Der Niedersächsische Landtag hat mit dem „Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes“ am 26.05.2011 zahlreiche Neuerungen für Hundehalter in Niedersachsen beschlossen.
Neben der Versicherungspflicht für Hunde, einer Haftpflichtversicherung für Hunde, die älter als 6 Monate sind, gehören Kennzeichnungspflichten des Tieres, Meldepflichten des Tierhalters, ein Sachkundenachweis, eine Erlaubnispflicht für Halter von gefährlichen Hunden, ein zentrales Melderegister und sogar eine Einschränkung des Grundrechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Grundgesetz Artikel 13, Absatz 1) zum neuen Gesetz.
Was Sie als KFZ – Halter bereits kennen (man braucht eine Versicherungsbestätigung, früher „Doppelkarte“ zur Zulassung eines KFZ) gilt in ähnlicher Form nun auch für Hundehalter in Niedersachsen: Man muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Hund über 6 Monate nachweisen; die zuständige Gemeinde kann das kontrollieren und darf dafür das Grundstück des Hundehalters betreten. Versicherungspflicht für Hunde: Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckung von mindestens 500.000.- € für Personenschäden und 250.000.- € für Sachschäden bieten. Höhere Schäden müssen aus eigener Tasche gezahlt werden, falls mit dem Versicherer keine höhere Deckungssumme vereinbart wurde.
In der Praxis finden Sie sehr gute Haftpflichtversicherungen für Hundehalter („Tierhalterhaftpflichtversicherung“, umgangssprachlich „Hundeversicherung“) mit Deckungssummen von 5 bis 10 Mio. € für eine Jahresprämie von etwa 45 bis 65 € für den ersten Hund auf dem Markt. Hier können Sie eine solche Haftpflichtversicherung für Hunde gleich online abschließen und hier können Sie unterschiedlichste Tarife zahlreicher Anbieter für eine Hundehaftpflichtversicherung vergleichen.
Der Sachkundenachweis und die Meldepflichten treten erst zum 01.07.2013 in Kraft, die Haftpflichtversicherung muss zum 01.07.2011 bestehen.
Zur Pressemitteilung „In Niedersachsen gilt ab 01. Juli die Versicherungspflicht für Hunde“ .
Kommentare zu diesem Beitrag
Vielen Dank dem Kollegen Marcus König (http://www.fehmarn-assekuranz.de/) für den Hinweis auf den fehlerhaften Link zum Vergleichsrechner! Ist nun repariert.
Hallo Herr Kollege, Niedersachsen ist übrigens bereits das 4. Bundesland, das die Versicherungspflicht für Hunde einführt.
Hallo Jürgen,
Danke für den Hinweis. Die drei anderen Bundesländer, in denen bereits eine generelle Pflichtversicherung (nicht nur für „Kampfhunde“) für Hundehalter besteht, sind: Berlin, Hamburg und Sachsen–Anhalt. Das zur Vervollständigung.
Ergänzend hier noch die Mitteilung, dass für Hunde bestimmter Rassen oder ab einer bestimmten Größe oder Gewichtes auch in Nordrhein-Westfalen eine Versicherungspflicht besteht. Hier ein Link zum entsprechenden Gesetz (§ 10, § 11):
Der Hund meiner Frau ist vielleicht 15 cm hoch!!
Der kann garnix kaputt machen selbst wenn er AMOK laufen würde.
Wofür brauch so ein Hund eine Hundeversicherung???
Er hat ja eine aber trotzdem hätte man erst ab einer bestimmten Größe eine Pflicht machen sollen.
Hallo Jan, es reicht ja schon aus, dass jemand behauptet, er hätte etwas getan. Auch das ist ein Fall für die Tierhalterhaftpflicht. PS: Wenn man eine Selbstbeteligung vereinbart – was man ja gut machen kann, wenn man meint, der Hund stellt nichts an – sinkt auch der Versicherungsbeitrag.