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16
Sep
2013

Warum die Hausratversicherung Ihr Tür-Schloss kennen sollte?

Kategorie: Hausratversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  5 Kommentare

„Die Wohnungstür ist durch ein bündiges Zylinderschloss mit von außen nicht abschraubbarem Sicherheitsbeschlag gesichert.“  So, oder so ähnlich lauten in sehr vielen Hausratversicherungen die sogenannten Mindestsicherungen. Wissen Sie, was gemeint ist? Die Versicherer selber sind sich da gar nicht so einig …

Ohne Mindestsicherung gibt es in aller Regel keinen Versicherungsschutz. Das gilt für die Hausratversicherung, wie für die gewerbliche Inventarversicherung.

In vielen Vergleichsrechnern zur Hausratversicherung muss beispielsweise bestätigt werden, dass ein solches Schloss vorhanden ist, anderenfalls kann man keinen Antrag absenden. Auch in vielen Papier-Antragsformularen gibt es meist einen entsprechenden Hinweis, oder eine entsprechende Frage.

Wichtig genug also, um einmal genauer hinzusehen.


Geht gar nicht: Altes Schloss mit Bartschlüssel

Altes Schloss mit Bartschlüssel
Ein altes Schloss mit einem Bartschlüssel: Wird kaum noch von einem Versicherer als Mindestsicherung für eine Hausratversicherung akzeptiert. Aber nicht alle Versicherer verlangen Mindestsicherungen.

Schon besser: Zylinderschloss, aber Beschlag abschraubbar

Zylinderschloss mit von außen abschraubbarem Beschlag
Hier sieht man ein Zylinderschloss für einen Sicherheitsschlüssel: Zweifelsfrei sicherer als ein Schloss mit einem Bartschlüssel. Nur auf dem Beschlag sieht man Schraubenköpfe – der Beschlag ist von außen abschraubbar: Das wird von vielen Versicherern deshalb nicht als Mindestsicherung akzeptiert.

So ist recht: Zylinderschloss, nicht abschraubbarer Beschlag

Sicherheitsschloss mit nicht von außen abschraubbarem Beschlag
So soll es sein – als Mindestsicherung für die Hausratversicherung (und bei „ungefährlichen“ Risiken auch in der gewerblichen Inventarversicherung): Ein bündiges (= nicht vorstehendes) Sicherheits- / Zylinderschloss mit von außen nicht abschraubbarem Beschlag.

Und wie genau muss man „bündig“ nehmen?

Zylinderschloss: Bündig oder nicht ist hier die Frage.

Der Sinn, dass ein Zylinderschloss nicht überstehen, also bündig schließen, soll: Ein potentieller Einbrecher soll keine Gelegenheit haben, eine Zange anzusetzen, um das Schloss herauszubrechen.

Wie genau soll man das aber nun nehmen? Auf den Millimeter genau? Oder darf das Schloss vielleicht doch ein paar Millimeter vorstehen?

Gar nicht so einfach! Wir haben einigen Versicherern das Foto links vorgelegt und gefragt, ob es die Anforderungen der Versicherer erfüllt. Und so sahen die Antworten aus:

Antwort Versicherer A:

„Dieses Schloss gilt nicht als bündig im Sinne der Bedingungen.“

Antwort Versicherer B:

„Wunschgemäß bestätigen wir Ihnen, dass wir das beschriebene Schloß laut unseren Bedingungen als „bündig schließend“ ansehen.“

Antwort Versicherer C:

„Nach Rücksprache mit der Fachabteilung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass dieses Schloss nicht den Mindestsicherungen entspricht. Wir akzeptieren max. 2 mm Überstand.“

Antwort Versicherer D:

„Dieser Fall gilt nicht mehr als bündig. Das Schloss darf gar nicht überstehen.“

Antwort Versicherer E:

Verweist auf den exakten Wortlaut in seinen Annahmerichtlinien zur Hausratversicherung:

„Zylinderschloss mit Sicherheitsbeschlag (von außen nicht abschraubbar und Schließzylinder außen nicht über max. 5 mm überstehend.“


Fazit zum Thema Mindestsicherung in der Hausratversicherung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Türschloss die Anforderungen des Hausrat-Versicherers erfüllt, schicken Sie ihm ebenfalls ein Foto und fragen Sie ihn. Geht per E-Mail doch ganz einfach. Eine einheitliche verlässliche Regelung gibt es nämlich nicht. Übrigens auch im Jahr 2023 noch nicht.


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Kommentare zu diesem Beitrag

Schlüsselpeter  |   19. Juni 2014 um 17:36 Uhr

Sehr schöner Artikel! Aber warum habt ihr denn nicht noch Schlösser mit Kernziehschutz bzw. Schutzrosette direkt mit beschrieben?

Ihr wisst ja sicher selber nur zu gut das leider immer noch nicht genug Leute wissen wie hilfreiche solche Schutzrosetten sind bzw. wie viel mehr Sicherheit man für wenige Zusatzkosten haben kann, im Vergleich zu einem Standardbeschlag.

Fände es super wenn ihr das noch mit aufnehmen würdet! 8)

Marko Bruch  |   4. Mai 2016 um 16:43 Uhr

Toller Text. Ich muss zugeben, dass diese Branche anspruchsvoll und sehr wichtig ist. Was kostet die Sicherung von Türen?
Von Tag zu Tag gibt es immer mehr Einbrüche in Deutschland. Warum passiert es so?

Daniel  |   10. Mai 2016 um 00:25 Uhr

Hallo,
ich denke die Versicherung sollten sich einig sein wie viel mm ein Profilzylinder überstehen darf! Aber meiner Meinung nach nicht mehr als 3 mm denn ab 4 mm kann man mit dem sogenannten Knackrohr den Zylinder abbrechen!

Udo  |   15. Mai 2016 um 13:11 Uhr

Im Prinzip ist das alles Schnee von gestern. Die Sache mit den bündig abschließenden Schließzylindern ist ein Relikt aus den 70er oder 80 er Jahren. Heute sagt man definitiv das ein Schließzylinder in einem Kernschutzbeschlag geschützt sein muss, um auch mit dem so genannten Kernzieher der Schließzylinder nicht entfernt werden kann

Daniel  |   9. November 2016 um 18:20 Uhr

Sehr gut beschrieben Kollege Helberg!
Hier ist eine branchenweite Einigung seit sehr langer Zeit überfällig. In der Praxis wusste bislang nicht einer meiner Kunden Bescheid über die geforderte Mindestsicherung. Auch unserem Nachwuchs wird dies in der Berufsschule zumindest in unserer Gegend nicht eingeschärft.

Das wäre sicherlich ein Thema, was ein Verband mal angesehn sollte, von sich aus wird sicher kein Versicherer mit gutem Beispiel voran gehen…

Liebe Grüße aus der Eifel!
Daniel H.

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