Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

K.O.-Kriterien für die Berufsunfähigkeitsversicherung

K.O.-Kriterien sind dafür da, um bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bestimmte Mindestanforderungen zu stellen. Das verringert das Riesen-Angebot von Tarifen.

Blauer Hintergrund
Wir sind bekannt aus:
Wählen Sie:
Hier klicken, um zu den Basics der Berufsunfähigkeitsversicherung zu gelangen.
BU-Basics »
Hier klicken, um zum Versorgungs-Check-up zu gelangen.
Versorgungs- Check-up »
Hier klicken, um zum Vertrags-Check zu gelangen.
BU-Vertrags-Check »
Wünschen Sie eine Beratung? Dann hier klicken.
Beratungs-anfrage »

Das Wichtigste im Überblick

Die Anwendung von K.O.-Kriterien bei einer BU kann nützlich sein, um ungeeignete Tarife auszufiltern.

Setzt man zuviele K.O.-Kriterien, bekommt man vielleicht gar kein Angebot mehr, weil kein BU-Tarif alle wünschenswerten Kriterien erfüllt.

K.O.-Kriterien sollten transparent und nachvollziehbar sein, weil man durch sie auch das Feld der Anbieter manipulieren kann.



Wer bestimmt, was K.O.-Kriterien sind?

Wer die K.O.-Kriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmt, bestimmt damit auch das Feld der in Frage kommenden Anbieter und Tarife. Einen richtig einheitlichen Markt-Standard gibt es nicht.

Manche Vergleichs- und Beratungssoftware lässt das Anlegen von solchen K.O.-Kriterien zu. Dies können K.O.-Kriterien sein:

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Wenn in den Versicherungbedingungen eine abstrakte Verweisung enthalten ist, so kann der Versicherer die Leistungen unter Umständen verweigern. Und zwar, sofern die versicherte Person noch einen anderen Beruf (Verweisungsberuf) ausüben könnte, der ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Außerdem kommt es bei der abstrakten Verweisung nur darauf an, dass ein solcher Verweisungsberuf existiert. Ob die versicherte Person auf dem Arbeitsmarkt eine Anstellung in diesem Verweisungsberuf findet, ist unerheblich. Daher ist es ein K.O.-Kriterium, dass der Versicherer auf das Recht der abtrakten Verweisung verzichtet. Das gilt sowohl für die erstmalige Prüfung auf Berufsunfähigkeit, wie auch für die spätere Nachprüfungen.

BU-Tarife, die K.O.-Kriterien nicht erfüllen, kommen nicht in die Tüte. Grafikquelle colourbox.com
BU-Tarife, die K.O.-Kriterien nicht erfüllen, kommen nicht in die Tüte.

Prognosezeitraum 6 Monate

Gemäß der gesetzlichen Berufsunfähigkeits Definition muss die versicherte Person „voraussichtlich auf Dauer“ außerstande sein, ihren Beruf auszuüben. Laut Rechtsprechung versteht man darunter 3 Jahre.

Wenn sich der Arzt scheut, eine solch langfristige Prognose abzugeben, wäre der Versicherer zu keiner Leistung verpflichtet. Die meisten Versicherer bieten inzwischen Tarife mit einem verkürztem Prognosezeitraum von 6 Monaten an.

Rückwirkende Leistung nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit

Wenn die versicherte Person 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen außer stande war, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsrente wird also in diesem Fall erst ab dem siebten Monat gezahlt. Viele Tarife leisten in diesen Fällen aber auch 6 Monate rückwirkend, also von Beginn an.

Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung

Wer berufsunfähig wird, kann oder will den Versicherungsfall nicht immer zeitnah melden (z.B. aus gesundheitlichen Gründen, weil noch ärztliche Gutachten fehlen, oder noch Krankengeld oder Krankentagegeld gezahlt wird). Daher ist es wichtig, dass der Versicherer mindestens für drei Jahre rückwirkend leistet. Noch besser ist ein vollständiger Verzicht auf Meldefristen.

Verzicht auf Kündigung bzw. Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Nach Paragraph 19 Absatz 3 VVG hat der Versicherer das Recht zur Kündigung des Vertrages, wenn der Versicherungsnehmer zwar falsche oder unvollständige Angaben im Antrag gemacht hat, das aber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig geschehen ist. Ein Verzicht auf dieses Kündigungsrecht bringt mehr Sicherheit für den Versicherten.

