Immer wieder kommt es zu Unklarheiten und Missverständnissen, wann ein Wasserschaden an einem Gebäude oder an Hausrat ein versicherter Elementarschaden ist. Eine Überschwemmung im Lichtschacht ist kein versicherter Elementarschaden. OLG Karlsruhe 20.09.2011 12 U 92/11
Anlässlich des ‚Jahrestages‘ der Katastrophe veröffentlichen wir hier ein paar neue Schadenfotos unserer Mandanten, damit nicht so schnell in Vergessenheit gerät, was über 120 Liter Regen binnen weniger Stunden für Folgen haben können.