Helberg Versicherungsmakler
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  • +++ Berufsunfähig wegen Post-Covid: Alte Leipziger zahlt 58.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
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Versicherungen A-Z
Versicherungen: Wichtig wie ein Rettungsring.

Nachgelagerte Besteuerung

 

NOCH LÄNGST NICHT ALLEN BEKANNT

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 11.06.2004 wurde endgültig die nachgelagerte Besteuerung beschlossen. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte, eingeschränkte Formen der privaten Rentenversicherung („Basis“- ode r“Rürup“-Rente) werden nach und nach von der Steuer befreit, dafür werden die Renten jedoch bei der Auszahlung auf Dauer vollständig besteuert.
Das Steuerprivileg in der alten Form („Steuerfreiheit“) für private Renten- und Lebensversicherung galt nur noch für Verträge, die bis 31.12.2004 abgeschlossen worden sind.
Seit dem ist bei neu abgeschlossenen Verträgen bei der Auszahlung die Differenz zu den eingezahlten Beiträgen zu versteuern. Läuft der Vertrag mindestens bis zum Alter 60, ist von der Differenz zwischen Kapitalabfindung und eingezahlten Beiträgen nur die Hälfte zu versteuern.
Leibrenten sind auch weiterhin nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern, bei Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren sind das 18% der Rente, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind.

 

SO SAH ES DAS BUNDESFINANZMINISTERIUM

Die gelbe Gefahr

 

„Nach dem Gesetzentwurf sind die Bestandsrenten und Neufälle des Jahres 2005 bis zu einer Rente von rund 18.900 Euro / Jahr (rund 1.575 Euro / Monat) für Alleinstehende grundsätzlich steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge.
Was heißt das in der Praxis? Die Durchschnittsrente betrug 2002 in den alten Bundesländern monatlich 750 Euro (entspricht 9.000 Euro / Jahr), in den neuen Bundesländern 870 Euro pro Monat (10.400 Euro / Jahr). Das bedeutet, dass für Durchschnittsrenten auch künftig keine Steuer anfällt.
3/4 der steuerpflichtigen Rentenbezieher werden auch nach neuem Recht nicht steuerbelastet sein. Lediglich 1/4 (rund 3,3 Mio. steuerpflichtige Rentnerhaushalte mit erheblichen zusätzlichen Einkünften, z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitaleinkünften) werden nach neuem Steuerrecht steuerbelastet sein. Bereits nach geltendem Recht sind 2 Mio. Rentner steuerbelastet.“

WAS SAGT UNS DAS?

Norbert Blüm plakatiert

„Eins ist sicher: Die Rente“ Norbert Blüm am 21.04.1986

  • Die gesetzliche Rente ist bei einer durchschnittlichen Höhe von 750.- € heute schon nicht mehr ausreichend
  • Wer nicht selbst für das Alter vorsorgt, kann eigentlich auch gleich zum Sozialamt gehen
  • Die wahren Auswirkungen der Reformen werden erst nach und nach deutlich werden, da die Besteuerung immer weiter zunehmen wird, weitere Nullrunden kommen werden und die Auswirkungen des demographischen Faktors und des Nachhaltigkeits-Faktors spürbar werden

WAS TUN?

  • Prüfen Sie zunächst Ihre bestehende Versorgung: Was wird nachgelagert besteuert (Gesetzliche Rente, Beamtenpension, betriebliche Altersversorgung), wie hoch ist dieser Anteil an Ihrer Altersversorgung?
  • Sind Ihre bestehenden Verträge in Ordnung, stimmt die Leistung?
  • Es gibt keine 08/15 – keine Standardlösungen mehr. Die Welt der Altersvorsorge ist mit Beginn des Jahres 2005 spürbar komplizierter geworden. „Riester“- oder „Rürup“-Rente, Lebensversicherung, Fondssparplan, Rentenversicherung, Betriebliche Altersversorgung: Was für Sie richtig ist, kann nur noch individuell geprüft werden.