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Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
10
Mrz
2014

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen Bingo

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  3 Kommentare

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen Bingo: Einige Beispiele, die zeigen, wie absurd inzwischen bei einigen Anbietern die Differenzierung von Berufen in der Berufsunfähigkeitsversicherung geworden ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen BingoFrüher gab es nahezu nur eine Differenzierung der Berufe in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Überwiegend körperlich tätig, oder nicht. Die Zeiten sind vorbei. Immer mehr Differenzierung, immer mehr Berufsgruppen, immer unterschiedlichere Beiträge. In der Folge wird die Absicherung für vermeintlich gefahrlose akademische Berufe immer günstiger, während sie insbesondere für handwerkliche und soziale Berufe teurer wird. Natürlich alles statistisch total fundiert abgesichert. Bestimmt auch bei den folgenden Beispielen, die ich während meines Vortrages auf dem 7. IGVM Versicherungsmakler-Forum gezeigt habe.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen – alles klar?

Beispiel 1: Bankkauffrau / Finanzangestellte

Eine 30 Jahre alte Bankkauffrau hat einen Job mit nahezu 100% Bürotätigkeit in einer Bank. Sie will 1.500.- € BU-Rente bis zum voraussichtlichen Altersrentenbeginn mit 67 absichern.

Bankkauffrau Berufsgruppe 1++

Bankkauffrau, 100% Bürotätigkeit, Berufsgruppe 1++. Daten aus Original-Tarifsoftware, eigene Grafik.

Die gleiche Bankkauffrau übt die gleiche Tätigkeit mit 100% Bürotätigkeit aus. Sie wünscht sich die gleiche Absicherung – aber sie arbeitet nun beim Finanzamt und die Berufsbezeichnung lautet daher „Finanzangestellte“:

Finanzangestellte Berufsgruppe 2++

Finanzangestellte, 100% Bürotätigkeit, Berufsgruppe 2++. Daten aus Original-Tarifsoftware, eigene Grafik.

Ergebnis: Trotz gleicher Tätigkeit 3 Berufsgruppen schlechter eingestuft – der zu zahlende Beitrag für die BU hat sich nahezu verdoppelt.

 

Beispiel 2: Versicherungsmakler / Versicherungsfachmann

Ein 30 jähriger selbstständiger Versicherungsmakler möchte für sich selber 1.500 € BU-Rente bis zum Endalter 67 absichern. Mehr Angaben zur Tätigkeit sind nicht erforderlich:

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen. Versicherungsmakler Berufsgruppe 5.

Versicherungsmakler, Berufsgruppe 5. Daten aus Original-Tarifsoftware, eigene Grafik.

Der gleiche Versicherungsmakler kommt auf die Idee, seinen Ausbildungsberuf „Versicherungsfachmann“ anzugeben. Beides ist allein für sich betrachtet, eigentlich Unfug, denn es sagt überhaupt nichts darüber aus, ob da jemand überwiegend im Büro tätig ist, überwiegend im Außendienst, oder sich beides die Waage hält. Also „Versicherungsfachmann“ statt „Versicherungsmakler“ eingeben, keine weiteren Änderungen:

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen: Versicherungsfachmann Berufsgruppe 2

Versicherungsfachmann, Berufsgruppe 2. Daten aus Original-Tarifsoftware, eigene Grafik.

Ergebnis: Identische Tätigkeit – nur eine andere Bezeichnung: 3 Berufsgruppen verbessert, zu zahlender Beitrag mehr als halbiert.

 

Beispiel 3: Techniker Hochbau / Techniker – Hochbau

Auf dieses Beispiel hat mich der Kollege Gert Kemnitz aufmerksam gemacht – schönen Dank dafür! Ich lasse einmal alles Drumherum weg. Zwei Berechnungen, zwei unterschiedliche Berufsgruppen, zwei unterschiedliche Beiträge – nur wodurch verursacht?

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen. Techniker Hochbau Berufsgruppe 6

Techniker Hochbau, Berufsgruppe 6. Daten aus Original-Tarifsoftware, eigene Grafik.

