WAS KOSTET DIE ARBEIT DES VERSICHERUNGSMAKLERS?
Üblicherweise ist die Courtage, also der Maklerlohn für den erfolgreich vermittelten Versicherungsvertrag, Bestandteil der Versicherungsprämie:
Die Versicherungsgesellschaft bekommt von Ihnen die Versicherungsprämie und kehrt einen Teil davon als Courtage an den Versicherungsmakler aus.
Nicht zutreffende Bezeichnungen des Maklerlohns für einen erfolgreich vermittelten Versicherungsvertrag sind Ausdrücke wie ‚Provision‘ und ‚Honorar‘:
Von Provision spricht man bei Versicherungsvertretern. Von Honorar spricht man bei reinen Beratungsdienstleistungen, die Versicherungsmakler zumindest in bestimmten Bereichen (Nichtselbständige, Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersversorgung) ebenfalls erbringen können.
Ein Versicherungsmakler kann auch bereits bestehende Verträge für Sie verwalten und in seine Betreuung nehmen. Auch in diesem Fall bekommt der Makler oftmals (aber keinesfalls immer) einen Teil Ihrer Versicherungsprämie von der Versicherungsgesellschaft für seine Arbeit erstattet.
Wenn Sie also über einen Versicherungsmakler einen Versicherungsvertrag abschließen, oder einen bestehenden Vertrag in seine Verwaltung geben, werden Sie meist nichts zusätzlich für die Vermittlung zahlen müssen. „Umsonst“ kann aber auch ein Versicherungsmakler nicht arbeiten.
DIE KEHRSEITE
Was sich auf der einen Seite komfortabel anhört („Nichts zahlen ausser der Versicherungsprämie“), hat jedoch auch eine andere Seite:
- Ein Makler wird im Regelfall verständlicher weise nur an die Versicherer vermitteln, die ihm vorher schriftlich bestätigt haben, für einen vermittelten Vertrag eine Courtage zu zahlen;
- Obwohl Sie der Auftraggeber des Maklers sind, ist es die Versicherungsgesellschaft, die die Höhe der Courtage zusagt und weitere Regularien festlegt;
- Im Allgemeinen erfahren Sie nicht automatisch, sondern erst auf Nachfrage, welche Vergütung der Makler für seine Arbeit bekommt.
Würden Sie lieber den Versicherungsmakler direkt bezahlen, wenn parallel die Versicherungsprämien ungefähr in gleicher Größenordnung günstiger würden?
AUSBLICK
Seit Jahren arbeiten wir daran, Ihnen alternative Möglichkeiten anzubieten, unsere Arbeit zu entlohnen. Wir sind der Meinung, dass Mandant und Versicherungsmakler diejenigen sein sollten, die Art und Höhe der Vergütung des Maklers bestimmen sollten – nicht ein Versicherer.
Allerdings stecken diese alternativen Vergütungsformen noch immer „in den Kinderschuhen“: Vor allem deshalb, weil erst wenige Versicherer Tarife ohne einkalkulierte Vergütung („Nettotarif“) für Versicherungsmakler überhaupt anbieten.
Um für Sie mehr Wahlmöglichkeiten zu schaffen, hat Matthias Helberg bereits im Januar 2008 mit Kollegen die „Initiative ‚Gemeinsame Erklärung‘ “ in’s Leben gerufen. Falls Sie das Thema weitergehend interessiert, schauen Sie mal auf www.versicherungsmakler2008.de/ vorbei. Aus dieser Initiative ist kurze Zeit später der Berufsverband Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e.V. entstanden.
Lesen Sie auch den Diskussionsbeitrag zum Thema Provisionen, Honorare, Bezahlung.