Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Wie lautet die Berufsunfähigkeit Definition?

Wie lautet die Berufsunfähigkeit Definition? Dass man nicht mehr arbeiten kann? So einfach ist das leider nicht.

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Das Wichtigste im Überblick

Die exakte Definition für Berufsunfähigkeit hängt davon ab, wer eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen soll.

Es gibt bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, den Versorgungswerken der Freiberufler und privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) unterschiedliche Definitionen.

Die kundenfreundlichsten Regelungen bieten gute aktuelle private BU-Versicherungen.



Erst arbeitsunfähig – und dann?

Oft geht der Berufsunfähigkeit ein Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit voraus. Wenn Krankheiten oder ein Unfall nicht ausheilen, bleibt voraussichtlich eine dauerhafte Beeinträchtigung. Dabei kann es sich um eine Berufsunfähigkeit handeln, muss es aber nicht.

Die Berufsunfähigkeit Definition ist nicht ganz einfach. Und zwar deswegen, weil die Sozialversicherung, Versorgungswerke und die private Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail etwas Unterschiedliches darunter verstehen.


Berufsunfähigkeit Definiton in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Sofern Sie nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es eine schlechte Nachricht: Sie haben aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung keinen Rentenanspruch mehr wegen Berufsunfähigkeit. Nur wer vor dem 02.01.1961 geboren ist, kann noch derlei Ansprüche geltend machen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich im § 240 des sechsten Sozialgesetzbuches, dem SGB VI. Dort heißt es:

„Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. (…) Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.“

Die Rentenversicherung vergleicht Sie also mit anderen gesunden, Versicherten. Sie dürfen auch zumutbare Tätigkeiten keine sechs Stunden täglich mehr ausüben können. Als zumutbar gelten stets solche Tätigkeiten, zu denen man erfolgreich umgeschult worden ist.


Die Berufsunfähigkeit Definition in den Versorgungswerken

Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Apotheker, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sind nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Rentenversicherung, bzw. können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Stattdessen werden sie versicherungspflichtige Mitglieder der entsprechenden Versorgungswerke der jeweiligen Kammern. In solchen Versorgungswerken ist auch noch für jüngere Leute eine Berufsunfähigkeitsrente versichert.

Die exakte Berufsunfähigkeit Definition hängt wiederum von den Versorgungswerken und ihren Satzungen ab. Auch deren Formulierungen unterscheiden sich. So heißt es bei der Berliner Ärzteversorgung, ein Mitglied gelte als berufsunfähig, wenn…

„(…) dessen Fähigkeit zur Ausübung einer jeden Erwerbstätigkeit, zu der ärztliche Ausbildung berechtigt und bei der Inhalte der ärztlichen Ausbildung überwiegend verwendet werden können, aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend umfassend entfallen ist (….)“

und

„(…) das aus diesem Grund seine gesamte ärztliche Tätigkeit eingestellt hat (…).“

Ärzte müssen also gesundheitlich so schwer angeschlagen sein, dass sie ihre Praxis schließen müssen. Nur dann gelten sie als berufsunfähig im Sinne des Versorgungswerks und können eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Berufsunfähigkeit Definition: Man muss nicht im Rollstuhl sitzen, um berufsunfähig zu sein.
Man muss nicht im Rollstuhl sitzen, um berufsunfähig zu sein. Wie die genaue Berufsunfähigkeit Definition lautet, hängt davon ab, wer die Berufsunfähigkeitsrente bezahlen soll.

Berufsunfähigkeit Definition in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist inzwischen gesetzlich geregelt, wann man als berufsunfähig gilt. Die Rechtsgrundlage findet sich seit 2008 im § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dort heißt es im Absatz 2:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich die Frage, ob man berufsunfähig ist, also nicht stets nach einer Vergleichsgruppe. Es gibt auch keine feste 6-Stunden-Grenze, wie bei der Deutschen Rentenversicherung. Auch muss man nicht seinen Beruf vollständig „an den Nagel hängen“, wie bei den Versorgungswerken.

Der BU-Versicherer schaut sich an, wie die Tätigkeiten im letzten Beruf aussahen, als man noch nicht gesundheitlich beeinträchtigt war. Anschließend prüft er, ob man die damaligen Tätigkeiten noch ausüben kann – meistens zu mindestens 50 Prozent. Falls man das nicht mehr kann, gilt man als berufsunfähig.

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Einerseits ist es ein großer Vorteil, dass so individuell geprüft wird; andererseits macht genau das es so schwer zu erklären, wann man bei privaten Versicherern als berufsunfähig gilt.


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.


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    Zuletzt aktualisiert am 01.04.2024 Berufsunfähigkeit Definition