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen. Techniker - Hochbau Berufsgruppe 6

Techniker – Hochbau, Berufsgruppe 6. Daten aus Original-Tarifsoftware, eigene Grafik.

Ergebnis: Ein Bindestrich zwischen „Techniker“ und „Hochbau“ führt zu einer besseren Berufsgruppe und spart in diesem Beispiel 80,90 € – pro Monat.

 

Fazit Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen

Die jetzige Differenzierung in zahlreiche Berufsgruppen ist in Absurdistan angekommen. Sie führt praktisch zu unbezahlbaren Beiträgen für Handwerker und soziale Berufe. Langfristig sollten Berufsgruppen weitestgehend wieder abgeschafft werden. Siehe auch die Beiträge zur #WunschBU.

 

Reaktionen 22.04.2014

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Reaktionen 09.04.2104

Aus der „AssCompact“ 04/2014 in einem Bericht über das 7. IGVM Versicherungsmakler-Forum:

"prägte (...) den Begriff des Berufsgruppen-Bingo." Quelle: AssCompact 04/2014, S. 96

„prägte (…) den Begriff des Berufsgruppen-Bingo.“ Quelle: AssCompact 04/2014, S. 96

 

Reaktionen 11.03.2014

Herbert Fromme berichtet in seinem Newsletter ‚Versicherungsmonitor‘ über den Artikel im Versicherungsjournal – vielen Dank!

Herbert Fromme's Versicherungsmonitor berichtet über das "Berufsgruppen-Bingo". Bild: Snapshot Newsletter 'Versicherungsmonitor'

Klicken Sie auf das Bild, um zur Web-Ausgabe des Versicherungsmonitor zu gelangen. Bild: Snapshot Versicherungsmonitor

ProContra online schreibt „Absurdes Berufsgruppen-Bingo„. Herzlichen Dank!

Das Versicherungsjournal berichet heute ausführlich – schönen Dank:

Das Versicherungsjournal berichtet über das 'Berufsgruppen-Bingo'. Grafik: Snapshot versicherungsjournal.de

Klicken Sie auf die Grafik, um zum Artikel des Versicherungsjournals zu gelangen. Grafik: versicherungsjournal.de

 

Das Tagesbriefing berichtet ebenfalls über das Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen Bingo. Dankesehr!

 

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    Kommentare zu diesem Beitrag

    Walter Benda  |   11. März 2014 um 14:43 Uhr

    Ein wenig Software Spielerei mit einer persönlichen Meinung als Abschluss, die da lautet dass man durch „Klickerei“ günstiger weg kommen kann? Der Artikel den Eindruck erweckt man könne mit Falschangaben – idF getarnt als Berufsgruppentuning – ein besseres Ergebnis erzielen und den Kunden günstiger versichern. Das ist schlichtweg falsch und führt im Leistungsfall zu erheblichen Problemen bis hin zur Leistungsablehnung, dazu könnten Sie mal echte Fachleute wie z. B. von Franke & Bornberg, Pscherer GmbH o. Ä. befragen.

    Ich hoffe stark, dass ich mich irre aber Ihr Artikel lässt einen gefährlichen Ansatz im Raume stehen.

    Sie haben Recht, eine Vereinfachung der BGen zu weniger wäre fairer (zumindest aus meinem Versicherungsverständnis) und einfacher.

    Matthias Helberg  |   11. März 2014 um 15:07 Uhr

    Hallo Herr Benda,

    schönen Dank für Ihren Kommentar.

    Es ist mir ein kleines bisschen schleierhaft, wo Sie zwischen ‚Versicherungsmakler‘ und ‚Versicherungsfachmann‘ oder zwischen ‚Techniker Hochbau‘ und ‚Techniker – Hochbau‘ eine Falschangabe vermuten? Auch im Beispiel der Bankkauffrau erfolgt klar der Hinweis, dass die Berufsbezeichnung ‚Finanzangestellte‘ lautet, wenn sie beim Finanzamt arbeitet.

    Nein, es geht hier nun wirklich gerade nicht darum, wie man sich durch falsche Berufsangaben um den Versicherungsschutz bringt.

    Schön, dass wir uns im Punkt ‚weniger Berufsgruppen‘ einig sind.

    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

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