Wartezeit : Innerhalb einer Wartezeit läuft ein Versicherungsvertrag bereits, man zahlt auch Beiträge, es besteht aber noch kein Versicherungsschutz.
Im Gegensatz zur staatlichen Erwerbsminderungsrente gibt es bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen normalerweise keine Wartezeit, sondern der Leistungsanspruch beginnt ab Inkrafttreten des Vertrags. Berufsunfähigkeit kann demnach im Prinzip kurzfristig nach Versicherungsbeginn eintreten. Die Versicherer werden in solchen Fällen allerdings sehr genau prüfen.
Da der Aufwand für die Beantwortung der Gesundheitsfragen so enorm geworden ist, haben wir angeregt, Versicherungstarife anzubieten, die im Gegenzug zu einer stark vereinfachten Gesundheitsprüfung eine Wartezeit vorsehen. Vielen Menschen würde das den Zugang zu Versicherungsschutz erheblich vereinfachen. Mehr zur Wartezeit-BU.
Die Wartezeit darf nicht mit der Karenzzeit verwechselt werden.