Zum neuen Jahr 2011 gibt es u.a. durch das GKV-Finanzierungsgesetz einige Änderungen, die gesetzlich Krankenversicherte und deren Arbeitgeber betreffen: Von höherem Beitragssatz, geänderten Beitragsbemessungs-grenzen, Reduzierung der 3 Jahresfrist auf 1 Jahr für das Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze, bis hin zu Änderungen für Duale Studiengänge usw.
Die Techniker Krankenkasse hat dazu die wichtigsten Informationen in einem pdf zusammengestellt: Informationen zum Jahreswechsel 2010/11.
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