezahlten Beiträge kann der Versicherer trotzdem behalten. Ich nenne das BU-GAU.
2.) Unnötig schlechte Konditionen beim BU -Abschluss
Das Gegenteil von „schlecht gemacht“ ist „gut gewollt“. Wie erwähnt, ist es fatal, falsche oder unvollständige Angaben zu machen, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will. Nicht viel besser ist es, einfach einen Antrag „ins Blaue“ zu stellen und abzuwarten, was passiert. Oder einem Versicherer Informationen zu geben, die er selbst gar nicht erfragt hat. Beides kann dazu führen, dass Sie einen schlechteren Vertrag bekommen, als er möglich gewesen wäre: Sie müssen zum Beispiel einen Risikozuschlag, also einen höheren Beitrag, zahlen, oder mit unvorteilhaften Leistungsausschlüssen leben, obwohl es auch anders gegangen wäre.
3) Durch abgelehnte Anträge Chancen verbauen
Auch wenn man es nicht mit 100%iger Sicherheit vermeiden kann, so sollte doch alles Mögliche dafür getan werden, dass ein BU-Antrag nicht abgelehnt wird. Die Folge abgelehnter Anträge ist bei vielen Versicherern nicht nur eine Einmeldung in das Hinweis- und Warnsystem HIS („schwarze Liste“). Der nächste Versicherer fragt höchstwahrscheinlich in seinem Antragsformular nach bereits abgelehnten Anträgen. Und den Gründen dafür. Wodurch er Informationen bekommt, nach denen er selber vielleicht gar nicht gefragt hätte, wenn Sie dort eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollten, ohne einen vorher abgelehnten Antrag angeben zu müssen. Auch manche Aktion für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (fast) ohne Gesundheitsfragen funktioniert nur ohne bereits abgelehnte Anträge.
Wie kann man es besser machen?
Es gibt wahrlich unterschiedliche Ansichten darüber, wie und wo man vorteilhaft eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollte. Viele meinen, es komme auf einen besonderen Versicherer an. Oder auf ganz bestimmte Klauseln im Kleingedruckten. Oder darauf, dass man den Vermittler persönlich kennt. Andere setzen auf einen möglichst niedrigen Beitrag und geringe Kosten.
Sie werden entscheiden, was Ihnen besonders einleuchtet.
Ich meine, wenn möglichst viele der oben genannten Fehler vermieden werden, sind Sie auf einem sehr guten Weg. Es zählen nicht allein pauschale Aussagen, Testergebnisse oder Listenpreise. Vielmehr zählt, welche Konditionen Sie ganz konkret mit Ihrem Beruf, Ihrer Gesundheitshistorie, Ihren Hobbys bekommen können. Also beginnt die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Aufarbeitung der Gesundeitshistorie. Ihre ganz persönlichen Konditionen erfahren Sie nur, wenn die Versicherer exakt alle für sie relevanten Informationen vorliegen haben. Manche machen es sich nun einfach und geben mehreren Versicherern identische Informationen – egal, ob der einzelne Versicherer überhaupt danach fragt, oder nicht.
Man kann das natürlich so handhaben. Seit 2008 ist man wegen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes dazu meines Erachtens jedoch nicht mehr verpflichtet. In dessen § 19 heißt es (verkürzt), es seien die bekannten Gefahrumstände anzugeben, die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind und nach denen der Versicherer in Texform gefragt hat. Da nicht jeder Versicherer im Versicherungsantrag die gleichen Fragen stellt, erhält bei uns auch nicht jeder Versicherer die gleichen Informationen. Wer als Versicherer beispielsweise nach den Vorerkrankungen der letzten 5 Jahre fragt, hält Vorerkrankungen von vor 5 Jahren offensichtlich nicht für gefahrerheblich – denn sonst könnte er ja einfach seine Frage entsprechend umformulieren. Das war vor 2008 mit dem alten Versicherungsvertragsgesetz noch anders.
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: Daten & Fakten
Hier ein paar Daten und Fakten aus meinem Unternehmen zu über uns abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherungen:
- * Seit 2006 hatten wir keinen Fall mehr, bei dem ein Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag erfolgreich anfechten konnte;
- * Seit 2008 hatten wir einen einzigen Fall, bei dem ein Versicherer vom Vertrag zurücktreten konnte. Da der Grund nicht in Zusammenhang mit der Ursache der Berufsunfähigkeit stand, musste er trotzdem die BU-Rente zahlen;
- * Über anerkannte Leistungsfälle unserer Mandanten bei inzwischen vier unterschiedlichen Versicheren berichte ich im Artikel Leistungsfälle;
- * Was wurde nun aus Berufsunfähigkeitsanträgen, die wir vermittelt haben? Für das letzte Quartal 2012 haben wir das mal in folgendem Diagramm zusammengefasst:
Zur Erläuterung:
- Keiner der eingereichten BU-Anträge wurde abgelehnt (weil wir derlei Anträge gar nicht erst einreichen, wenn dieses Ergebnis absehbar ist. Manchmal kommt dann eine andere Versicherung, wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, in Frage. Manchmal geben Interessenten auch auf, oder versuchen es auf eigene Faust oder bei einem anderen Vermittler).
- Für keinen der eingereichten Anträge gab es einen Leistungsausschluss plus zusätzlich einen Risikozuschlag (was im Rahmen vor Risikovoranfragen hingegen öfter angeboten wurde).
- 36% der Anträge konnten normal angenommen werden (schön, wenn das der Normalfäll wäre).
- Weitere 36% der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen entfielen auf Aktionen von Anbietern mit Anträgen (fast) ohne Gesundheitsfragen (nicht ohne Grund).
- 18% der Anträge führten zu einem Risikozuschlag – also einem höheren zu zahlenden Beitrag (ist einem Leistungsausschluss vorzuziehen).
- 10% führten zu (mindestens) einem Leistungsausschluss.
Pro Kunde wurde ein Vertrag gezählt, der mit dem besten Resultat.
Vielleicht wird das nicht immer so erfreulich gelingen. Es zeigt aber, dass mit Know-how, Erfahrung und der passenden Strategie viel erreichbar ist – gerade auch , was den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung angeht.
Kommentare zu diesem Beitrag
Ich denke auch, dass ein anonymer Antrag gestellt werden sollte, wenn man gewisse Bedenken hat, was die Krankengeschichte angeht. Der Punkt, nicht notwendige Informationen an jeden Versicherer zu schicken, sollte eigentlich nicht vorkommen, wenn man dies mit Hilfe eines Maklers tut. Wo man sich schon fragen muss, wieso es Leute gibt, die das trotz Unkenntnis ohne einen Berater tun.
Ich persönlich hätte mir eine sofortige Überprüfung meiner Daten gewünscht, weil ich, was das angeht, doch lieber etwas mehr Sicherheit hätte. Denn sich an jegliche Kleinigkeit zu erinnnern, ist nach über 8 Jahren nicht leicht.