Photovoltaikversicherung
Photovoltaik nennt man die Umwandlung von Sonnenenergie durch Solarzellen in elektrischen Strom. Seitdem diese Art von Anlagen und die Einspeisung in das öffentliche Netz gefördert werden, steigt die Zahl der Anlagen kontinuierlich an. Immer mehr Privatleute lassen sich Fotovoltaikanlagen auf das Dach bauen, speisen den gewonnenen Strom in das öffentliche Netz und werden so in diesem Bereich zu Gewerbetreibenden. Versicherungtechnisch ist bei einer Photovoltaikversicherung verschiedenes zu beachten.
Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagelschäden
Eine Absicherung von Photovoltaikanlagen gegen die finanziellen Folgen von Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ist – zumindest grundsätzlich – über die Gebäudeversicherung des Hauses möglich, auf dessen Dach die Anlage montiert wird. Möglicher Versicherungsschutz und etwaige Mehrprämien sind in jedem Einzelfall mit dem Gebäudeversicherer im Vorfeld zu klären.
Alternativ kann auch eine Absicherung im Rahmen einer Elektronikversicherung für Fotovoltaikanlagen (Photovoltaikversicherung) sinnvoll sein.
Diebstahl, Tierbiss, Fehlbedienung…
Die Photovoltaikversicherung, eine Unterart der Elektronikversicherung, kann neben den Gefahren Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, und Hagel auch für Schäden z.B. durch Diebstahl, Bedienungsfehler, Überspannung, Sabotage und Konstruktionsfehler schützen. Im Schadensfall kann die Reparatur der Anlage, oder der Ersatz einer nicht mehr zu reparierenden Anlage zum Neuwert versichert werden. Unter Umständen ist eine vereinbarte Selbstbeteiligung anzurechnen.
Betriebsunterbrechung der Photovoltaikanlage
Kommt es zu einem Schaden, z.B. durch Brand, muss nicht nur eine neue Photovoltaikanlage besorgt werden, wenn die alte nicht mehr zu reparieren ist, sondern es kommt auch zu finanziellen Schäden dadurch, dass die Anlage nicht mehr arbeitet und kein Strom mehr eingespeist werden kann. Ist die Anlage finanziert, laufen die Darlehns- und Tilgungsraten dennoch weiter und verursachen einen zusätzlichen Fehlbetrag: Verlust statt Gewinn. Abhilfe kann hier eine Betriebsunterbrechungsversicherung schaffen, die oft als ein Baustein oder Anhängselvertrag zu einer Elektronikversicherung angeboten wird. Es können im allgemeinen Haftzeiten (Zeitraum, für den maximal die Betriebsunterbrechung auf Grund eines versicherten Schadens versichert werden kann) zwischen 3 und 12 Monaten vereinbart werden.
Schadensersatzansprüche wegen einer Photovoltaikversicherung
Die Einspeisung in das öffentliche Stomnetz wird stets als eine unternehmerische Tätigkeit angesehen, daher findet sich Versicherungschutz für das Betreiben einer Photovoltaikanlage meist nicht in einer Privathaftpflichtversicherung, oderHaus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine gesonderte Absicherung im Rahmen einer Photovoltaikversicherung kann daher Sinn machen, da Schäden durch Herabfallen von Teilen der Anlage, Umweltschäden bei Brand, oder Schäden beim Einleiten in das Netz des Stromversorgers sonst nicht versichert wären. Wie bei allen Haftpflichtversicherungen ist auch bei einer Betreiberhaftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen die Abweisung ungerechtfertigter Ansprüche eine weitere Aufgabe der Versicherung. Unterschiede gibt es neben den Versicherungsbedingungen hauptsächlich in der Höhe der Deckungssummen.
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