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Die Winterreifenpflicht ist da

 

BUNDESRAT BESCHLIESST WINTERREIFEN-PFLICHT

Am 26.11.2010 hat der Bundesrat die Winterreifenpflicht für Deutschland beschlossen, sie gilt bereits ab dem 04.12.2010.
Veröffentlicht wurde die Winterreifen-Pflicht im Bundesgesetzblatt am 03.12.2010. Darin heisst es:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraffahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen).“
Es wurde also kein bestimmter Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen Winterreifen verwendet werden müssen und genau genommen sind nicht nur Winterreifen erlaubt, sondern auch sogeanannte Ganzjahresreifen, nur ein M+S -Reifen muss es sein (siehe Prägung auf dem Reifen).

Die meisten Autofahrer haben bislang schon vernünftigerweise Winterreifen aufziehen lassen – für sie ändert sich also wenig. Auch trotz Verwendung von Winterreifen sollte natürlich die Fahrweise der Witterung angepasst werden.

Wer zukünftig bei entsprechender Witterung ohne Winterreifen an seinem PKW oder KRAD erwischt wird, muss mit einem Bussgeld von 40 EUR, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 EUR rechnen.

Wer eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, die nicht auf die Einrede der Groben Fahrlässigkeitverzichtet, wird auch mit Problemen bei der Regulierung von selbstverursachten Schäden am eigenen Fahrzeug rechnen müssen, falls zum Unfallzeitpunkt die Witterung den Einsatz von M+S-Reifen geboten hätte.