Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Auswahl-Kriterien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Wonach man eine Berufsunfähigkeitsversicherung auswählen sollte? Am ehesten nach solchen Kriterien, die für die gesamte Laufzeit feststehen. Denn alles andere kann sich ändern.

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Das Wichtigste im Überblick

Der Name eines Versicherers, seine Rechtsform, seine Überschussbeteiligung und sein Verhalten im Schadensfall können sich während der langen Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ändern. Das sind daher keine guten Auswahl-Kriterien.

Geeigneter für die Auswahl einer BU sind die Versicherungsbedingungen, die Erfahrungen und die Finanzstärke des Anbieters, sowie die konkrete Annahmeentscheidung.

Auf den Preis kommt es natürlich auch an, er sollte aber nicht ausschlaggebend sein.



Wonach soll man eine Berufsunfähigkeitsversicherung auswählen?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt es nur wenig, was sich vom Antrag über viele Jahre Laufzeit bis zum Ende nicht verändern kann. Das sind:

  1. Wer versichert ist;
  2. Welche Versicherungsbedingungen dem Vertrag zugrunde liegen und
  3. Was im Versicherungsantrag angegeben, beantragt und anschließend im Versicherungsschein dokumentiert wurde.

So gut wie alles andere kann sich ändern: Zum Beispiel die Finanzkraft des Versicherers, seine Rechtsform und sein Name. Das Regulierungsverhalten des Versicherers. Seine Klage-Freudigkeit. Oder die Höhe der Überschussbeteiligung.

Wir meinen, man sollte in erster Linie nach solchen Kriterien gehen, die sich gar nicht, oder zumindest nicht so schnell ändern können.

Nicht immer überraschen Versicherungen positiv. Wie es bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung aussieht, hängt auch davon ab, wie genau Sie vor dem Abschluss hinschauen und wonach Sie sie aussuchen.
Nicht immer überraschen Versicherungen positiv. Wie es bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung aussieht, hängt auch davon ab, wie genau Sie vor dem Abschluss hinschauen und wonach Sie sie aussuchen.

1. Kriterien: Die Versicherungsbedingungen

Es gibt zahlreiche Kriterien, wie und wo sich die Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden. Manche Punkte davon sind wichtiger als andere.

Kein Versicherer, kein Tarif erfüllt alle nur denkbaren Anforderungen. Aber im Zweifelsfall kann jeder Punkt dafür ausschlaggebend sein, ob Sie eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen, oder wie sie Ihren Vertrag gestalten können. Hier nennen wir einige der wichtigsten Punkte.

  • Verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Verweisung?
  • Gilt der Verzicht auf die abstrakte Verweisung nur in der ersten Prüfung auf Berufsunfähigkeit, oder auch bei den später anschließenden Nachprüfungen?
  • Verzichtet der Tarif auf eine abstrakte Verweisung auch bei Schülern, Studenten, Azubis und Hausfrauen / -Männern?
  • Verzichtet der Tarif auch auf die konkrete Verweisung? Ist zumindest bei Anwendung der konkreten Verweisung die bisherige Lebensstellung genauer definiert?
  • Liegt Berufsunfähigkeit bereits bei einer prognostizierten Dauer von voraussichtlich 6 Monaten vor?
  • Leistet der Tarif rückwirkend für den 6-Monate-Zeitraum?
  • Zahlt der Versicherer bei verspäteter Meldung mindestens 3 Jahre rückwirkend?
  • Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
  • Übernimmt der Versicherer bei der Leistungsprüfung Reise- und Untersuchungskosten, wenn der Kunde im Ausland wohnt?
  • Gibt es andere Staffelregelungen als den Standard „100% BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit“?
  • Ist die Vereinbarung einer Karenzzeit möglich?
  • Ist bei einem vorübergehenden oder dauerhaften Ausscheiden aus dem Beruf der zuletzt ausgeübte Beruf für die Feststellung einer Berufsunfähigkeit maßgeblich?
  • Gibt es spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungs-Klauseln für Berufe wie Ärzte, Flugbegleiter, oder Polizisten?
  • Wird Beamten eine Dienstunfähigkeitsklausel angeboten, falls ja: Welche?
  • Welche zusätzlichen Anforderungen werden hinsichtlich der Pflicht zur Umorganisation in den Betrieben von Selbstständigen und Freiberuflern gestellt?
  • Gibt es besondere Klauseln hinsichtlich des Übergangs vom Krankentagegeld Privat Versicherter zur Berufsunfähigkeitsrente?
  • Wenn ein Tarif eine Leistung bereits bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit verspricht: Für welchen maximalen Zeitraum? Ist gleichzeitig auch ein Antrag wegen Berufsunfähigkeit zu stellen?

