KFZ-Versicherung: Billig, billig, billig?
Des Deutschen liebstes Kind … muss billig versichert sein – zumindest wenn man der Werbung und den Medien glauben sollte. Ist ja auch logisch: Wofür viele Haushalte einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens aufwenden, das muss als Ausgleich minimalistisch abgesichert werden?
Wie viele Jahre lang müssten Sie 100 EUR pro Jahr „zu viel“ an KFZ-Versicherung sprämie für einen Hochleistungstarif zahlen, durch den nur ein einziger Schaden in Höhe von 5.000 EUR vom Versicherer übernommen wird, um damit in der Summe mehr zu zahlen, als für einen vermeintlich so günstigen Auto – Billig -Tarif, in dem der Schaden nicht versichert wäre?
Richtig: 50 Jahre.
Hier geht es zu unserem KFZ-Vergleichsrechner.
Wenn „alle Welt“ über die Prämien in der Auto-Versicherung spricht, ist es höchste Zeit um sich über Leistungsunterschiede in der Autoversicherung zu kümmern – denn darum geht es:
Der Versicherer zahlt nicht * er zahlt * er zahlt nicht * er zahlt * er zahlt nicht * er zahlt * er zahlt nicht …
Sie haben sich grob fahrlässig verhalten: 6.000.- € bekommen oder nicht?
Sie fahren bei rot über die Ampel, spielen während der Fahrt am Autoradio oder dem NAVI herum, telefonieren mit dem Handy, versuchen während der Fahrt eine Wespe aus dem Auto zu verjagen, sinken in Sekundenschlaf… und verursachen so einen Schaden am eigenen Fahrzeug in Höhe von 6.000.- €.
Von uns spätestens ab 2007 vermittelte Versicherungsverträge verzichten weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit: Die Versicherer zahlen im Rahmen einer Kaskoversicherung.
Derlei Schäden werden gar nicht, oder seit 2009 nur anteilig („Quotelung“) von Versicherern wie z.B. diesen übernommen (*)
Sie haben einen Zusammenstoß mit einem Tier – hoffentlich dem Richtigen?
Während der Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz in der Regel in der Teilkasko versichert ist, gilt dies nicht für Tiere wie Hund, Pferd, Katze, Schaf, Ziege, Fasan, Taube, Eichhörnchen etc.
Von uns spätestens ab 2007 vermittelte Versicherungsverträge leisten im Rahmen der Teilkasko meist für ‚Tiere aller Art’, oder zählen zusätzliche Tierarten auf. Nur für Zusammenstöße mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz wollen bedingungsgemäß Versicherer wie diese aufkommen (*):
Der Restwert Ihres Leasing -PKW liegt 3.000.- € unter dem Leasingwert?
Eine solche Differenz bei einem Totalschaden zahlen nur die Versicherer, bei denen eine sogenannte ‚GAP’-Deckung abgeschlossen wurde, oder im Tarif bereits enthalten ist, wie beim Tarif TOP DRIVE der Itzehoer.
Ihr Abstecher über die russische Grenze kostet den Versicherungsschutz.
Der günstige Urlaub in Polen wird durch einen Kaskoschaden bei einem Unfall hinter der russischen Grenze extrem teuer: Der Versicherer zahlt nicht, denn er begrenzt den Geltungsbereich der Kaskoversicherung und schließt z.B. Russland aus.
Das trauen sich z.B. (*)
Der Wiederbeschaffungswert Ihres Gebrauchten (Totalschaden) liegt 4.500 € unter dem Kaufpreis?
Ein typischer Fall von ‚Pech gehabt’, es sei denn, Ihr Tarif beinhaltet eine Kaufwertentschädigung. Beim Tarif TOP DRIVE der Itzehoer gilt diese bis zu 24 Monate lang für maximal 48 Monate alte Fahrzeuge: In dieser Form unseres Wissens einzigartig in Deutschland.
Ein Wagen des örtlichen Bauhofs streift Ihren Wagen – aber ist der versichert?
Nein, denn Fahrzeuge größerer Kommunen sind versicherungsfrei (zu erkennen an Kennzeichen wie OS-2010). Dafür dürfen Sie Ihre Ansprüche an den städtischen Kämmerer stellen, nur wann kommt das Geld?
Hier hilft die ‚Direktregulierung’: Schäden durch Dritte reguliert auf Wunsch Ihr eigener KFZ -Versicherer, im Inland wie im Ausland (und holt sich im Anschluss nach Möglichkeit das Geld beim Verursacher zurück). Das gibt es nur bei 2 Versicherern in Deutschland (*).
(*) Diese Information ist unseren Mandanten vorbehalten.
KFZ-Versicherungsvergleich
Autoversicherung – Hätten Sie es gewusst?
Ein einziger Schaden wirft Sie 14 Jahre zurück.
25 lange Jahre sind Sie schadensfrei in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung gefahren (= SF25), haben es auf „30%“ geschafft. Ein einziger Schaden wirft Sie auf bis zu 11 schadensfreie Jahre (SF11, „45%“) zurück, Ihre Versicherungsprämie steigt im Folgejahr um die Hälfte: Sie hätten einen Tarif mit ‚Rabattretter’ gebraucht: Von uns gar nicht anders angeboten.
Als besonders große Negativ -Rückstufer von SF 25 sind uns u.a. aufgefallen (*):
Wie Sie Ihren Rabatt schützen können.
Auch wenn Sie noch keine 25 Jahre schadenfrei fahren, können Sie Ihren Rabatt in der Form schützen, dass Sie sozusagen einen Schaden ‚frei’ haben. Einen solchen Rabattschutz bieten gegen eine Zusatzzahlung immer mehr Versicherer an, was nicht ganz uneigennützig ist, denn bei den meisten Versicherern gilt ein solcher Schutz nur, solange der Vertrag bei diesem Versicherer läuft. Lohnenswert kann das dennoch sein, denn ein Schaden bei 20 schadenfreien Jahren (SF 20 = „35%“) wirft Sie auf bis zu 8 schadenfreie Jahre (SF 8 = „50%“) zurück, die Prämie steigt im Folgejahr fast um die Hälfte.
Negativ in diesem Beispiel fallen z.B. auf (*):
Jährliche Fahrleistung und Garage falsch angegeben: Versicherungsprämie x 3.
Durch Angaben wie Fahrzeugnutzer, jährliche km-Leistung und nächtlicher Abstellplatz können Sie die Versicherungsprämie reduzieren – und wir weisen stets darauf hin, wie genau Sie diese Angaben nehmen sollten. Was viele nicht wissen: Bei vorsätzlich falschen Angaben kann der Versicherer nicht nur die Versicherungsprämie mit den richtigen Angaben rückwirkend berechnen, sondern auch Vertragsstrafen verhängen.
Auch hier kennt die Kreativität einiger Versicherer kaum Grenzen: So taucht in den Versicherungsbedingungen der CosmosDirekt das Wort ‚Vertragsstrafe’ nicht nur über 50 mal auf, dieser Versicherer möchte gleich jeweils einen ganzen Jahresbeitrag als Strafe zusätzlich berechnen, pro vorsätzlich falscher Angabe.
Sie haben ein Jahr lang keinen Schaden gehabt und bekommen 10% zurück?
Man kann sich sein vorsichtiges Fahren auch vom Versicherer ‚belohnen’ lassen. Haben Sie ein Jahr lang keinen Haftpflichtschaden gehabt, zahlt der Versicherer 10% der Haftpflichtprämie (ab SF 5) zurück. Hatten Sie 3 Jahre lang keinen Schaden in der Vollkaskoversicherung, entfällt beim nächsten Schaden die Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 500.- €. Beides bietet z.B. die (*) an.
(*) Diese Information ist unseren Mandanten vorbehalten.
Urteile zum Thema KFZ-Versicherung
BGH 25.06.2008, IV ZR 313/06
BGH, 23.05.2006 Az.: IV ZR 212/05
LG Coburg, 11.04.2006, Az.: 23 O 596/05
OLG Celle Az.: 8 U 82/04:
OLG Celle, 16.03.2006, Az.: 8 U 155/05
OLG Nürnberg, 25.04.2005 Az.: 8 U 4033/04
AG Duisburg 24.02.10 50 C 2567/09
LG Saarbrücken 07.05.10 13 S 14/10
OLG Oldenburg 23.06.2010 5 U 153/09