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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Was macht die Altersvorsorge, wenn man berufsunfähig wird?

 

An Altersvorsorge denken die Wenigsten, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit geht. Das kann zu Altersarmut führen.

Anja: "Wenn man berufsunfähig wird, leidet auch die Altersvorsorge darunter. Einen Kombivertrag muss man deshalb aber nicht abschließen."


Altersvorsorge, wenn man „nur“ berufsunfähig wird

Falls Sie jemals berufsunfähig werden sollten, stellt sich Ihnen unmittelbar die Frage, wovon Sie dann leben sollen. Wenn Sie nach dem 01.01.1960 geboren sind, zahlt Ihnen die Deutschen Rentenversicherung nämlich keine Rente mehr im Fall der Berufsunfähigkeit. Auch dann nicht, wenn Sie immer schön eingezahlt haben.

Berufsunfähigkeit ist in Deutschland inzwischen für „jüngere“ Arbeitnehmer und für Selbstständige eine Privatsache. Wer für diesen Fall der Fälle nicht vorgesorgt hat und nicht mehr genug Geld verdient, darf seine Rücklagen verbrauchen, sein Vermögen verwerten und dann Hartz IV (seit 01.01.2023 Bürgergeld) beantragen.

Spätestens im Alter winkt dann die Grundsicherung im Alter. Das war’s in diesem Fall mit der Altersvorsorge.

Armut, Folge von Krankheit und fehlender Altersvorsorge
Armut: Folge von Krankheit und fehlender Altersvorsorge. Grafikquelle: colourbox.com

Altersvorsorge, wenn man auch erwerbsgemindert ist

Falls Sie Arbeitnehmer sind und „Glück im Unglück“ haben, trifft es Sie schlimmer. Dann können Sie nicht nur Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben (= berufsunfähig), sondern in gar keinem Beruf mehr voll -das heißt mehr als 6 Stunden am Tag- arbeiten (= erwerbsgemindert).

In dieser Lage können Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Vorausgesetzt, Sie haben die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt und können für die letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens für 3 Jahre Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung nachweisen.

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Situation bei halber Erwerbsminderungsrente

Falls Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben können, kann es mit der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung klappen. Da deren Höhe die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt, nennt man sie auch „halbe Erwerbsminderungsrente“.

Ganz grob geschätzt beträgt sie etwas weniger als ein Viertel Ihres bisherigen Nettoeinkommens. Da davon ausgegangen wird, dass Sie auch weiterhin (wenn auch im reduzierten Maße) versicherungspflichtig arbeiten, sollen weitere Einzahlungen in die Rentenversicherung Ihre Altersrente erhöhen. Ob Sie dann ohne Grundsicherung im Alter auskommen?

Durchschnittlich 882 Euro Erwerbsminderungsrente bekamen neue Rentner im Jahr 2020 von der Deutschen Rentenversicherung.
882.- Euro im Monat: So „viel“ Erwerbsminderungsrente bekamen neue Rentner und Rentnerinnen im Jahr 2020 durchschnittlich, wenn sie keine 3 bzw. 6 Stunden am Tag mehr arbeiten konnten. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, „Erwerbsminderungsrenten im Zeitablauf 2021“.

Situation bei voller Erwerbsminderungsrente

Nur wenn Sie auch keine 3 Stunden am Tag mehr irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung zum Zuge kommen. Deren Höhe liegt – ebenfalls grob geschätzt – etwas unter der Hälfte Ihres bisherigen Nettoeinkommens.

Ausschließlich wenn Sie bis unmittelbar vor Beginn der Regelaltersrente noch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten haben, wird die Regelaltersrente mindestens in gleicher Höhe wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt. Immerhin.

Andererseits bedeutet das: Wenn Sie nicht bis zur Regelaltersrente eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, kann die Altersrente und damit die Altersvorsorge noch niedriger ausfallen.

In unserer Infografik sehen Sie die verschiedenen möglichen Situationen und wie pflichtversicherte Arbeitnehmer darin staatlich abgesichert sind:

Gesundheitliche Einschränkungen und ihre finanziellen Folgen. Vereinfachtes Schema. (c) www.helberg.info
Zum Vergrößern anklicken.

