K.O.-Kriterien sind dafür da, um bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmte Mindestanforderungen zu stellen. Das verringert das Riesen-Angebot von Tarifen. Übrig bleiben dann nur wenige Tarife, mit denen man sich im Weiteren intensiver beschäftigen kann.
Inhalt
- Wer bestimmt, was K.O. -Kriterien sind?
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Prognosezeitraum 6 Monate
- Rückwirkende Leistung nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit
- Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
- Verzicht auf Kündigung bzw. Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Zumutbare Arztanordnungsklausel
- Je mehr K.O. -Kriterien, desto enger das Feld der Anbieter
- Herausforderung: K.O. -Kriterien von sinnvollen Leistungsbausteinen unterscheiden
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Wer bestimmt, was K.O.-Kriterien sind?
Wer die K.O.-Kriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmt, bestimmt damit auch das Feld der in Frage kommenden Anbieter und Tarife. Einen richtig einheitlichen Markt-Standard gibt es nicht. Manche Vergleichs- und Beratungssoftware lässt das Anlegen von solchen K.O.-Kriterien zu. Auch unser Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich beinhaltet einige K.O.-Kriterien. Das sind:
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Wenn in den Versicherungbedingungen eine abstrakte Verweisung enthalten ist, so kann der Versicherer die Leistungen unter Umständen verweigern. Und zwar, sofern die versicherte Person noch einen anderen Beruf (Verweisungsberuf) ausüben könnte, der ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Außerdem kommt es bei der abstrakten Verweisung nur darauf an, dass ein solcher Verweisungsberuf existiert. Ob die versicherte Person auf dem Arbeitsmarkt eine Anstellung in diesem Verweisungsberuf findet, ist unerheblich. Daher ist es ein K.O.-Kriterium, dass der Versicherer auf das Recht der abtrakten Verweisung verzichtet. Das gilt sowohl für die erstmalige Prüfung auf Berufsunfähigkeit, wie auch für die spätere Nachprüfungen.

BU-Tarife, die K.O.-Kriterien nicht erfüllen, kommen nicht in die Tüte. Grafikquelle colourbox.com
Prognosezeitraum 6 Monate
Gemäß der gesetzlichen Berufsunfähigkeits Definition muss die versicherte Person „voraussichtlich auf Dauer“ außerstande sein, ihren Beruf auszuüben. Laut Rechtsprechung versteht man darunter 3 Jahre. Wenn sich der Arzt scheut, eine solch langfristige Prognose abzugeben, wäre der Versicherer zu keiner Leistung verpflichtet. Die meisten Versicherer bieten inzwischen Tarife mit einem verkürztem Prognosezeitraum von 6 Monaten an.
Rückwirkende Leistung nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit
Wenn die versicherte Person 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen außer stande war, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsrente wird also in diesem Fall erst ab dem siebten Monat gezahlt. Viele Tarife leisten in diesen Fällen aber auch 6 Monate rückwirkend, also von Beginn an.
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
Wer berufsunfähig wird, kann oder will den Versicherungsfall nicht immer zeitnah melden (z.B. aus gesundheitlichen Gründen, weil noch ärztliche Gutachten fehlen, oder noch Krankengeld oder Krankentagegeld gezahlt wird). Daher ist es wichtig, dass der Versicherer mindestens für drei Jahre rückwirkend leistet. Noch besser ist ein vollständiger Verzicht auf Meldefristen.
Verzicht auf Kündigung bzw. Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Nach Paragraph 19 Absatz 3 VVG hat der Versicherer das Recht zur Kündigung des Vertrages, wenn der Versicherungsnehmer zwar falsche oder unvollständige Angaben im Antrag gemacht hat, das aber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig geschehen ist. Ein Verzicht auf dieses Kündigungsrecht bringt mehr Sicherheit für den Versicherten.
