Ein Hundehaftpflicht Schaden – was war passiert? Unsere Kundin war mit ihrem Hovawart-Mischling eine Bekannte besuchen. Während die Freundinnen in angeregter Kaffeerunde beisammen saßen, knabberte die 8 Monate alte Hündin unbemerkt zwei Teppiche an. Ein Fall für die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die Kundin meldete uns den Schaden, wir gaben erste Hinweise und sandten die Schadenanzeige zusammen mit den ‚Beweisfotos‘ an den Versicherer. Die Kundin wiesen wir darauf hin, dass der Versicherer die Ansprüche überprüft und gegebenenfalls das ersetzt, was beschädigt wurde: Zwei ca. 6 Jahre alte Teppiche. Die Haftpflichtversicherung ersetzt den Zeitwert, nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten, oder gar die Kosten einer Ersatzanschaffung – darauf weisen wir immer wieder hin, um allzu hohe Erwartungen etwas zu dämpfen.
Hundehaftpflicht Schaden: Zügig reguliert
Nur wenige Wochen später bekamen wir vom Versicherer die Information, dass dieser Schaden geschlossen sei. Die Erstattung erfolgte auf Basis eines veranlassten Gutachtens, die Geschädigte erhielt rund 670.- EUR. Wir informierten unsererseits unsere Kundin und stellten wie stets Fragen nach der Kundenzufriedenheit. Schließlich ist die Zufriedenheit unserer Kunden Grundlage für unseren Erfolg – und als Versicherungsmakler möchten wir gern wissen, ob sich unsere Versicherer-Auswahl bewährt.
Hundehaftpflicht Schaden: Lob, Empfehlung und ein Wunsch
Heute nun erreichte uns die Antwort unserer Kundin zu diesem Hundehaftpflicht Schaden. Sie schreibt per E-Mail:
„Sehr geehrter Herr Helberg,
Vielen Dank an dieser Stelle für das Lob, die Empfehlung – und vor allem dem Verbesserungsvorschlag zum Hundehaftpflicht Schaden. Auch mir ist es nach vielen Jahren in der Branche noch immer ein Rätsel, warum Versicherer – wenn sie ihren Kunden nun wirklich gute Dienste tun – ihre Leistung nicht offensiv kommunizieren? Hanseatische Zurückhaltung? Natürlich bedeutete es einen erhöhten Aufwand – nur wie soll ein Kunde wissen, dass seine Versicherungsbeiträge gut investiert waren, wenn ihn sein eigener Versicherer nicht hinreichend über seine geleisteten Dienste informiert? Nun gut, vielleicht ist auch das eine Lücke, die man als Versicherungsmakler schließen kann…
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