Weltweiter Versicherungsschutz

Bei den meisten Tarifen gilt inzwischen weltweiter Versicherungsschutz. Das ist auch sinnvoll, schließlich üben viele Selbstständige und Arbeitnehmer ihre Berufstätigkeit auch im Ausland aus – manchmal für Monate oder gar Jahre.

Im Einzelfall kann es trotz des weltweiten Versicherungsschutzes problematisch werden – nämlich dann, wenn die versicherte Person im Falle einer Berufsunfähigkeit im Ausland bleiben oder dorthin ziehen möchte.

Bei den meisten Tarifen wird vorgegeben, dass erforderliche ärztliche Untersuchungen in Deutschland stattfinden. Nur wenige Versicherer verzichten auf eine ärztliche Untersuchung in Deutschland oder tragen die hierzu anfallenden Reise- und Unterkunftskosten. Wenn dieser Gesichtspunkt für Sie wichtig ist, sollten Sie sich die genauen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen anschauen.

Zumutbare Arztanordnungsklausel

Eine Arztanordnungsklausel ist nur zumutbar, wenn sie die Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen ausdrücklich ausschließt. Zumutbar sind jedoch Forderungen zum Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z.B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen), sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands bieten.


Je mehr K.O.-Kriterien, desto enger das Feld der Anbieter

Der Bund der Versicherten (BdV) nennt mit Stand 01.2017 einige weitere K.O.Kriterien, nachdem das im Jahr 2013 noch ganz anders ausgesehen hatte.

Weitere K.O.-Kriterien des BdV

Nun hält man beim BdV für weitere Mindestanforderungen:

  • Prüfungsmaßstab solle ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf sein, damit nicht nach einem Berufswechsel auch der zuvor ausgeübte Beruf geprüft werden könne;
  • Bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben (z. B. Elternzeit) solle auf den vor der Unterbrechung ausgeübten Beruf abgestellt werden.
  • Während der Prüfung, ob die Berufsunfähigkeit anerkannt wird, solle der Versicherer den Beitrag bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht stunden.
  • Nachversicherungsgarantien: Sie sollten die Versicherungsleistung bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt, Immobilienerwerb oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach Vertragsschluss ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Für junge Menschen sollte dies auch bei Abschluss von Ausbildung/ Studium möglich sein.
  • Eine nachträgliche Erhöhung der Rente könne auch über eine Beitragsdynamik erreicht werden. Hier erhöhe sich die Versicherungsleistung regelmäßig wiederkehrend um einen bestimmten Faktor. Hierdurch könne man die BU-Rente an Gehaltssteigerungen anpassen.
  • Der Versicherer solle zumindest vorübergehend Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten anbieten, z. B. zinslose Stundung der Beiträge, Unterbrechung der Beitragszahlung, Herabsetzung des Beitrags.
  • Sinnvoll könne auch die Möglichkeit sein, eine Rentendynamik im Leistungsfall, also bei Bezug der Berufsunfähigkeitsrente, zu vereinbaren. Sie dient dem Schutz vor Entwertung der BU-Rente durch Inflation.

Uns fallen einige weitere K.O.-Kriterien ein:

  • So meinen wir, Tarife müssen psychische Erkrankungen als BU-Ursache mitversichern. Schließlich ist das BU-Ursache Nummer 1. Das leisten aber nicht mehr alle Tarife;
  • Ebenso gibt es Versuche am Markt, BU-Tarife mit einem pauschalen Ausschluss für Folgen „gefährlicher Sportarten“ zu plazieren. Ein absolutes no-go.

Herausforderung: K.O.-Kriterien von sinnvollen Leistungsbausteinen unterscheiden

Wie eingangs erwähnt: Je mehr K.O.-Kriterein man definiert, desto weniger Tarife kommen in Frage. Wer es mit K.O.-Kriterien übertreibt, findet am Ende vielleicht gar keinen Anbieter mehr. Denn leider bietet kein Tarif alle nur wünschenswerten Leistungsbausteine an. Es ist immer ein Abwägen von Vor- und Nachteilen.



    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

    Vertrauensgarantie


    Hier direkt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Arbeitskraft absichernBaufinanzierung absichernKinder absichern ('Helbi')speziell Krankentagegeldversicherungspeziell Berufsunfähigkeitsversicherungspeziell Dienstunfähigkeitsversicherungspeziell Erwerbsunfähigkeitsversicherungspeziell Grundfähigkeitsversicherungspeziell RisikolebensversicherungNewsletter abonnierenanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen).


    Zuletzt aktualisiert am 03.04.2024 K.O.-Kriterien für die Berufsunfähigkeitsversicherung