Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
  • +++ Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie +++
  • +++ Versicherungsmakler als Vertrauensperson im BU-Leistungsfall +++
  • +++ Vor 25 Jahren habe ich meine erste Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt +++
  • +++ Berufsunfähig wegen Post-Covid: Alte Leipziger zahlt 58.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
Versicherungsmakler
Team Helberg

Courtage – der Maklerlohn

 

Courtage – was kostet die Arbeit eines Versicherungsmaklers?

Courtage

Die Vergütung eines Versicherungsmaklers nennt man Courtage, neudeutsch Kurtage geschrieben. Nicht zutreffende Bezeichnungen des Maklerlohns für einen erfolgreich vermittelten Versicherungsvertrag sind Ausdrücke wie „Provision“ und „Honorar“.

Courtage ist nicht gleich Provision

Von Provision spricht man bei der Vergütung von Versicherungsvertretern. Eine Provision unterliegt nicht dem Schicksalsteilungsgrundsatz einer Courtage. Versicherungsvertreter bekommen üblicherweise außer der Provision weitere finanzielle Unterstützung durch den Versicherer. Zum Beispiel in Form der Übernahme von Raum-, Personal-, oder Sachkosten. Makler nicht. Versicherungsvertreter können bei Vertragsende mit dem Versicherer einen Ausgleichsanspruch haben. Makler nicht.

Courtage ist nicht gleich Honorar

Von Honorar spricht man bei reinen Beratungsdienstleistungen, die Versicherungsmakler nur in bestimmten Fällen erbringen dürfen. Ob ein Versicherungsvertrag vermittelt wird, ist bei einem reinen Beratungshonorar egal. Im Gegensatz zur Courtage unterliegt ein reines Beratungshonorar in der Regel der Umsatzsteuerpflicht.

Vergütung für die Vermittlung und Vertragsbetreuung

Üblicherweise ist der Maklerlohn für den erfolgreich vermittelten Versicherungsvertrag Bestandteil der Versicherungsprämie. Die Versicherungsgesellschaft bekommt von Ihnen die Versicherungsprämie und kehrt einen Teil davon als Courtage an den Versicherungsmakler aus. Das gilt, obwohl Versicherungsmakler im Auftrag ihrer Kunden tätig werden und nicht im Auftrag eines Versicherers.

Ein Versicherungsmakler kann aber nicht nur neue Versicherungen vermitteln. Versicherungsmakler können auch bereits bestehende Verträge für Sie verwalten und in die Betreuung nehmen. Auch in diesem Fall bekommt der Makler oftmals (aber keinesfalls immer) einen Teil Ihrer Versicherungsprämie von der Versicherungsgesellschaft für seine Arbeit erstattet.

Wenn Sie also über einen Versicherungsmakler einen Versicherungsvertrag abschließen, oder einen bestehenden Vertrag in seine Verwaltung geben, werden Sie meist nichts zusätzlich für die Vermittlung zahlen müssen. „Umsonst“ kann aber auch ein Versicherungsmakler nicht arbeiten.

Wie hoch ist die Courtage des Versicherungsmaklers?

Die Höhe der Courtage eines Versicherungsmaklers ist von zahlreichen Faktoren abhängig:

  • Von der Versicherungssparte (z.B. KFZ-Versicherung, Hausratversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung);
  • von der Höhe der Versicherungsprämie, die der Kunde zahlt;
  • manchmal von der Laufzeit eines Vertrages;
  • vom Inhalt der Courtagezusage durch die Versicherer.

Courtage bei Sachversicherungen

In den SHUK Sparten (steht für Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrtversicherung) lautet das Prinzip für die Berechnung der Courtagehöhe: X % von der Versicherungsprämie ohne Versicherungssteuer, so lange der Vertrag läuft und keine anderweitige Betreuung durch den Kunden gewünscht wird.

Wenn Sie beispielsweise eine Single-Privathaftpflichtversicherung mit einem Jahresbeitrag von 58 EUR abschließen, sieht die Rechnung so aus:

Jahresbeitrag: 58 EUR abzgl. 19% Versicherungssteuer = 48,74 EUR ohne Steuer. Davon (abhängig vom Versicherer und Tarif) etwa 20 – 25% Courtage = 9,75 EUR bis 12,16 EUR. Dafür übernimmt der Versicherungsmakler die Marktsondierung, Beratung, Vermittlung, Dokumentation und steht während der Vertragslaufzeit als Ansprechpartner oder auch zur Unterstützung im Schadensfall zur Verfügung.

