Dachschaden durch Schneedruck oder Eisdruck
Wenn in einem Winter mit starkem Schneefall und / oder Eisregen das Gewicht auf Dächern so groß wird, dass die Dachkonstruktion nachgibt (Schneedruck, Eisdruck), ist das durch eine normale Gebäudeversicherung nicht versichert.
Da sich das Klima offenbar ändert, kann man auch solche Fälle selbst für Norddeutschland nicht mit Gewissheit ausschließen.
Eine Möglichkeit, sich vor den Folgen derlei Schäden abzusichern, ist der Einschluss einer Elementarschadenversicherungin die Gebäudeversicherung – und parallel auch in die Hausratversicherung, oder Inventarversicherung.
Keine großen Klauselunterschiede in den Versicherungsbedingungen
Im Gegensatz zu den Versicherungsbedingungen für den Baustein Überschwemmung in der Elementarschadenversicherung haben wir für den Baustein Schneedruck und Eisdruck keine großen Unterschiede finden können. Dennoch sollte man auch hier vorsichtshalber genau hinsehen.
Die meisten Versicherer halten sich nach unserem Eindruck an die GDV-Musterformulierung:
„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“
Zum Vergleich Hausratversicherung mit Elementarschadenversicherung.
Zum Vergleich Gebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung.