04
Jan
2011
Vielleicht haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Gebäudeversicherung schon einmal von „Unterversicherung“ und „Unterversicherungsverzicht“ gehört und sich gefragt, was das eigentlich bedeutet?
Zusammengefasst: Hat zum Zeitpunkt eines Schadens Ihr Gebäude einen erheblich höheren Wert, als Sie mit dem Versicherer als Versicherungssumme vereinbart haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
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