In der KFZ-Versicherung dürfte die durchschnittliche Courtage bei 6 – 8% liegen. Wenn Sie also 400 EUR für Ihre KFZ-Versicherung zahlen: 400 EUR abzgl. 19% Versicherungssteuer = 336,14 EUR ohne Steuer, also 20,17 EUR bis 26,90 EUR an Courtage. Die Dienstleistung des Maklers dafür: Siehe oben, wobei in der KFZ-Versicherung zusätzlich noch Änderungen der Tarifmerkmale (mehr Fahrleistung, andere Fahrer), Fahrzeugwechsel, Rabattübertragungen und andere Tätigkeiten mehr hinzu kommen.

Courtage, der Maklerlohn von Versicherungsmaklern
Courtage – der Maklerlohn: Manchmal viel, manchmal wenig. Grafik: colourbox.com

Courtage bei Privaten Krankenversicherungen

In der Krankenversicherung richtet sich die Courtagehöhe ebenfalls nach dem Versicherungsbeitrag. Wegen  der enormen Beratungsintensivität (wenn man es richtig machen will) und dem Umstand, dass längst nicht jeder Antragssteller überhaupt versichert werden kann, wird die Vergütung nicht pro Jahr gezahlt, sondern zum größten Anteil als Abschlusscourtage einmalig bei Vertragsbeginn.

Versicherungsmakler erhalten unseres Wissens durchschnittlich etwa 7 Monatsbeiträge auf die Kranken- und 1,8 Monatsbeiträge auf die Pflegepflichtversicherung.  Für die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung mit einem Monatsbeitrag von 300 EUR und einer Pflegepflichtversicherung von 25 EUR erhält ein Versicherungsmakler also durchschnittlich etwa 2.145 EUR – wenn der Kunde 5 Jahre bei diesem Versicherer bleibt.

Wechselt der Kunde vorher den Versicherer, oder wird wieder versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung, muss der Versicherungsmakler im Rahmen der Stornohaftung die Courtage anteilig zurückzahlen. Ist der Kunde beispielsweise nach einem Jahr weg, bleiben dem Makler im Beispiel oben 429 EUR – der Rest ist an den Versicherer zurückzuzahlen. Der Beratungsaufwand war jedoch gleichhoch, wie wenn der Kunde dauerhaft bleiben würde.

Courtage bei Lebensversicherungen

Auch in der Lebensversicherung wird in der Regel aus dem gleichen Grund (hoher Beratungsaufwand, wenn man es richtig machen will, längst nicht jeder Antrag wird auch angenommen) die Courtage zum größten Teil als einmalige Abschluss-Courtage gezahlt. Zur Lebensversicherung zählen auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung.

Die Abschluss-Courtagen  werden nicht in Monatsbeiträgen errechnet, sondern in Promille oder Prozent der Bewertungssumme. Die Bewertungssumme richtet sich (meist) nach den garantierten Beiträgen der vereinbarten Vertragslaufzeit und kann durch Laufzeitfaktoren und Bewertungsfaktoren seitens des Versicherers begrenzt oder erhöht werden.

Die normale Rechenweise sieht so aus: Jahresbeitrag x Jahre Laufzeit x X % Abschluss-Courtage.

Für eine Lebens- / Renten- / Berufsunfähigkeitsversicherung, für die der Kunde 1200 EUR im Jahr zahlt und die 30 Jahre läuft, ergibt sich in der Regel eine Bewertungssumme von 36.000 EUR. Sieht der Tarif und die Courtagezusage des Versicherers eine Courtage in Höhe von 4% vor, ergibt sich also ein Courtagebetrag von 1.440 EUR. Wegen der Vielzahl von Tarifen mit unterschiedlichen Vergütungsfaktoren, Unterschieden in der Privaten oder Betrieblichen Altersversorgung ist die Zahl 4% mit Vorsicht anzunehmen. Die konkrete Courtagehöhe kann sowohl weitaus niedriger, aber auch höher liegen.

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Rückforderungsansprüche und Abzüge bei der Courtage

Auch in der Lebensversicherung gilt eine 5 -jährige Courtagehaftungszeit. Kündigt der Kunde nach einem Jahr, muss der Versicherungsmakler auf Grund eines Gesetzes 4/5, also im Beispiel oben 1.152 EUR, zurückzahlen und kann nur 288 EUR behalten. Und das trotz vollständig erbrachter Beratungs- und Vermittlungsleistung.

Manche Versicherer fordern für vermittelte Kranken- oder Lebensversicherungen Beiträge vom Versicherungsmakler zu einer Vertrauenschadenversicherung. Diese soll dann einspringen, falls der Makler nicht in der Lage ist, die Courtage im Rahmen der Stornohaftung zurückzuzahlen. Alternativ oder auch zusätzlich zahlen viele Versicherer nicht 100% der Courtage an den Versicherungsmakler aus, sondern behalten beispielsweise 10% als sogenannte Stornoreserve ein.

Was wir hier für das bessere Verständnis kurz und mit konkreten Zahlen benennen, ist in der Praxis ein kompliziertes Verfahren. So hat die längste uns vorliegende Courtagezusage einen Umfang von über 70 DIN A4 Seiten mit inzwischen über einem Dutzend Ergänzungen: Nicht sehr transparent und alles andere als einfach zu verstehen. Eben, wie Versicherungen.

Das Pro und Contrag der Courtage
Pro und Contra der Maklercourtage

Die Kehrseite

Was sich auf der einen Seite komfortabel anhört („Nichts zahlen ausser der Versicherungsprämie“), hat auch eine andere Seite:

  1. Ein Makler wird im Regelfall verständlicher weise nur an die Versicherer vermitteln, die ihm vorher schriftlich bestätigt haben, für einen vermittelten Vertrag eine Courtage zu zahlen. Das machen zwar inzwischen sehr viele, aber längst nicht alle Versicherer;
  2. Obwohl Sie als Kunde der Auftraggeber des Maklers sind, ist es die Versicherungsgesellschaft, die die Höhe der Courtage zusagt und weitere Regularien festlegt;
  3. Im Allgemeinen erfahren Sie nicht automatisch, sondern erst auf Nachfrage, welche Vergütung der Makler für seine Arbeit bekommt;
  4. Die Höhe der Courtage – und das ist der Kritikpunkt, der am seltensten angebracht wird und unseres Erachtens doch am ehesten kritikwürdig ist – verhält sich proportional zu dem Beitrag, den der Kunde an den Versicherer zahlt.

Würden Sie lieber den Versicherungsmakler direkt bezahlen, wenn parallel die Versicherungsprämien ungefähr in gleicher Größenordnung günstiger würden?

Ausblick auf die Vergütung von Versicherungsmaklern
Ausblick auf die Vergütung von Versicherungsmaklern: Courtage oder Honorar?

Ausblick

Seit vielen Jahren arbeiten wir daran, Ihnen alternative Möglichkeiten anzubieten, unsere Arbeit zu entlohnen. Wir sind der Meinung, dass Mandant und Versicherungsmakler diejenigen sein sollten, die Art und Höhe der Vergütung des Maklers bestimmen sollten – nicht ein Versicherer.

Allerdings stecken diese alternativen Vergütungsformen nochimmer „in den Kinderschuhen“. Vor allem deshalb, weil nicht viele Versicherer Tarife ohne einkalkulierte Vergütung („Nettotarif“) für Versicherungsmakler anbieten. Man hört auch, dass die Nachfrage nach solchen Nettotarifen eher gering sei.

Lesen Sie auch den Diskussionsbeitrag von Matthias Helberg zum Thema Provisionen, Honorare, Bezahlung.

Im Juni 2017 sollte ein neues Gesetz es Versicherungsmaklern verbieten, sich überhaupt direkt von den eigenen Kunden vergüten zu lassen. In der sprichwörtlich letzten Minute wurde dieses unsinnige Vorhaben wieder zurückgenommen.

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    Zuletzt überarbeitet am 02.01.2023 Courtage der Maklerlohn