Wenn manche Versicherer kalte Füße bekommen, hat das nichts mit den Außentemperaturen zu tun, sondern eher mit einem bevorstehenden BGH-Urteil. Nicht anders kann man den Rückzieher des britischen Lebensversicherers Clerical Medical Investment Group Ltd. werten. Für den 08.02.2012 war schon unter dem Az.: IV ZR 269/10 Termin beim Bundesgerichtshof (BGH) anberaumt. Es ging um
BGH 12.10.2011 Az.: IV ZR 199/10: Haben Versicherer ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht bis zum 01.01.2009 gemäß Artikel 1 Absatz EGVVG angepasst, führt das zur Unwirksamkeit der Regelungen über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten.
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