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Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?

 

 

Gesetzliche oder Private KrankenversicherungSie Fragen sich, ob die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung die Richtige für Sie ist?

Wenn Sie sich mit dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung auseinandersetzen und bislang gesetzlich krankenversichert waren, interessieren Sie vermutlich zunächst die doch großen Unterschiede dieser beiden Systeme?

Wie auch immer Sie sich entscheiden: Irgendwo müssen Sie als Deutscher krankenversichert sein, es besteht inzwischen Krankenversicherungspflicht quasi für alle. Nur unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen können Sie zwischen GKV und PKV auswählen. Sollten Sie derzeit allerdings nicht krankenversichert sein, lesen Sie unseren Blog-Beitrag 2011, 2012… Deutschland, nicht krankenversichert?

Einige Unterschiede der beiden Systeme von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung entnehmen Sie der folgenden Tabelle:

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?

KriteriumGesetzliche Krankenkasse (GKV)Private Krankenversicherung (PKV)
LeistungsumfangZu ca. 95% gesetzlich festgelegt. Nur relativ geringe Unterschiede im Leistungsumfang z.B. bei Modellprojekten. Der Gesetzgeber bestimmt den Leistungskatalog und kann Leistungen vorschreiben, oder streichen (z.B. weniger Zahnersatz, keine Brillenleistungen, mehr Zuzahlungen). Es ist oft nicht einfach, herauszufinden, was „die Kasse zahlt“.Ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und Tarifbeschreibungen, die der Private Krankenversicherer anbietet. Sehr große Unterschiede vorhanden, die sowohl deutlich besser, als auch deutlich schlechter als in der GKV sein können. Der Gesetzgeber hat keinen Einfluss auf die Leistungen. Der Versicherer kann einmal tariflich zugesagte Leistungen nicht streichen.
LeistungsabrechnungÄrzte, Therapeuten, Apotheken und Krankenhäuser rechnen (teilw. indirekt) mit der Krankenkasse ab, Sie erhalten meist keine Rechnung (außer für das, was die Kasse nicht übernimmt).Arzte, Therapeuten und Apotheken stellen Ihnen eine Rechnung aus. Krankenhäuser können oftmals Dank ‚Klinikcard‘ direkt mit der Privaten Krankenversicherung abrechnen. Ihre Belege reichen Sie bei der PKV ein, die sie auf Basis der tariflichen Leistungen erstattet.
WartezeitenKeine Wartezeiten bekannt.Wartezeiten (versichert sein, ohne Anspruch auf Leistungen): Falls ohne direkte Vorversicherung meist 3 Monate, für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz meist 8 Monate. Die Wartezeiten können bei lückenloser Versicherungszeit entfallen.
Versichert sind…Das Mitglied, sein nicht erwerbstätiger Gatte, Kinder solange Kindergeld gezahlt wird (Schule / Studium) und keine eigene Pflichtversicherung begründet wird- alle Personen zusammen in einem Vertrag (Familienversicherung).Jede versicherte Person mit individuellen Tarifen und individuellem Beitrag (keine Familienversicherung möglich).
Die Beitragshöhe richtet sich nach…Dem Einkommen, der Art der Mitgliedschaft (pflichtversichert oder freiwillig versichert) und dem Berufsstatus (angestellt, oder selbständig / freiberuflich). Der Beitragssatz wird seit Einführung des Gesundheitsfonds vom Gesetzgeber festgelegt.Nach den gewählten Tarifen des jeweiligen Versicherers, Alter, Geschlecht, Krankengeschichte bei Antragsstellung. Ab Dezember 2012 darf das Geschlecht für neue Verträge nicht mehr zu unterschiedlichen Versicherungsprämien führen (Einführung von Unisex-Tarifen). Private Krankenversicherer legen die Beitragshöhe selber fest. Da Leistungen nicht gekürzt werden können, müssen Beiträge „angepasst“ (meist: erhöht) werden, um das Leistungsversprechen weiterhin erfüllen zu können. Es kann auch die tarifliche Selbstbeteiligung erhöht werden. Es gibt weder für die Beitragserhöhung, noch für die Erhöhung der Selbstbeteiligung eine Grenze ’nach oben‘.
Erhöht sich Ihr Einkommen…… steigt der Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Einkommens; in 2012: 45.900.- EUR im Jahr. Bei einem einheitlichen Beitragssatz von 15,5% in 2012, beträgt der maximale Beitrag zur GKV also 592,88 EUR pro Monat +74,59 EUR (mit Kind) bzw 84,15 EUR (ohne Kind) für die Pflegepflichtversicherung. Details finden Sie beispielsweise in dieser Info der Techniker Krankenkasse TK.… steigt der Beitrag nicht
