Zukünftig soll bei der Riester-Rente die erste, sich aber als ungüstig herausstellende Vermittlung honoriert werden, eine weitere jedoch nicht mehr, selbst wenn sie die Bessere ist. Das ist die Logik im neuen Rentenreformpaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Wie das?
Provisionen und Courtagen für die Vermittlung von Riester-Renten
Wenn Sie eine Riester-Rente abschließen, ist in aller Regel eine Provision (bei Vertretern) oder Courtage (bei Maklern) in den Vertrag einkalkuliert. Damit soll der Beratungs- und Vermittlungsaufwand des Vermittlers (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Bank) abgegolten werden. Im Gegenzug brauchen Sie den Vermittler nicht direkt bezahlen. Welche Summe der Anbieter für solche Abschlusskosten einkalkuliert hat, können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen. Ob das dann auch exakt die Summe ist, die beim Vermittler ankommt, ist eine andere Frage.
Ganz allgemein gilt: Je mehr Sie einzahlen und je länger der Vertrag läuft, desto höher fällt die Provision oder Courtage aus. Ebenso allgemein gilt: Erst wenn Sie den Vertrag mindestens 5 Jahre lang ohne Unterbrechungen und Reduzierungen durchhalten, darf der Vermittler sein Geld auch vollständig behalten, vorher muss er es anteilig zurückzahlen. Die Vermittlung einer Riesterrentenversicherung, also der Abschluss eines neuen Vertrages, bringt grob gesagt etwa 2/3 der Vergütung für einen Versicherungsmakler, der Rest wird als ‚Bestandspflege‘ für die fortlaufende Betreuung des Kunden und seines Vertrages gezahlt. Ob Sie einen solchen Vertrag bei einem Versicherungsvertreter (das kann auch eine Bank sein), einem Versicherungsmakler oder online direkt beim Versicherer abschließen, ist in der Regel egal, die konkreten Vertragswerte beim gleichen Versicherer und Tarif ändern sich dadurch nicht.
Wenn der Hauptteil der vertragsbezogenen Vergütung eines Vermittlers durch einen Neuabschluss erzielt wird, kann das denjenigen, den kurzfrstig nur das eigene Portemonnaie interessiert, natürlich dazu motiveren, bereits bestehende Verträge schlecht zu reden, kündigen oder beitragsfrei stellen zu lassen und anschließend einen neuen Vertrag zu vermitteln: Für den erneut eine Provision gezahlt wird. Will Ihnen also jemand Ihre bestehende Renten- oder Lebensversicherung ’schlecht reden‘, um Ihnen etwas neues zu vermitteln, sollten Sie ganz besonders gut zuhören. Je kundenorientierter Ihr Vermittler arbeitet, desto eher wird er diese Zusammenhänge beachten. Je länger er im Geschäft ist, desto mehr laufende Einnahmen hat er (hoffentlich), die permanente Neuabschlüsse für ihn weniger wirtschaftlich wichtig machen.
Bei der Einführung der Riester-Rente war es nun damals so, dass gleichwohl bekannt war, dass ein ehemals gut erscheinender Vertrag sich im Laufe der Zeit als ein weniger guter Vertrag entpuppen kann: Weil der Anbieter vielleicht schlechter wirtschaftet, zu hohe Kosten berechnet, oder es inzwischen einfach bessere, neue Angebote gibt. Daher (und um den Wettbewerb zu stärken) wollte man einen möglichst einfachen Wechsel des Anbieters ermöglichen. Um parallel für den Kunden unvorteilhafte Umdeckungen nicht auch noch zu honorieren, wurde vorgegeben, dass der Vermittler erst nach 10 (später nach 5) Jahren vollständig seine Vergütung für die Vermittlung behalten dürfe.
Über Provisionen und Courtagen, sowie das Vergütungssystem ansich finden Sie auf meiner Homepage viele weitere Artikel, beispielsweise meinen Diskussionsbeitrag Provision / Courtage oder Honorar für die Beratung oder in meinem Artikel Versicherungsmakler bin ich nicht aus Versehen . Wie immer man zu diesem System auch stehen mag: Derzeit ist es das gängige System für die Vergütung von Versicherungsvermittlern.
Was soll sich nun bei der Riester-Rente ändern?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein neues „Rentenreformpaket“ vorgestellt mit der folgenden geplanten Änderung zur Riester-Rente:
„Außerdem werden bestimmte Kostenbestandteile von Riester-Verträgen gedeckelt. Bei einem Wechsel des Anbieters sollen nur noch höchstens 150 Euro an Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Darüber hinaus sollen bei einem Anbieterwechsel keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten anfallen dürfen.“
Sollte sich Ihre bestehende Riester-Rente also doch einmal als nicht vorteilhaft herausstellen (weil zu hohe Kosten, schlechte Rendite, falsche Anlagestrategie, zu hohe oder zu geringe Garantien…), sollte es Sie nicht wundern, wenn mit einemal niemand mehr Interesse daran zeigt, Ihnen etwas anderes (und hoffentlich besseres) zu vermitteln – er würde es nicht bezahlt bekommen. Wenn Sie aber mangels Bezahlung niemand berät, der für seinen Rat auch haftet, fällt Ihnen selbst die volle Verantwortung für die Auswahl des neuen Versicherers und Tarifs zu: Herzlichen Glückwunsch!
Ein Ausweg: Einen Versicherungsberater oder Versicherungsmakler suchen, der Ihnen seine Dienstleistung gesondert in Rechnung stellt – und Ihnen im Gegenzug hoffentlich gleich ganz Provisions- / Courtagefreie Tarife vermittelt. Und sich nach Möglichkeit laufend darum kümmert – denn die Riesterrente ist die bürokratischste und pflegebedürftigste Altersvorsorge -Form überhaupt. Auch durch diese neue Reform – falls sie denn realisiert wird – entstehen neue Bürokratiekosten: Schließlich müssen die Anbieter die Anzahl der angebotenen Tarife verdoppeln: Die einen für Ersttäter, die anderen für Wechsler…
Kommentare zu diesem Beitrag
Mit der angedachten Änderung der Vergütung bei einem Riesterwechsel sind die Verbraucher die Leidtragenden. All zu oft müssen unabhängige Versicherungsmakler Fehler bei bestehenden Verträgen korrigieren, welche teils aus Unkenntnis oder aus Beratungsfehlern resultieren. Damit ist der Verbraucher ohnehin meist arg finanziell gebeutelt, und mit der geplanten Gesetzesnovelle dürften weitere zukünftig separate Kosten/Honorare auf den Riesterkunden zukommen, so er Sie denn tragen möchte. Viele werden dann vermutlich die Variante „ein Schrecken ohne Ende“ wählen… dies darf nicht das Ziel einer verbraucherorientierten Gesetzgebung sein.