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30
Okt
2012

Ein Sturm wie „Sandy“ in Deutschland – wäre das versichert?

Kategorie: Allgemein  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Alle Welt schaut heute auf die USA und die schrecklichen Auswirkungen des Wirbelsturms „Sandy“. In einer Spur der Verwüstung hinterlässt „Sandy“ Stromausfälle, zerstörte Häuser, Brände, überflutete Staßen und U-Bahnen – und sogar Tote. Wir fühlen mit den Betroffenen.

Ein Sturmschaden - zum Glück war es nicht "Sandy"!Wenn das Schlimmste vorbei sein wird, geht es ans Aufräumen, die Schadensbilanz und die Frage, wer für die riesigen Schäden aufkommen wird? Viele Menschen in Deutschland werden sich angesichts dieser Bilder fragen, wie es aussehen würde, wenn Deutschland von so einem ähnlich heftigen Sturm wie „Sandy“ getroffen würde? Kämen die Versicherungen dafür auf?

 

„Sandy“ in Deutschland – was wäre versichert?

Wie immer bei Versicherungen ist das nicht so einfach. Zunächst wäre zu klären, was beschädigt oder zerstört wurde und durch welche Ursache. Daran anschließend müsste geprüft werden, ob Versicherungsschutz besteht – und in welcher Höhe.

 

Ein (mögliches) Schadensszenario

  • A) Das Auto der Familie wurde von umherfliegenden Gegenständen getroffen und schwer beschädigt;
  • B) Der Wirbelsturm hat beim Haus der Familie in eine Seite des Daches ein großes Loch gerissen; das ausgebaute Dachgeschoss samt Einrichtung ist verwüstet, es regnet zunächst herein, eine notdürftig angebrachte Plane kann das Eindringen weiteren Regens verhindern;
  • C) Durch Starkregen ist das Grundstück 30 cm überflutet, das Wasser hat den Keller überschwemmt und steht 20cm hoch im Erdgeschoss;
  • D) Das Ferienhaus an den Dünen der Küste wird durch eine Sturmflut ebenfalls unter Wasser gesetzt und schwer beschädigt.

 

„Sandy“ – welche Versicherung wofür?

Das Auto – siehe oben unter A) – ist gegen Sturm versichert, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Vielleicht wird der Versicherer fragen, warum der Wagen trotz ausreichender Sturm-Vorwarnung nicht an einem sichereren Ort (z.B. Garage – da soll er ja laut Vertrag nachts regelmäßig abgestellt sein) abgestellt wurde?  Stichwort: Einwand grober Fahrlässigkeit.

Für das Loch im Dach des Hauses – siehe oben unter B) – kommt die Gebäudeversicherung auf, wenn dort ‚Sturm‘ mitversichert ist. Eine Grenze für die Windstärke gibt es nur nach unten (oft Leistung ab mindestens Windstärke 8), nicht jedoch nach oben. Die Einrichtung des Dachgeschosses ist durch die Hausratversicherung versichert, wenn auch dort ‚Sturm‘ als versicherte Gefahr gilt – das ist in den allermeisten Fällen so.

Überflutung des Kellers und des Erdgeschosses durch Starkregen – oben unter C): Das dürfte zu ‚interessanten‘ Diskussionen mit dem Versicherer führen: War der Starkregen durch den Sturm verursacht, eine Folge des Sturmes? Als Laie wird man es so sehen. Die meisten Versicherungsbedingungen erkennen jedoch nur eine ‚unmittelbare Einwirkung‘ des Sturmes (+ umherfliegender Gegenstände) auf die versicherten Sachen als Schadensursache an. Die Luftbewegung selber muss also den Schaden verursacht haben. Tut sie bei einer Überschwemmung jedoch nicht. Es hilft – separat einmal für das Gebäude plus einmal für den Hausrat – nur der Einschluss einer Elementarschadendeckung in die Gebäude- bzw. Hausratversicherung. Und noch spezieller: Nur eine solche Elementarschadendeckung, bei der auch Witterungsniederschläge mitversichert sind. Dass das keinesfalls immer der Fall ist, lesen Sie in diesem Beitrag zur Elementarversicherung.

Das Ferienhaus, das durch eine Sturmflut getroffen wurde – oben unter D) : Sturmflut gilt in Deutschland als nicht versicherbar. Das Schadensrisiko bei einer Sturmflut ist so hoch, dass kein Deutscher Versicherer das Risiko für Immobilien in Deutschland trägt. Wer Gegenteiliges zu berichten weiß, möge mich bitte darauf hinweisen.

 

Fazit „Ein Sturm wie „Sandy“ in Deutschland – wäre das versichert?“

Viele der potentiellen Schäden durch einen Sturm wie Sandy könnte man in Deutschland versichern – wenn man sich gut auskennt, oder gut beraten wird. Sturmflut gilt in Deutschland unseres Wissens jedoch als nicht versicherbar.

 

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    Kommentare zu diesem Beitrag

    Matthias Helberg  |   30. Oktober 2012 um 17:21 Uhr

    Ergänzender Hinweis vom Kollegen Matthias Mühlichen, Liontec Versicherungen Makler GmbH – Herzlichen Dank! :

    „Es gibt in den ”Neuen” Beundesländern noch alte Policen aus DDR-Zeit, die nach der Wende von der Allianz übernommen wurden, Da ist Sturmflut mitversichert. Es mag Kunden geben, die an der Ostsee leben und deswegen Ihre Versicherungen nicht wechseln. Allerdings ist die Deckung in anderen Bereichen nicht mehr zeitgemäß. Und der Preis ist meist nicht mehr günstig.“

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