Sinkt Ihr Einkommen…… sinkt der Beitrag ggf. bis zum Mindestbeitrag (abhängig auch von der jeweiligen GKV-Satzung).… sinkt der Beitrag nicht
Werden Sie krank oder bekommen Sie Nachwuchs…… bleiben Sie für die Dauer des Bezugs von Krankengeld / Mutterschaftsgeld / Elterngeld beitragsfrei versichert .… müssen Sie fast immer weiterhin Beiträge in unveränderter Höhe zahlen.
Wollen Sie zur Kur…… kann die GKV diese „genehmigen“.… zahlen Sie in der Regel aus eigener Tasche. Es sei denn, es handelt sich um eine Anschluss-Heilbehandlung direkt nach einem stationären Aufenthalt, oder Sie haben einen entsprechenden (Kur-)Tarif gewählt.
Neugeborene…… kommen beitragsfrei in die Familienversicherung.… werden bei Meldung binnen 2 Monaten nach der Geburt ohne Risikoprüfung, aber mit eigenem Beitrag in den gleichen Tarifen wie das privat versicherte Elternteil versichert (Kontrahierungszwang).
Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch…… gibt es dafür meist keinen Bonus (Ausnahme entsprechende Wahltarife).… erhalten Sie meist, jedoch i.d.R. nicht garantiert, eine Beitragsrückerstattung, die bis zu 6 Monatsbeiträgen betragen kann.
Vorsorge für das Alter / Demografischer WandelFinanzierung nach dem Umlagesystem: Es werden keine Rücklagen gebildet. Wie ein stark wachsender Rentneranteil finanziert werden soll, der parallel einen großen Anteil der Gesundheitskosten verursacht, ist weitgehend ungeklärt.Individualisierte Altersrückstellungen und der obligatorische Gesetzliche Zuschlag dienen der Vorsorge für das Alter jedes einzelnen PKV-Versicherten. Viele Versicherer bieten zusätzlich Vorsorgetarife an (quasi ein Rentenversicherungstarif in der Krankenversicherung).
Besonderheit für Beamte, Beamtenanwärter, Beihilfeberechtigte:Keine, voller BeitragIndividuelle Aufstockung der Beihilfe um den fehlenden Anteil (Restkostenversicherung) mit anteiliger Prämie.
LeistungserhöhungNur durch Gesetzesänderung oder eine private Zusatzversicherung möglich.Durch einen Wechsel in einen höherwertigen Tarif möglich, so lange man noch gesund genug ist.
KriteriumGesetzliche KrankenkassePrivate Krankenversicherung
Sind die Gesundheitskosten dauerhaft höher als die Einnahmen…… werden mehr Steuergelder zur Finanzierung eingesetzt, der Beitragssatz gesetzlich erhöht, oder weitere Leistungen gekürzt. Die einzelne Kasse kann Zusatzbeiträge verlangen oder auch insolvent werden.… muss der Krankenversicherer die Beiträge erhöhen, eine Leistungskürzung ist nicht möglich. Bei Insolvenz steht der SicherungsfondsMedicator zur Verfügung.
So kommt man rein:Mitgliedschaftserklärung: Pflichtversichert, freiwillig versichert, familienversichert, Krankenversicherung der Rentner, jeweils ohne Gesundheitsprüfung.Antragsstellung: Privat versichert mit Risikoprüfung (Beruf, Einkommen, Bonität) und insbesondere Gesundheitsprüfung (Fragen zur Gesundheit im Antragsformular).
So kommt man raus:Durch Versicherungsfreiheit z.B. als Student nach Herausfallen aus einer Familienversicherung, oder Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, in 2012: 50.850 EUR) für Angestellte, oder Wechsel in die Selbständigkeit / Freiberufliche Tätigkeit oder Verbeamtung. Bitte beachten: Es gibt kein freies Wahlrecht zwischen GKV und PKV!Bis Alter 55 durch eine Pflichtversicherung in der GKV (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung); danach nur noch, wenn die Kriterien der Familienversicherung vorliegen. Bitte beachten: Es gibt kein freies Wahlrecht zwischen GKV und PKV!

 

Zwischenfazit: Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?

Ein Zwischenfazit zur Frage Gesetzliche oder Private Krankenversicherung (GKV oder PKV) könnte so aussehen:

In der GKV können Sie relativ gut kalkulieren, welche Beiträge Sie monatlich zahlen müssen. Dafür wissen Sie oft nicht so genau, was an Leistungen übernommen wird und was Sie dann noch zusätzlich aus eigener Tasche übernehmen müssen.

In der PKV können Sie durch sorgfältige Tarifauswahl relativ gut abschätzen, welche Leistungen übernommen werden. Dafür ist die Höhe der auf Dauer zu zahlenden Beiträge kaum zuverlässig kalkulierbar.