Weltweiter Versicherungsschutz
Bei den meisten Tarifen gilt inzwischen weltweiter Versicherungsschutz. Das ist auch sinnvoll, schließlich üben viele Selbstständige und Arbeitnehmer ihre Berufstätigkeit auch im Ausland aus – manchmal für Monate oder gar Jahre. Im Einzelfall kann es trotz des weltweiten Versicherungsschutzes problematisch werden – nämlich dann, wenn die versicherte Person im Falle einer Berufsunfähigkeit im Ausland bleiben oder dorthin ziehen möchte. Bei den meisten Tarifen wird vorgegeben, dass erforderliche ärztliche Untersuchungen in Deutschland stattfinden. Nur wenige Versicherer verzichten auf eine ärztliche Untersuchung in Deutschland oder tragen die hierzu anfallenden Reise- und Unterkunftskosten. Wenn dieser Gesichtspunkt für Sie wichtig ist, sollten Sie sich die genauen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen anschauen.
Zumutbare Arztanordnungsklausel
Eine Arztanordnungsklausel ist nur zumutbar, wenn sie die Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen ausdrücklich ausschließt. Zumutbar sind jedoch Forderungen zum Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z.B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands bieten.
Je mehr K.O.-Kriterien, desto enger das Feld der Anbieter
Der Bund der Versicherten (BdV) nennt mit Stand 01.2017 einige weitere K.O.Kriterien, nachdem das im Jahr 2013 noch ganz anders ausgesehen hatte.
Weitere K.O.-Kriterien des BdV
Nun hält man beim BdV für weitere Mindestanforderungen:
- Prüfungsmaßstab solle ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf sein, damit nicht nach einem Berufswechsel auch der zuvor ausgeübte Beruf geprüft werden könne;
- Bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben (z. B. Elternzeit) solle auf den vor der Unterbrechung ausgeübten Beruf abgestellt werden.
- Während der Prüfung, ob die Berufsunfähigkeit anerkannt wird, solle der Versicherer den Beitrag bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht stunden.
- Nachversicherungsgarantien: Sie sollten die Versicherungsleistung bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt, Immobilienerwerb oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach Vertragsschluss ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Für junge Menschen sollte dies auch bei Abschluss von Ausbildung/ Studium möglich sein.
- Eine nachträgliche Erhöhung der Rente könne auch über eine Beitragsdynamik erreicht werden. Hier erhöhe sich die Versicherungsleistung regelmäßig wiederkehrend um einen bestimmten Faktor. Hierdurch könne man die BU-Rente an Gehaltssteigerungen anpassen.
- Der Versicherer solle zumindest vorübergehend Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten anbieten, z. B. zinslose Stundung der Beiträge, Unterbrechung der Beitragszahlung, Herabsetzung des Beitrags.
- Sinnvoll könne auch die Möglichkeit sein, eine Rentendynamik im Leistungsfall, also bei Bezug der Berufsunfähigkeitsrente, zu vereinbaren. Sie dient dem Schutz vor Entwertung der BU-Rente durch Inflation.
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Uns fallen einige weitere K.O.-Kriterien ein:
- So meinen wir, Tarife müssen psychische Erkrankungen als BU-Ursache mitversichern. Schließlich ist das BU-Ursache Nummer 1. Das leisten aber nicht mehr alle Tarife;
- Ebenso gibt es Versuche am Markt, BU-Tarife mit einem pauschalen Ausschluss für Folgen „gefährlicher Sportarten“ zu plazieren. Ein absolutes no-go.
Herausforderung: K.O.-Kriterien von sinnvollen Leistungsbausteinen unterscheiden
Wie eingangs erwähnt: Je mehr K.O.-Kriterein man definiert, desto weniger Tarife kommen in Frage. Wer es mit K.O.-Kriterien übertreibt, findet am Ende vielleicht gar keinen Anbieter mehr. Denn leider bietet kein Tarif alle nur wünschenswerten Leistungsbausteine an. Es ist immer ein Abwägen zwischen Vor- und Nachteilen.
Weiterführende Links
- Auswahl-Kriterien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wie oft wird eine Berufsunfähigkeit anerkannt?
- Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Zuletzt aktualisiert am 03.10.2017 K.O.-Kriterien für die Berufsunfähigkeitsversicherung