Praxisbeispiel: Mit Anfang 50 voll erwerbsgemindert

In unserem Blog beschreiben wir den Fall eines Kunden aus unserer Praxis. Ein gut 50-jähriger Maschinenbaukonstrukteur wurde wegen einer psychischen Erkrankung voll erwerbsgemindert. Nach rund 35 Jahren Versichertenzeit bekommt er 1.550.- Euro Erwerbsminderungsrente. Seine erst mit Anfang 50 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt 50.000 Euro plus 2.100 Euro BU-Rente.


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Altersvorsorge?

Aus dem oben Beschriebenen geht aus unserer Sicht eindeutig hervor, dass man auch für die eigene Altersvorsorge eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht. Irgendwie muss man es hinbekommen, dass die Altersvorsorge auch dann weiterlaufen kann, wenn man berufsunfähig oder gar erwerbsgemindert wird.

Dazu gibt es mehrere mögliche Versicherungslösungen:

Erste Möglichkeit: Kombination aus Lebensversicherung oder Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Der Klassiker vergangener Jahrzehnte. Heute noch gern von manchen Vertrieben mit 3 oder 4 Buchstaben vermittelt: Man nehme eine Lebens- oder Rentenversicherung für die Altersvorsorge und hänge eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) daran. Wird man berufsunfähig, zahlt man selbst keine Beiträge mehr. Denn die Versicherung zahlt einem eine Berufsunfähigkeitsrente und übernimmt die weitere Einzahlung in die Rentenversicherung. Egal, ob man berufsunfähig wird oder nicht, bei Vertragsende zahlt der Versicherer die Altersrente oder Kapitalabfindung aus.

Schon früher war ein erheblicher Schönheitsfehler bei diesem Konstrukt: Sie ist viel zu unflexibel, weil nicht immer Geld zum Sparen zur Verfügung steht. Und nicht jeder Versicherer, der eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist auch langfristig erfolgreich in der Kapitalanlage.

Besonders kritisch ist unserer Meinung nach die Form der Basisrente mit BUZ. Denn dort muss der Beitrag zur BU immer in einem bestimmten Verhältnis zum Beitrag für die Basisrente stehen.

Zudem sehen wir neue Rentenversicherungen in der heutigen Zeit zum Ansparen als nicht mehr besonders geeignet an. Der Grund liegt in den Kosten und eingeschränkten Anlagemöglichkeiten bei fehlenden Garantien. Wer das trotzdem toll findet, sollte nur eine Beitragsbefreiung in die BUZ einbauen und die Berufsunfähigkeitsrente separat absichern. Das bringt mehr Flexibilität.

Zweite Mögllichkeit: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit hoher Rente

Hier lautet die Überlegung: Wenn man berufsunfähig wird, muss die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) so hoch sein, dass man davon auch noch weiter in die eigene Altersvorsorge einzahlen kann. Wie immer die dann auch aussieht.

Vorteil: Diese Lösung bringt maximale Flexibilität. Herausforderung: Es klappt nur, wenn man dann auch wirklich einen Teil der BU-Rente für die Altersvorsorge einsetzt. Weitere Herausforderung: Man muss zunächst einen Versicherer finden, der einen auch hoch genug absichert.

Dritte Möglichkeit: Eine BU als Altersvorsorge -Retter

Es gibt einen einzigen Versicherer, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung speziell zur Absicherung von Altersvorsorgeverträgen konzipiert hat: Die LV1871 mit ihrer „Golden BU Vorsorgeschutz“. Sogar ganz ohne Gesundheitsfragen. Wenn man dort berufsunfähig wird, bekommt man zwar keine BU-Rente. Aber der Versicherer zahlt in Ihre Altersvorsorge-Verträge bis zu 250 Euro im Monat ein – egal wo diese Verträge bestehen.


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Fazit zum Thema Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge

Wer berufsunfähig wird, steht früher oder später vor zwei Fragen: Erstens, wovon soll ich jetzt leben? Zweitens: Wovon soll ich im Alter leben? Es gibt unterschiedlichste Möglichkeiten, sich darauf vorzubereiten.

Wer beide Probleme mit einem einzigen Kombi-Produkt lösen will, legt sich unter Umständen mehr als nötig fest. Da der Schutz meistens über Jahrzehnte erforderlich ist, sollte man ihn möglichst flexibel gestalten.



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    Zuletzt aktualisiert am 16.02.2023 Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge