Die private Unfallversicherung
Private Unfallversicherungen können 24 Stunden rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz bieten. Entsprechende Versicherungsverträge laufen meist ein bis drei Jahre und verlängern sich automatisch, wenn weder der Versicherer noch der Versicherungsnehmer kündigen.
Grundlage für eine Leistung aus einer Unfallversicherung ist stets ein Unfall: Voraussetzung demnach ist, dass man plötzlich durch ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, handelt es sich in der Regel nicht um einen Unfall gemäß der Versicherungsbedingungen.
Ein dauerhafter Schaden, also eine Invalidität, muss meist innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb weiterer 3 Monate gegenüber dem Versicherer geltend gemacht worden sein. Die Invaliditätssumme wird in aller Regel erst anschließend ausgezahlt.
Für die Prämienhöhe kommt es neben den Versicherungsbedingungen in erster Linie auf die Höhe der versicherten Leistung, auf Alter, Geschlecht (jedenfalls bis Dezember 2012) und Berufsgruppe (körperlich oder nicht körperlich tätig) an.
Sinn einer Unfallversicherung
Über den Sinn einer Unfallversicherung kann man geteilter Meinung sein. In jedem Fall ist sie deutlich unwichtiger, als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn diese leistet auch bei durch Krankheiten verursachte Berufsunfähigkeit. Mit einer Unfallversicherung allein, würde man bei Invalidität, die durch eine Krankheit entstanden ist, leer ausgehen. Eine Unfallversicherung kann jedoch eine gute Ergänzung einer Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen.
Beispiel für eine Gliedertaxe
Verlust | Invalidität |
eines Armes im Schultergelenk | 70% |
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes | 65% |
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenkes | 60% |
einer Hand im Handgelenk | 55% |
eines Daumens | 20% |
eines Zeigefingers | 10% |
eines anderen Fingers | 5% |
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels | 70% |
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels | 60% |
eines Beines bis unterhalb des Knies | 50% |
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels | 45% |
eines Fußes im Fußgelenk | 40% |
einer großen Zeh | 5% |
einer anderen Zehe | 2% |
eines Auges | 50% |
des Gehöres auf einem Ohr | 30% |
des Geruchssinnes | 10% |
des Geschmackssinnes | 5% |
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