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Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen ernst nehmen!

Wer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen beantworten muss, sollte die Antworten vorher gut recherchieren. Falsche oder unvollständige Antworten gefährden den Versicherungsschutz. Auch freiwillig "zu viel" gemachte Angaben kann der Versicherer gegen einen verwenden.

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Das Wichtigste im Überblick

Die Gesundheitsfragen im Antrag eines BU-Versicherers müssen Sie vollständig und korrekt beantworten.

Scheuen Sie sich nicht davor, Gesundheitsfragen mit „Ja“ zu beantworten.

Am besten lassen Sie im Vorfeld eine anonyme Risikovoranfrage durchführen. Dann bekommen Sie eine gute Einschätzung, wie der Versicherer Ihre Angaben bewertet, ohne dass Sie deswegen auf eine „schwarze Liste“ kommen.



Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen

Wenn ein Versicherer Sie versichern soll, darf und muss er Ihnen die Fragen stellen, die er für wichtig erachet, um sich zu entscheiden. Denn kein Versicherer muss Sie gegen Berufsunfähigkeit versichern.

Die Rechtsgrundlage dazu findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 19 Absatz 1. Dort heißt es etwas juristisch verklausuliert:

„(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.“

Welche Gesundheitsfragen ein Versicherer in seinem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, darf er selbst entscheiden. So kommt es, dass manche Versicherer zum Beispiel nach stationären Behandlungen in den letzten 10 Jahren fragen und andere nach solchen in den letzten 5 Jahren. Die einen Versicherer fragen, ob man in den letzten 10 Jahren Krebs hatte, die anderen Versicherer fragen, ob man jemals Krebs hatte.

Manche Versicherer fragen nur nach ärztlich behandelten „Krankheiten“, andere nach „Beschwerden“, egal ob sie ärztlich behandelt wurden oder nicht.

Sie müssen das angeben, wonach der Versicherer fragt. Mehr (in aller Regel) nicht. Alles, was Sie aus freien Stücken zusätzlich mitteilen und alle Informationen, die der Versicherer aus anderen Quellen, wie der „schwarzen Liste“ HIS, bekommt, darf er zur Risikoeinschätzung nutzen. Im Zweifelsfall dann auch gegen Sie.


Beispiele für beantwortete Gesundheitsfragen im BU-Antrag

Genauso, wie sich die Gesundheitsfragen bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden, so unterscheiden sich natürlich auch die Antworten. Logisch. Aber wie sehr, ist vielen vielleicht nicht bekannt. Daher zeigen wir hier zwei Beispiele aus unserer Beratungspraxis.

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen: Alle Fragen verneint

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen: Falsche Angaben können zum BU-GAU führen.
Falsche Angaben im Berufsunfähigkeitsversicherungs-Antrag können zum BU-GAU führen.

So wie oben abgebildet hatte eine Kundin die Gesundheitsfragen in ihrem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantwortet.

Als wir nachfragten, ob Sie denn wirklich in den letzten 5 Jahren nicht bei einem Arzt gewesen sei, fielen ihr dann doch mehrere Behandlungen und sogar ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt ein.

Aber der damalige Vermittler hatte ihr gesagt, das müsse sie nicht angeben. Damit war der Versicherungsschutz akut gefährdet. Im Fall der Fälle hätte der Versicherer die Leistung verweigern können.

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen: Fast alle Fragen bejaht

Gesundheitsangaben im BU-Antrag ernst nehmen! Ein Extremfall - aber der Antrag wurde angenommen. Nach viel, viel Vorbereitungsarbeit.
Gesundheitsangaben im BU-Antrag ernst nehmen! Ein Extremfall – aber der Antrag wurde angenommen. Nach viel, viel Vorbereitungsarbeit.

Ein anderes, sicherliches extremes, Beispiel: Fast alle Gesundheitsfragen wurden bejaht. Weil im Vorfeld eine anonyme Risikovoranfrage durchgeführt und alles penibelst belegt worden war, wurde dieser Antrag angenommen. Dann braucht man auch keine Angst vor den Gesundheitsfragen im BU-Antrag zu haben.


Die Folgen falscher Angaben im Antrag

Sie müssen auf die Fragen im Antragsformular auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung also korrekt und vollständig antworten. Falls Sie das nicht tun, ist nicht nur Ihr Versicherungsschutz in Gefahr, sondern der ganze Vertrag. Schlimmstenfalls kommt es zum BU-GAU, dann haben Sie gar nichts mehr: Keine gezahlten Beiträge, keinen Versicherungsschutz, keine BU-Rente, wenn Sie darauf angewiesen sind. Und einen neuen Vertrag bekommen Sie auch nicht mehr.

In weniger schlimmen Fällen kann der Versicherer immerhin noch den Vertrag ändern (zum Beispiel einen Leistungsausschluss oder einen höheren Beitrag verlangen), oder ihn für die Zukunft kündigen. Dann kann immerhin noch Versicherungsschutz für bereits eingetretene Leistungsfälle bestehen. Wie der Versicherer auf eine Anzeigepflichtverletzung reagieren darf, hängt nicht zuletzt davon ab, ob sie grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar arglistig begangen wurde.

Die Versicherer müssen in den Anträgen auf die Folgen falscher Angaben hinweisen – und tun es auch. Zum Beispiel in Form solcher Belehrungen, die sich meistens im Kleingedruckten der Antragsformulare finden:

Berufsunfähigkeitsversicherung: Mitteilung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
„Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht“ (Ausschnitt). Quelle: Antragsformular eines BU-Versicherers

Wenn Sie die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung für sich finden und Probleme im Leistungsfall möglichst vermeiden wollen, sind wir gerne für Sie da.



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    Zuletzt aktualisiert am 02.04.2024 Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen