Kündigung? Es entspricht guter Sitte, dass der Versicherer einer Gebäudeversicherung den betreuenden Versicherungsmakler vorab informiert, wenn er einen Vertrag kündigen will. So kann sich der Versicherer von einem unerwünschten Vertrag lösen, ohne den Kunden zusätzlich zu benachteiligen. Der Kunde behält seinen Versicherungsmakler als Ansprechpartner, „nur“ Versicherer und Konditionen ändern sich. Manchmal kommt es aber auch anders…
Info über beabsichtigte Kündigung verbessert Chancen
Wer in letzter Zeit versucht hat, eine neue Gebäudeversicherung zu finden, wenn der Vorversicherer den alten Vertrag gekündigt hat, weiß, wie überaus schwierig und aufwändig das sein kann. Schließlich gibt der größte Teil der Versicherer mehr Geld für Schäden in der Gebäudeversicherung aus, als er Beiträge in dieser Sparte einnimmt. Bestandssanierungen (höhere Beiträge, Vereinbarung einer generellen Selbstbeteiligung, Kündigung) und Jahr um Jahr deutliche Beitragserhöhungen sind an der Tagesordnung. Manche Versicherer nehmen neue Gebäudeversicherungen nur noch, wenn parallel weitere Verträge abgeschlossen werden, andere überlegen, sich komplett aus dieser Versicherungssparte zurück zu ziehen. Wer als Versicherungsnehmer in dieser Lage bereits die Kündigung des alten Gebäudeversicherers erhalten hat, befindet sich wahrlich in einer schlechten Verhandlungsposition für eine neue Gebäudeversicherung. In dem Fall hilft leider auch nicht der schönste Gebäudeversicherung Vergleich. Um so höher ist es anzurechnen, wenn der alte Gebäudeversicherer seine Absichten im Vorfeld bekannt gibt und so dem Versicherungsmakler und seinem Mandanten die Chance gibt, selber den Vertrag zu kündigen. Das verbessert ihre Verhandlungsposition und damit die Chancen auf einen guten neuen Vertrag enorm.
Angekündigte Kündigung: Irrtum rechtzeitig erkannt
Auch aus einem weiteren Grund ist die Ankündigung einer Kündigung durch den Gebäudeversicherer sehr positiv zu sehen – für alle Beteiligten: Irrtümer können so auffallen, bevor größerer Schaden eintritt. So geschehen bei uns in dieser Woche.
Am Dienstag erhielten wir die Mitteilung eines Versicherers „Im Rahmen regelmäßiger Bestandskontrollen haben wir den Schadenverlauf des o. g. Vertrages überprüft. Aufgrund des Schadenverlaufs werden wir den Vertrag zum nächsten Ablauf, dem 01.05.2013, kündigen.“
Wir staunten nicht schlecht, denn dieser Vertrag hatte in knapp 7 Jahren gerade einmal 2 Schäden aufzuweisen, einer davon sogar gar nicht in der Gebäude-, sondern der angehängten Glasbruchversicherung. An Aufwendungen für beide Schäden hatte der Versicherer nicht einmal 400 €. Für den Versicherer war der Vertrag aus unserer Sicht ein gutes Geschäft gewesen – und nun die Kündigung? Wir reklamierten und baten um Überprüfung der Entscheidung.
Heute, am Donnerstag, kam die Antwort des Versicherers:
„Tatsächlich hat sich hier ein Irrtum ereignet. (…) Wir werden den o.a. Wohngebäudevertrag ungekündigt weiterführen. Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen.“
Natürlich nehmen wir die Entschuldigung an. Shit happens – auch bei uns. Vor allem jedoch wissen wir eine solche Ankündigung einer Kündigung zu schätzen und möchten an dieser Stelle allen Versicherern und Assekuradeuren danken, die sich an diese gute Sitte halten. Und die anderen motivieren, sie einzuführen…
Kommentare zu diesem Beitrag
Ein wirklich toller Beitrag!
Macht weiter so
Liebe Grüße aus Bremen,
Laura