Weitere Kriterien in den Versicherungsbedingungen, nach denen man schauen sollte

  • Ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt durch innere Unruhen, Kriegsereignisse, durch den Einsatz von ABC-Stoffen, durch radioaktive Verstrahlung im Beruf oder bei Atomkraftunfällen, der Teilnahme an Wettrennen, an Luftfahrten, beim Klettern – oder greifen hier Ausschlüsse?
  • Kann ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit maximal einmal befristet ausgesprochen werden oder verzichtet der Versicherer gar ganz auf befristete Anerkenntnisse?
  • Erkennt der Versicherer eine unbefristet anerkannte Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Nachweis einer Berufsunfähigkeit an?
  • Gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verkehrsdelikte verursacht wird?
  • Welche Mitwirkungspflichten gibt es durch Arztanordnungsklauseln im Leistungsfall? Ist beispielsweise die Einhaltung einer Diät eine Pflicht?
  • Können während der Leistungsprüfung die Beiträge gestundet werden?
  • Verzichtet der Versicherer auf sein Recht, auch bei unverschuldeter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung den Vertrag zu ändern oder zu kündigen?
  • Gibt der Versicherer während der Leistungsprüfung von sich aus verpflichtend innerhalb festgelegter Zeitintervalle Informationen über den Stand der Dinge an den Versicherungsnehmer?
  • Verzichtet der Versicherer im Leistungsfall auf eine unverzügliche Meldung gesundheitlicher Verbesserungen oder Änderung der beruflichen Tätigkeit?
  • Bleibt nach einem temporären Leistungsfall die durch die Leistungsdynamik erreichte BU-Rentenhöhe weiterhin versichert?
  • Sieht der Tarif eine Nachversicherungsgarantie vor?
  • Wird eine garantierte Rentenerhöhung („Leistungsdynamik“) angeboten?
  • Bietet der Tarif das Recht auf eine möglichst lange währende und in der Höhe möglichst großzügige Dynamisierung von Beitrag und Leistung (Beitragsdynamik)?
  • Können bei Zahlungsschwierigkeiten die Beiträge mindestens 12 Monate gestundet werden?
  • Kann bei Zahlungsschwierigkeiten der Vertrag beitragsfrei gestellt und später ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden?
  • Gibt es eine Option, bei einem Wechsel in einen risikoärmeren Beruf die Berufsgruppe zu überprüfen und damit die Beitragshöhe zu reduzieren?
  • Verzichtet der Versicherer auf sein Recht zur Erhöhung der garantierten Beiträge, wenn sich der Leistungsbedarf nach § 163 VVG ändert?
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2. Auswahl Kriterium: Die konkrete Annahmeentscheidung

Die schönsten Versicherungsbedingungen nutzen nicht viel, wenn gerade der Anbieter, den Sie sich aussuchen, Sie gar nicht so gerne versichern will. Kein Versicherer muss Sie versichern.

Viele Menschen haben Besonderheiten im Beruf, gefährliche Hobbies oder Vorerkrankungen. Da kann ein Versicherer auch einen höheren Beitrag verlangen, Sportarten oder Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen, oder auch gänzlich dankend ablehnen.

Um große Enttäuschungen zu vermeiden, empfiehlen wir häufig, im Vorfeld eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen. Das ist unser kostenloser Service für Sie.

Kriterien: Scharfe Risikoprüfung bei Beantragung von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Bildquelle colourbox.com
Kriterium scharfe Risikoprüfung: Die Versicherer prüfen BU-Anträge meistens penibel. Wenn etwas unklar ist, stellen sie Rückfragen. Bis alle Fragezeichen geklärt sind.

Am besten ist es, wenn man zu normalen Bedingungen angenommen wird. Falls das nicht funktioniert, ist meistens ein Risikozuschlag, also ein höherer zu zahlender Beitrag, besser als ein Leistungsausschluss. Denn durch den höheren Beitrag können alle angegebenen Vorerkrankungen mitversichert werden.

Bei einem Leistungsausschluss wird eine oder werden mehrere Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sind die ausgeschlossenen Vorerkrankungen Ursache für eine Berufsunfähigkeit, erkennt der Versicherer die Berufsunfähigkeit nicht an.

Ein Vertrag mit einem Leistungsausschluss ist dennoch meistens besser, als ganz ohne Versicherungsschutz zu bleiben.


3. Kriterium: Der Anbieter

Natürlich möchte man bei einem Versicherungsvertrag, der länger laufen soll als eine Vielzahl von Ehen hält, gerne wissen, mit wem man es zu tun hat. Dabei geht es unseres Erachtens nicht nur um die aktuelle Finanzstärke. Die kann sich ja in Zukunft relativ schnell ändern. 

Spannend finden wir auch solche Fragen wie: Wie viel Erfahrung hat der Versicherer im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung? Ist das ein Startup, oder hat man über mindestens eine Generation bereits Erfahrungen mit Berufsunfähigkeit sammeln können?

Weiß der Versicherer, was er tut? Wie viele BU-Verträge hat der Versicherer im Bestand, wie viele Leistungsfälle pro Jahr reguliert er? Nähere Angaben dazu finden Sie bei uns unter Berufsunfähigkeitsversicherung Anbieter.

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4. Kriterium: Der Preis

Ja, natürlich ist auch der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Auswahl-Kriterium. Wir meinen aber, es sollte nicht das Haupt-Kriterium sein. Überschüsse können sinken. Das kann zu höheren Beiträgen führen.

Wenn der Preis niedrig ist, weil die Versicherungsbedingungen schlecht sind, oder der Versicherer im Leistungsfall Geld sparen will, hilft einem der niedrige Preis auch nicht.

Andererseits muss der teuerste Anbieter auch nicht der beste Versicherer für Sie sein. Wenn Sie Preise vergleichen, schauen Sie sich sowohl den Garantiebeitrag an, als auch den nach Beteiligung an den Überschüssen zu zahlenden Nettobeitrag. Auf beides kommt es an.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Garantiebeitrag minus Überschussbeteiligung gleich Zahlbeitrag (c) helberg.info
Garantiebeitrag minus Überschussbeteiligung gleich Zahlbeitrag

So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Kompetent, professionell, freundlich, geduldig: So beschreiben uns Kundinnen und Kunden



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    Zuletzt aktualisiert am 03.04.2024 Auswahl Kriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung