Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,94 von 5 Sternen 453 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Versicherungen: Wichtig wie ein Rettungsring.

Pflegezusatzversicherung

 

Pflegezusatzversicherung: Oft eine sinnvolle Ergänzung

Pflegezusatzversicherung

Seiner Familie im Alter finanziell zur Last fallen? Das ist sicherlich keine schöne Vorstellung. Eine Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Sie schützt auch das eigene Vermögen vor Verzehr durch eine langjährige Pflege.

 

Leistungen der Gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Seit dem Jahr 1995 gibt es in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung. Deren Leistungen unterscheiden sich zum einen danach, wer wo welche Pflegeleistung erbringt (z.B. häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen, häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, teil- oder vollstationäre Pflege) und zum anderen nach der Pflegestufe.

Im Jahr 2012 betragen die Höchssätze beim Pflegegeld für die häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen (eventuell durch den Partner, Kinder, Angestellte)
in Pflegestufe I: 235 EUR
in Pflegestufe II: 440 EUR
in Pflegestufe III: 700 EUR

Bei häuslicher Pflege durch professionelle Pflegedienste betragen die Höchstsätze der sogenannten Pflegesachleistung im Jahr 2012:
in Pflegestufe I: 450 EUR
in Pflegestufe II: 1.100 EUR
in Pflegestufe III: 1.550 EUR (Härtefall: 1.918 EUR)

Im Jahr 2012 betragen die Höchstsätze für die vollstationäre Pflege
in Pflegestufe I: 1.023 EUR
in Pflegestufe II: 1.279 EUR
in Pflegestufe III: 1.550 EUR (Härtefall: 1.918 EUR.

Unabhängig von der Frage, wie dieses Leistungsniveau auf Dauer bei einer stark alternden Bevölkerung gehalten werden soll, kann es schon jetzt zu erheblichen Versorgungslücken, insbesondere bei der privaten Pflege zu Hause und der stationären Pflege kommen, kosten vollstationäre Pflegeplätze doch schon jetzt 3.000.- EUR und mehr. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Pflege sich über lange Zeiträume hinzieht und enormes Kapital verzehrt. Fehlen beispielsweise 1.000 EUR pro Monat, sind das in drei Jahren bereits 36.000 EUR.

 

Pflegezusatzversicherung

Um diese Versorgungslücke zu schließen, kommen Pflegezusatzversicherungen in Frage. Neben den verschiedenen Versicherungssparten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen (garantierte Leistung, garantierte Prämie, Überschussverwendung, Beitragsanpassung) liegen die Unterschiede hauptsächlich in der Leistungshöhe bei den verschiedenen Pflegestufen (manche leisten ausschließlich ab Pflegestufe III) und sinnvollen Dynamisierungsmöglichkeiten.

 

Pflegekostenversicherung als Pflegezusatzversicherung

Pflegekostentarife sind im Bereich der privaten Krankenversicherung angesiedelt und übernehmen in Abhängigkeit von der Pflegestufe eine bestimmte Kostenhöhe, die nachzuweisen ist. Pflegekostentarife eignen sich daher hauptsächlich für Personen, die sich schon jetzt sicher sind, ausschließlich professionelle Hilfe im Pflegefall in Anspruch zu nehmen.

Pflegetagegeldversicherung als Pflegezusatzversicherung

Pflegetagegeldtarife sind ebenfalls im Bereich der privaten Krankenversicherung angesiedelt und übernehmen in Abhängigkeit von der Pflegestufe einen bestimmten Betrag pro Tag, der zur freien Verfügung verwendet werden kann, also auch beispielsweise für selbst eingestelltes Personal.

Pflegerentenversicherung als Pflegezusatzversicherung

Pflegerentenversicherungen entstammen dem Bereich der Lebensversicherung und übernehmen in Abhängigkeit von der Pflegestufe die Zahlung einer vereinbarten Rentenhöhe, die ebenfalls frei verwendet werden kann.

Auch Berufsunfähigkeit Versicherungen und Absicherungen gegen Schwere Krankheiten können inzwischen Komponenten einer Pflegezusatzversicherung enthalten, oder diese in Kombination absichern.

 

Pflegezusatzversicherung – nur mit Gesundheitsprüfung

Bei der Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung ist stets eine Gesundheitsprüfung, also die Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular, notwendig. Der Versicherer prüft, ob er Sie versichern will. Bereits bestehende Erkrankungen oder deren Folgen können zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen, oder zur Ablehnung eines Antrages führen. Will man es dann bei einem anderen Versicherer probieren, sind diese Ergebnisse in der Regel anzugeben, was die Erlangung des gewünschten Versicherungsschutzes erschweren kann.
Statt ins Blaue hinein einen Versicherungsantrag zu stellen, nutzen Sie unseren kostenlosen Service der Risikovoranfrage.

Da die Materie komplex ist, empfehlen wir eine individuelle Beratung.

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