 

Alternativ: Gesetzlich mit Zusatzversicherung

Neben dem Entweder-Oder zwischen Gesetzlicher Krankenkasse (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) besteht auch die Möglichkeit, in der GKV versichert zu sein und Zusatzversicherungen bei der PKV abzuschließen, um die Leistungen zu erhöhen.

Auch für Zusatzversicherungen der PKV gelten prinzipiell bis auf den letzten Punkt die Hinweise in der Tabelle oben.

 

Leistungsumfang, Leistungsunterschiede in der Privaten Krankenversicherung

In der Tabelle oben wurden die großen Leistungsunterschied in der Privaten Krankenversicherung bereits erwähnt: Es gibt sowohl Tarife, die deutlich schlechter sind, als die Leistungen der GKV, aber auch Tarife, die in einigen Punkten deutlich besser sind. Beispielhaft sein hier Heilpraktikerleistungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, 90% Erstattung für Zahnersatz genannt. Ein besonderer Unterschied liegt aber in einem ganz anderen Bereich: Wie ebenfalls bereits in der Tabelle genannt, rechnen Ärzte und Therapeuten direkt mit den Privatpatienten ab – und zwar in aller Regel einen höheren Betrag, als Sie von der Gesetzlichen Krankenkasse für einen Kassenpatienten erhalten würden. Viele Ärzte und Therapeuten sehen daher in Privatpatienten besonders gern gesehene ‚Kunden’.

Je konkreter Ihre Vorstellungen davon sind, auf welche Leistungen Sie besonderen Wert legen und auf welche Sie mit absoluter Sicherheit verzichten wollen, desto eher geben Sie uns die Möglichkeit, aus zahllosen Tarifkombinationen die passende für Sie heraus zu suchen.

Leistungsschwache Basis- Grund- oder Startertarife bieten wir nicht an: Das Risiko, dass Sie in solchen Tarifen auf notwendigen Behandlungskosten in existenzbedrohender Höhe sitzen bleiben, erscheint uns zu hoch – zumal Ihnen meist der Wechsel in besseren Versicherungsschutz verwehrt bleibt, wenn entsprechende Diagnosen vorliegen, oder Sie gerade den richtigen Zeitpunkt zur Annahme einer Erhöhungsoption verpasst haben.

 

Was beeinflusst den Beitrag in der PKV?

Neben den bereits genannten Kriterien, nach denen sich die Höhe des Beitrages zur Privaten Krankenversicherung richtet, können Sie die Beitragshöhe auch durch die Wahl des passenden Tarifs und einer angemessenen Selbstbeteiligung beeinflussen. Insbesondere Selbständige und Freiberufler können durch höhere Selbstbeteiligungen die monatliche Belastung deutlich reduzieren – was sich natürlich auch dann noch rechnen muss, wenn man die Selbstbeteiligung voll ausschöpfen muss. Auf der anderen Seite können auch die Beiträge zur PKV seit 2010 deutlich höher steuerlich geltend gemacht werden, als früher. Das gilt gleichwohl nicht für die Eigenanteile im Rahmen der Selbstbeteiligung.

 

Wechseln in die Private Krankenversicherung?

Hier und da wird massiv Werbung gemacht mit angeblich so billigen Beiträgen zur Privaten Krankenversicherung („PKV ab 50 EUR im Monat“). Derartiges sehen wir sehr kritisch – zu hoch ist der Kostendruck auch auf die PKV und deren Beiträge müssen überproportional steigen – schließlich können die Leistungen ja nicht reduziert werden.

Gerade auch um den Jahreswechsel 2011 / 2012 haben viele private Krankenversicherer die Beiträge drastisch (um teilweise 20% und mehr) erhöht.

Sie werden keine lange Freude an der PKV haben, wenn ein möglichst geringer Beitrag Ihre Hauptmotivation für einen Wechsel von der GKV in die PKV ist.

Es hat sich auch schon manches mal als trügerische Hoffnung herausgestellt, von einem zum anderen privaten Krankenversicherer zu wechseln.

Dennoch kann die Entscheidung für die PKV richtig sein, wenn Sie Vor- und Nachteile für sich abgewogen haben und Ihre Gesundheit es Ihnen wert ist.

 

Ausblick: Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?

Auf Grund der Probleme für beide Systeme der Krankenversicherung in Deutschland gehört nicht viel zu der Annahme, dass sowohl die Gesetzliche Krankenversicherung wie auch die Private Krankenversicherung weiterhin Gegenstand zahlreicher ‚Gesundheitsreformen‘ sein wird.

Zuletzt haben sich im Oktober 2011 gesundheitspolitischen Sprecher sowohl von SPD, als auch von CDU, gegen die Beibehaltung der beiden Systeme von GKV und PKV in der heutigen Form ausgesprochen.

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