Auf unserem Blog haben wir über einen kuriosen Fall berichtet: Wir hatten einen Vertrag per Fax am letzten Tag der Kündigungsfrist gekündigt. Der Versicherer wollte die Kündigung nicht bestätigen, weil er der Auffassung war, das Schreiben sei erst 3 Tage später zugegangen.
Diesen Vorgang griff nun der versicherungstip (vt) aus dem markt intern Verlag auf und berichtet in seiner Ausgabe 10/2013 ausführlich darüber:
Auf die ‚vt’-Fragen hat die Inter bisher nicht geantwortet, aber immerhin kann Helberg am 15.02. eine Kündigungsbestätigung verzeichnen: „Ohne rechtliche Prüfung möchten wir Entgegenkommen zeigen und bestätigen Ihnen hiermit die Vertragsauflösung zum 01.03.2013.“ Der Einzelfall ist gelöst, aber das grundsätzliche Problem bleibt bestehen(…) Helberg fasst pointiert zusammen: „Für die Mandantin ist ‚die Kuh vom Eis geholt’. Die Inter hat sich mit ihrer Aussage zur Nichtanerkennung von Fax-Sendeprotokollen selbst exakt dorthin manövriert und steht dort noch.“ Er kritisiert das Verhalten aus Sicht des Praktikers.
Auch über die grundsätzliche Frage, wie die Rechtslage ist und welche Probleme sich dadurch beim Einreichen von Neugeschäftsanträgen per Fax ergeben können, berichtet der vt.
Wir dürfen Ihnen hier die beiden entsprechenden Seiten 1+2 des vt 10/2013 zum Downlaod anbieten. Dafür Herzlichen Dank an die vt-Redaktion!
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