24
Okt
2011
Immer wieder kommt es zu Unklarheiten und Missverständnissen, wann ein Wasserschaden an einem Gebäude oder an Hausrat ein versicherter Elementarschaden ist. Eine Überschwemmung im Lichtschacht ist kein versicherter Elementarschaden. OLG Karlsruhe 20.09.2011 12 U 92/11
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