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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
02
Mai
2013

WISO Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  2 Kommentare

Einmal mehr berichtete das ZDF – Magazin WISO am 29.04.2013 über die Berufsunfähigkeitsversicherung. An Hand eines Betroffenen, der seit nunmehr 6 Jahren mit der Nürnberger vor Gericht um die Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit streitet, gibt WISO Tipps zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Streit nicht um Gesundheitsfragen, sondern um den Beruf

WISO Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Im konkreten Fall geht einmal nicht um falsche oder unvollständig beantwortete Gesundheitsfragen, sondern anscheinend um einen nicht korrekt angegebenen Beruf. Eventuell auch um die Frage, ob der Beruf, in dem Berufsunfähigkeit vorliegen soll, tatsächlich ausgeübt wurde. Sehr schlüssig sind die Hinweise im Bericht dazu allerdings nicht.


Berufsunfähigkeitsversicherung- WISO Tipps

Sehr lobenswert ist die Empfehlung, vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung seine Ärzte nach den vorliegenden Diagnosen der letzten Jahre zu fragen. Auch bei der Krankenkasse sollte man durchaus nachhaken – das zur Ergänzung des WISO Tipps. Dadurch können Sie es dem Versicherer erschweren, im Leistungsfall den Vertrag anzufechten und so nicht leisten zu müssen.

Es liegt aus meiner Sicht in der Natur der Sache, dass man – wenn man wie oben vorgeht – die Gesundheitsfragen im Antrag in Ruhe zu Hause beantwortet: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit. So werden die meisten über uns abgeschlossenen Verträge inzwischen rein auf dem Postweg, natürlich mit Unterstützung über andere Kommunikationswege, wie Telefon und E-Mail, abgeschlossen, auch wenn die vorherige Beratung persönlich stattfand.

Mancher der anderen gegebenen WISO Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind hingegen zumindest zu hinterfragen, oder man ist etwas mit den Begrifflichkeiten durcheinander gekommen („ab 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit„). Auch die Aussage, es gäbe Versicherer, die eine Berufsunfähigkeitsleistung ohne eigene Prüfung erbringen, wenn die Gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente bereits anerkannt hat, ist meines Erachtens fehlerhaft: Denn gerade die Prüfung auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen (falsche oder unvollständige Angaben im Antrag) entfällt auch dann nicht.

Hier sind unsere 10 Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie unbedingt vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollten.


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Kommentare zu diesem Beitrag

Manuela Straus  |   1. Juli 2019 um 14:56 Uhr

Guten Tag,
ist eine Versicherung denn in der Lage Patientenspezifische Antworten von Ärzten zu fordern?
Immerhin stehen diese doch unter der ärztlichen Schweigepflicht.
Und diese Schweigepflicht hat in De einen hohen Stellenwert.
LG
Manu

Matthias Helberg  |   2. Juli 2019 um 17:01 Uhr

Guten Tag Manuela,
das geht natürlich nur mit einer entsprechenden Schweigepflichtentbindung des Betroffenen. Also höchstens bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung oder wenn Leistungen beansprucht werden.
Herzliche Grüße
Matthias Helberg

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