Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, manchmal auch Öltank-Haftpflichtversicherung genannt, soll den Eigentümer vor den finanziellen Folgen schützen, die sich ergeben, wenn Öl zum Beispiel in das Grundwasser gelangt und es zu Schadensersatzansprüchen privatrechtlichen Inhalts kommt (zu öffentlich-rechtlichen Ansprüchen an Unternehmen und Unternehmer siehe Umweltschadenversicherung).
Der besonderen Gefahr hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass der Eigentümer eines Öltanks unabhängig vom eigenen Verschulden haftet.
Wie bei allen Haftpflichtversicherungen geht es um die Absicherung von Schäden, die andere erleiden. Schäden am eigenen Eigentum (Sanierung Keller, Sanierung Boden) sind daher in der Regel durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nicht gedeckt.
Es ist stets die Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe zu benennen, zum Beispiel das Fassungsvermögen in Litern, sowie die Lage (im Keller, oberirdisch, unterirdisch).
Die Verträge unterscheiden sich in der Höhe der Deckungssumme, bis zu der Schäden übernommen werden, in einer möglichen Selbstbeteiligung und in besonderen Leistungs-Extras.
Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kann bis zu bestimmten Größenordnungen auch Bestandteil einer Privathaftpflichtversicherung oder einer Betriebshaftpflichtversicherung sein.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
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