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20
Aug
2012

Vergleichsrechner, die in die Irre führen

Kategorie: Verbraucherschutz, Versicherungsvertrieb  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Vergleichsrechner, die in die Irre führen? Ja, wir verwenden auch Vergleichsrechner. Als Werkzeug, das einem die Arbeit erleichtern kann, oder um Kriterien und Infos zu bekommen, die wir vielleicht noch nicht kennen. Nie aber, um allein darauf gestützt eine Versicherung zu empfehlen. Hat man viele Vergleichsrechner ausprobiert, bemerkt man relativ schnell das Dilemma, vor dem viele Vergleichsrechner stehen: Schwer Vergleichbares vergleichen zu wollen. In manchen Versicherungssparten ist das einfacher, in anderen schwieriger. Besonders schwierig ist es zweifelslos für eine so beratungsintensive Sparte wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gute und verlässliche Werkzeuge zu kreieren ist eine große Herausforderung für Softwareunternehmen und Vertriebe.

 

Dieser Vergleichsrechner führt so in die Irre

Etwas perplex guckt man als Branchenkenner allerdings schon, wenn man auf den Seiten eines Vergleichsportals auf einen Vergleichsrechner stößt, der gleich drei irreführende Informationen auf der ersten Seite des Vergleichs präsentiert:

Vergleichsrechner, die in die Irre führen

Vergleichsrechner, die in die Irre führen

  1. ‚Akademischer Beruf‘ als Beruf dürfte schon einmal dazu führen, dass viele ausgewiesene Versicherungsbeiträge schlicht falsch sind. Einige Versicherer arbeiten mit einer Berufsliste, in der über 30.000 verschiedene Berufe unterschieden werden. Es wirkt sich aus, zu wieviel Prozent man eine Bürotätgkeit ausübt, oder für wie viele Mitarbeiter man Personalverantwortung trägt, ob man selbstständig oder angestellt arbeitet.
  2. 70-75% des Nettoeinkommens über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern, mag zwar einen Anhaltspunkt ergeben, um Beiträge miteinander vergleichen zu können. Eine pauschale Empfehlung kann so nicht lauten. Für manchen wird es zu viel sein, für viele zu wenig.
  3. Zweifelsfrei der größte Quatsch ist die Aussage: „Sie dürfen zum Ende der Laufzeit jedoch maximal 65 Jahre alt sein.“ Natürlich gibt es ausreichend Anbieter, die zumindest für sehr viele Berufe eine Absicherung bis zum Alter von 67 Jahren zulassen – und da liegt für viele Verbraucher auch der Bedarf.

 

Fazit zum Artikel „Vergleichsrechner, die in die Irre führen“

Wenn man vorne schon in die Irre geführt wird, kann es hinten wohl kaum ein sinnvolles richtiges Ergebnis geben. Vergleichen ist gut. Diesen Vergleich spart man sich besser.

 

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