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09
Jul
2015

Von der Ungnade der Geburt am falschen Ort: Die Argentinienklausel

Kategorie: BU-Versicherung, Lebensversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Kennen Sie die „Argentinienklausel“? Wir auch nicht. Jedenfalls bis neulich.

Made in Argentina. Grafikquelle: Colourbox.comDas ist das Schöne an der Versicherungsbranche: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Wer meint, schon alles zu kennen, wird schnell eines besseren belehrt.

Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl prägte einmal den Begriff von der „Gnade der späten Geburt“ und wollte damit wohl zum Ausdruck bringen, dass seine Generation glücklicherweise zu spät geboren war, um noch aktiv an den Verbrechen der Nazi-Zeit beteiligt gewesen zu sein. Dadurch inspiriert könnte man im Zusammenhang mit der „Argentinienklausel“ wohl von der „Ungnade der Geburt am falschen Ort“ sprechen. Das wiederum würde zum Ausdruck bringen, dass in den Augen manchen Versicherers ein Kunde einfach mal Pech hat, wenn er in fremden Landen geboren wurde.

 

So lernten wir die „Argentinienklausel“ kennen

Ein Familienvater wandte sich an uns, weil er sich anlässlich eines Hauskaufes (und der dafür benötigten Finanzierung) für eine Risikolebensversicherung interessierte. Bestimmte Diagnosen in der Gesundheitshistorie veranlassten uns dazu, eine Risikovoranfrage an verschiedene in Frage kommende Versicherer zu senden. Glücklicherweise fanden sich mehrere Versicherer, die eine Antragsannahme der Risiko-Lebensversicherung zu normalen Bedingungen signalisierten.

Auf Basis der Leistungsunterschiede (die es im Gegensatz zur landläufigen Annahme auch in der Risiko-Lebensversicherung gibt), des Beitrages und auch (leider) unserer Erfahrungen im Leistungsfall wurde ein Anbieter auserkoren.

Der Kunde sandte uns seinen ausgefüllten Antrag zu und wir leiteten ihn mit Bezug auf das Ergebnis der Risikovoranfrage an den Versicherer weiter. Ich staunte nicht schlecht, als die Antwort kam.

 

„Es sind individuelle Vereinbarungen erforderlich“

Die Antragsbearbeitung des Versicherers ergab, dass der Antrag nicht zu normalen Konditionen angenommen werden könne:

Aufgrund der konkreten Risiken des Antrags sind individuelle Vereinbarungen erforderlich.

Als ich dann die Klausel las, die der Lebensversicherer vereinbaren wollte, glaubte ich zunächst an eine Verwechselung:

Die Argentinienklausel in der Risikolebensversicherung

Die Argentinienklausel in der Risikolebensversicherung: „Es ist vereinbart, dass Reisen nach Argentinien bis zu einer Dauer von jeweils 6 Wochen beitragsfrei im Versicherungsschutz enthalten sind. Bei länger andauernden Aufenthalten oder dauerhafter Rückkehr  erlischt der Versicherungsschutz jedoch.“

 

Unsere Rückfrage beim Versicherer, was es mit der „Argentinienklausel“ auf sich habe, ergab, dass man beim Versicherer auf den Geburtsort des Antragsstellers gestoßen sei. Und der liege in Argentinien, was ja „kein ungefährliches Land“ sei.

Auch die nachgelieferten Informationen, dass der Antragssteller

  • a) die deutsche Staatsbürgerschaft habe;
  • b) seit über 30 Jahren in Deutschland lebe und
  • c) die Lebensversicherung der Absicherung eines Immobiliendarlehns diene, da der Kunde eine Immobilie in Deutschland erwerben wolle,

führten zu keiner anderen Einschätzung.

Ich entgegnete dann in einem Telefonat fragend, dass es für den Versicherer also absolut kein Problem sei, wenn ihr Kunde mal ein paar Jahre nach Syrien, den Irak, oder den Iran umziehe? Denn dort würde bedingungsgemäß Versicherungsschutz bestehen.

Die Antwort aus der Risikoabteilung:

Tut uns leid, das sind Vorgaben unseres Rückversicherers.

 

Fazit zur „Argentinienklausel“

Einmal mehr zeigt sich hier, dass man mit gesundem Menschenverstand in der Versicherungsbranche schnell an Grenzen stößt. Und wir überlegen nun, ob wir unsere Fragebögen zur Anfrage einer Risikolebenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch noch um die Frage ergänzen müssen, ob der Interessent in Argentinien geboren wurde…

 

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