Pressemitteilung 2/2010
Osnabrück, 20.09.2010
Für Otto Normalverbraucher ist die Sache klar: Stehen sein Grundstück oder sein Keller unter Wasser, spricht er von einer Überschwemmung. Hat er gut vorgesorgt, findet er diesen Ausdruck auch in seinen Versicherungspolicen unter Elementarschäden. „Dort sollte man allerdings genau hinsehen“, so Versicherungsmakler Helberg, um im Schadensfall keine böse Überraschung zu erleben. Die Ursachen für Überschwemmungen könnten in übergelaufenen Gewässern, aber auch in großen Niederschlagsmengen, im Ansteigen des Grundwassers bis an die Grundstücksoberfläche, oder in Rückstau aus der Kanalisation liegen. Wer könne schon damit rechnen, dass es Versicherer gibt, die weder Niederschläge, noch das an die Oberfläche gelangte Grundwasser als Überschwemmung akzeptierten? Im Kleingedruckten ließe sich auch die Verpflichtung zum Einbau von Rückstauklappen finden, allerdings längst nicht bei jedem Versicherer, so Helberg. Der unabhängige Versicherungsexperte empfiehlt Elementarschadenversicherungen bereits seit vielen Jahren und gibt im Internet unter www.helberg.info weitere Tipps. Einer davon lautet: Man muss genau in die Versicherungsbedingungen gucken, um heraus zu finden, ob wirklich das versichert ist, was man versichert haben möchte. Am Besten, bevor ein Schaden passiert.
Pressemitteilung ‚Wann ist Wasser für die Versicherung eine Überschwemmung?‘ als pdf.
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